In tiefer Trauer hat Justizminister Rainer Stickelberger von Dr. Karl-Heinz Weingärtner Abschied genommen. Der ehemalige Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg war in der Nacht vom 14. auf den 15. November im Alter von 65 Jahren plötzlich und unerwartet verstorben. „Sein Tod lässt uns alle in der Justiz fassungslos zurück“, sagte der Minister während der Trauerfeier in Heidelberg: „Mit Karl-Heinz Weingärtner haben wir eine herausragende und vorbildliche Richterpersönlichkeit verloren, einen weit über die Landesgrenzen hinaus bekannten und hoch angesehenen Repräsentanten der Justiz des Landes.“ Der Ehefrau, den Töchtern, Enkelkindern, Verwandten und Freunden des Verstorbenen sprach der Minister seine aufrichtige Anteilnahme aus.
Stickelberger erinnerte daran, wie Dr. Karl-Heinz Weingärtner erst vor weniger als neun Monaten im Rittersaal des Mannheimer Schlosses offiziell aus dem Amt als Präsident des Verwaltungsgerichtshofs verabschiedet wurde. Mit Optimismus und Freude habe dieser in die Zukunft geblickt, in der er sich mehr Zeit für seine Familie und seine vielfältigen Interessen außerhalb des Rechts und der Justiz nehmen wollte. „Ich bedauere sehr, dass unserem ehemaligen Chefpräsidenten nicht mehr viel Zeit gegönnt war“, sagte der Minister.
Dr. Karl-Heinz Weingärtner habe sich während seines Berufslebens durch einen exzellenten Fachverstand, ein sicheres Gespür für richtige Entscheidungen und einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn ausgezeichnet. Während nahezu zehn Jahren an der Spitze des Verwaltungsgerichtshofs habe er es verstanden, mit wohldurchdachten Argumenten, Fingerspitzengefühl und Offenheit zu überzeugen. „Besonders lag ihm eine bürgerfreundliche und nach außen wie nach innen transparente Justiz am Herzen“, stellte Stickelberger fest: „Er war ein Glücksfall für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, deren Interessen er engagiert und wenn nötig auch mit kurpfälzischer Vehemenz verteidigte.“
Im Namen der Justizverwaltung und der gesamten Justiz des Landes dankte der Minister für alles, was Dr. Karl-Heinz Weingärtner für Justiz, Staat und Gemeinwesen getan hat.
Der gebürtige Heidelberger Dr. Karl-Heinz Weingärtner ist im Januar 1975 in den höheren Justizdienst eingetreten. Zunächst wurde er der damaligen Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgerichtshof zugewiesen, nach einem Jahr wechselte er als Richter an das Verwaltungsgericht Karlsruhe, weitere vier Jahre später wurde er als Richter an den Verwaltungsgerichtshof abgeordnet und gleich im Anschluss auch dorthin befördert.
Ab 1989 war Dr. Karl-Heinz Weingärtner Vorsitzender einer Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, bis er 1993 an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zurückkehrte. Dort übernahm er den Vorsitz des 14. Senats. Im Oktober 1995 wurde er zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ernannt. 2001 wurde er in die Position des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs berufen, die er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Ende 2010 inne hatte.
Darüber hinaus war Dr. Karl-Heinz Weingärtner in den 1990er-Jahren Mitglied des Richterdienstgerichts. Seit 1996 engagierte er sich als Vorsitzender des Landesberufsgerichts für Apotheker - ein Amt, das er auch über den Beginn seines Ruhestands hinaus ausfüllte.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg