Gerhard Ding ist neuer Dekan für die evangelische Seelsorge im Justizvollzug in Baden-Württemberg. Der Anstaltsseelsorger der Justizvollzugsanstalt Mannheim übernimmt damit die Beratung und Betreuung aller evangelischen Gefängnisseelsorgerinnen und -seelsorger in Baden-Württemberg. Er ist zuständig für die Zusammenarbeit zwischen Justizvollzugs- und Kirchenbehörden und berät das Justizministerium in seelsorgerlichen Angelegenheiten.
Ministerialdirektorin Bettina Limperg betonte die Bedeutung der Seelsorge für den Strafvollzug. „Seelsorge nimmt nicht nur den Straftäter, sondern den ganzen Menschen in den Blick“, sagte sie: „Für viele Gefangene öffnet die geistliche Ansprache einen gänzlich neuen Weg, sich mit der Tat auseinanderzusetzen. Damit leistet die Seelsorge einen wesentlichen Beitrag zur Resozialisierung.“
Als Dekan für die evangelische Seelsorge im Justizvollzug folgt Gerhard Ding auf Gottfried Pfründer, der Ende vergangenen Jahres verstorben ist. Für die katholische Seelsorge im Justizvollzug ist der Gefängnisseelsorger der Justizvollzugsanstalt Bruchsal, Dekan Peter Holzer, zuständig.
Das Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg regelt die Seelsorge in den Gefängnissen. Demnach werden Anstaltsseelsorgerinnen und Anstaltsseelsorger im Einvernehmen mit der jeweiligen Religionsgemeinschaft entweder hauptamtlich bestellt oder vertraglich verpflichtet. Sofern nur sehr wenige Gefangene einer Religionsgemeinschaft angehören, muss die Seelsorge auf andere Art und Weise gewährleistet werden - beispielsweise über ehrenamtliche Tätigkeit.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg