Das „Haus des Jugendrechts Pforzheim - Enzkreis“ ist offiziell eröffnet worden. Es ist die zweite derartige Einrichtung landesweit. Staatsanwaltschaft, Polizei und der Bezirksverein für soziale Rechtspflege arbeiten nun unter einem Dach zusammen; die Jugendgerichtshilfe der Stadt Pforzheim beabsichtigt, mittelfristig in ein Gebäude in der Nachbarschaft einzuziehen. „Diese räumliche Nähe bringt die sprichwörtlichen kurzen Wege mit sich“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger während der Eröffnungsfeier in Pforzheim. Das ermögliche eine schnelle und individuelle Reaktion auf Straftaten von Jugendlichen. „Auf diese Weise werden kriminelle Karrieren frühzeitig gestoppt“, erklärte der Minister.
Das landesweit erste Haus des Jugendrechts besteht seit nahezu 13 Jahren in Stuttgart-Bad Cannstatt. Es wurde zunächst als Modellprojekt eingerichtet. Mittlerweile habe es sich zu einem „Erfolgsmodell“ und einem „wahren Exportschlager“ entwickelt, stellte Stickelberger fest. Denn sowohl in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz als auch in Hessen gebe es inzwischen vergleichbare Einrichtungen. „Für Baden-Württemberg wollen wir nun den erfolgreichen Weg, der 1999 in Stuttgart beschritten wurde, konsequent fortführen.“ Er wies darauf hin, dass sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag auf eine Ausweitung der Einrichtungen auf andere geeignete Städte geeinigt hätten.
Selbst wenn die Jugendkriminalität in den vergangenen Jahren rückläufig war, bleibt deren Bekämpfung nach Stickelbergers Ansicht eine Daueraufgabe. Neue gesetzgeberische Maßnahmen wie den von der Bundesregierung geplanten Warnschussarrest sehe er jedoch skeptisch. „Das Instrumentarium des Jugendstrafrechts erlaubt es bereits heute, auf Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden angemessen zu reagieren“, erklärte er. Statt neue Instrumente zu schaffen, müsse vielmehr die konkrete, fallbezogene Zusammenarbeit der Behörden optimiert werden. „In den Häusern des Jugendrechts geschieht das auf nahezu ideale Art und Weise“, stellte der Justizminister fest: „Ich bin mir sicher, dass wir Jugendkriminalität damit effektiv bekämpfen können.“
In Häusern des Jugendrechts sind all diejenigen Institutionen zusammengeführt, die vor Ort an Jugendstrafverfahren beteiligt sind: Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe. Auch das jeweils zuständige Amtsgericht ist in die Verfahren eingebunden. Die enge Zusammenarbeit führt zu einer Beschleunigung von Verfahren. Zudem ist es möglich, individuell auf Jugendliche und Heranwachsende einzugehen.
Grundlage für die Zusammenarbeit im Haus des Jugendrechts Pforzheim - Enzkreis ist eine Rahmenvereinbarung zwischen der Zweigstelle Pforzheim der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, der Polizeidirektion Pforzheim, den Amtsgerichten Pforzheim und Maulbronn, der Stadt Pforzheim, dem Landratsamt Enzkreis und dem Bezirksverein für soziale Rechtspflege. Die regionale Zuständigkeit umfasst die Stadt Pforzheim und den Enzkreis.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg