Die Informationsbroschüre der Landesregierung zum Volksentscheid am 27. November 2011 ist auf dem Weg in die Haushalte im Land. Zwischen dem 15. und 17. November 2011 wird die Broschüre die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs per Postwurf erreichen. „Die Landesregierung leistet mit dieser Broschüre einen wichtigen Beitrag für die Meinungsbildung im Vorfeld der Abstimmung“, so Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung über die Informationsbroschüre der Landesregierung zum Volksentscheid am 27. November 2011 über das S21-Kündigungsgesetz.
Die Diskussion um die Fragestellung und den Abstimmungsgegenstand beweise, wie notwendig eine solche Broschüre ist. In ihr werden die beiden unterschiedlichen Positionen der Koalitionspartner in der Sache transparent und ausgewogen dargestellt. Über den Postwurf erreichen die Argumente für oder gegen die Kündigung der Finanzierungsvereinbarungen zu Stuttgart 21 die Menschen im gesamten Land. Staatsrätin Gisela Erler: „Dass wir den Bürgerinnen und Bürgern eine solche Broschüre an die Hand geben, wird auch in der Fachwelt begrüßt.“ So habe der Fachverband „Mehr Demokratie e.V.“ die Broschüre in einer Pressemitteilung vom 11.11.2011 als ausgewogen und fair bezeichnet. Die Broschüre, die unter der Federführung der Staatsrätin erarbeitet wurde, orientiere sich auch an der Praxis in der Schweiz und anderen Bundesländern. So schreibe die Gemeindeordnung in Bayern zum Beispiel eine ausgewogene Information bei Bürgerentscheiden vor. Bei Volksabstimmungen in Berlin sei eine Informationsbroschüre ebenso rechtlich vorgeschrieben.
Eigentlich habe sich die Staatsrätin gewünscht, dass die Broschüre zeitgleich mit der Abstimmungsbenachrichtigung an alle Bürgerinnen und Bürger geschickt worden wäre. Das ist allerdings gesetzlich nicht vorgesehen, weshalb ein eigenständiger Versand durchgeführt werden musste. „Ich werde mich dafür einsetzen, dass das Volksabstimmungsgesetz dahingehend geändert wird, dass bei zukünftigen Abstimmungen eine Informationsbroschüre mit der Benachrichtigung verschickt wird“, so Erler.
Quelle:
Staatsministerium Baden-Württemberg