Justiz

Große Gesprächsrunde zum Maßregelvollzug

Unter der Leitung von Sozialministerin Katrin Altpeter fand am Nachmittag die angekündigte große Gesprächsrunde zum Maßregelvollzug statt. Eingeladen waren die Chefärzte der acht Vollzugseinrichtungen und die Geschäftsführer der Zentren für Psychiatrie. Das Treffen war nach der Entweichung eines Patienten aus dem Maßregelvollzug in Wiesloch Ende des vergangenen Jahres vereinbart worden. Die Ministerin würdigte ausdrücklich die schwierige und verantwortungsvolle Arbeit im Maßregelvollzug, die von allen Beteiligten mit großem Engagement und großem persönlichen Einsatz geleistet werde. Sie machte auch deutlich, dass es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eine hundertprozentige Sicherheit im Umgang mit psychisch kranken oder suchtkranken Straftätern nicht gibt.

Altpeter: „Auch diese kranken Straftäter haben nach dem Menschenbild unserer Verfassung und nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes das Recht auf Therapie und auf Resozialisierung.“

Die Ministerin war sich mit allen Beteiligten darin einig, dass Vollzugslockerungen als Vorbereitung auf eine mögliche Entlassung unabdingbar sind, dass sie aber mit der höchst möglichen Sorgfalt auf dem jeweils neuesten forensischen Wissensstand geprüft werden müssen.

Altpeter: „Oberster Maßstab ist die Sicherheit der Bevölkerung.“ Bei Missbrauchsgefahr dürften deshalb Vollzuglockerungen nicht genehmigt werden.

Bei Vollzugslockerungen auf dem Gelände des Zentrums für Psychiatrie (ZfP) trügen dafür letztlich die Chefärzte die Verantwortung, bei weitergehenden Lockerungen sei die Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft erforderlich.

In dem Gespräch im Sozialministerium wurde deutlich, dass es für die Genehmigung von Lockerungsmaßnahmen zwar allgemeine Grundsätze gibt, die für alle Kliniken gelten, dass sich die konkrete Ausgestaltung aber aufgrund der unterschiedlichen Patienten (suchtkrank bzw. psychisch krank) und auch wegen der unterschiedlichen baulichen Gegebenheiten der Kliniken unterscheiden kann.

Vereinbarte Maßnahmen

Es wurde vereinbart, dass die Praxis der Vollzugslockerungen und die Unterschiede zwischen den verschiedenen Vollzugseinrichtungen in einer Arbeitsgruppe weiter aufgearbeitet werden. Die dafür erforderlichen umfangreichen Daten werden jetzt durch eine landesweite forensische Erhebung erarbeitet.

Auch die Sicherheit des Maßregelvollzugs soll weiter verbessert werden. Dazu sollen die Sicherheits-Handbücher der einzelnen Einrichtungen verglichen und daraus ein Katalog unabdingbarer Sicherheitsstandards erarbeitet werden, die für alle Maßregelvollzugseinrichtungen gelten.

Als Konsequenz aus der Entweichung eines psychisch kranken Straftäters aus dem Maßregelvollzug Wiesloch hat das dortige Zentrum für Psychiatrie bereits Konsequenzen gezogen. So sollen z.B. Patienten beim Ausgang auf dem Gelände zur Erhöhung der Sicherheit noch engmaschiger als bisher betreut werden. Außerdem wird nun bei Sexualstraftätern bei einer anstehenden Vollzugslockerung eine zusätzliche „Gefährlichkeitsanalyse“ durchgeführt. Auch die Information des Sozialministeriums und der Polizei über Entweichungen wird verbessert.

Immer mehr Einweisungen in den Maßregelvollzug durch die Gerichte

Sozialministerin Altpeter hat in dem Gespräch mit den Chefärzten und Geschäftsführern der Zentren für Psychiatrie darauf hingewiesen, dass die Gerichte immer mehr Straftäter in den Maßregelvollzug einweisen. Allein in den vergangenen zehn Jahren sei die Zahl der Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug insgesamt von 750 im Jahr 2001 auf 1019 im vergangenen Jahr und damit um mehr als 35 Prozent gestiegen. Diese Zunahme sei insbesondere auf die ständig steigende Zahl von suchtkranken Straftätern zurückzuführen, die von der Justiz in den Maßregelvollzug eingewiesen werden. Allein bei dieser Straftätergruppe (ohne psychisch kranke Straftäter) ist die Einweisung in die Entziehungsanstalten um mehr als 50 Prozent in den letzten zehn Jahren angestiegen.

Aus den vorliegenden Daten lässt sich nach den Angaben von Forensik-Experten ein auffällig unterschiedliches Verhalten in einzelnen Landgerichtsbezirken bei der Einweisung in den Maßregelvollzug entnehmen.

Sozialministerin Altpeter war sich mit den Chefärzten und Geschäftsführern der Maßregelvollzugseinrichtungen einig darin, dass diese Daten in einer Arbeitsgruppe noch genauer untersucht werden müssten. Die Ergebnisse dieser Erhebung und die möglichen Konsequenzen daraus sollen dann auch mit der Justiz beraten werden.

In Baden-Württemberg gibt es Maßregelvollzugseinrichtungen an acht Standorten:

  • ZfP Emmendingen
  • ZfP Calw
  • ZfP Reichenau
  • ZfP Wiesloch
  • ZfP Weinsberg

ZfP Südwürttemberg an den Standorten

  • Weissenau
  • Bad-Schussenried
  • Zwiefalten

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

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