Wissenschaftsministerin Theresia Bauer begrüßt die Pläne des Innenministeriums, die Selbständigkeit der Hochschule der Polizei in Villingen-Schwenningen auch künftig zu erhalten. Dies teilte sie in Stuttgart mit. Die Entscheidung gehe auf einen Meinungsaustausch zwischen Vertretern des Wissenschaftsministeriums und des Innenministeriums zurück. „Auch die Hochschulen, die die Beamten des Landes ausbilden, müssen den Mindeststandards entsprechen, die der Wissenschaftsrat für die staatliche Anerkennung von Hochschulen entwickelt hat. Dazu zählt in erster Linie ein gewisses Maß an Autonomie als Bedingung wissenschaftlicher Produktivität“, sagte die Ministerin.
Dies wäre bei einer Eingliederung in ein staatliches Polizeipräsidium nicht mehr gewahrt gewesen. Zudem wäre der staatliche Polizeipräsident zugleich Rektor der Hochschule gewesen und hätte nicht zwingend auch der Legitimation durch die Wissenschaftler bedurft. Eine solche Verschmelzung von Funktionen des Hochschulträgers mit einer akademischen Leitungsposition akzeptiere der Wissenschaftsrat bei der Anerkennung von Hochschulen in der Regel nicht, so die Ministerin. Das Hochschulrecht eröffne jedoch durchaus die Möglichkeit, einer Hochschule unter Wahrung ihrer Selbständigkeit staatliche Aufgaben zu übertragen. Insofern begrüße sie die Haltung, die sonstigen Ausbildungsaufgaben des Polizeibereichs bei der Hochschule als staatliche Aufgabe zu konzentrieren.
Quelle:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg