Am heutigen Mittwoch hat der Landtag durch die Verabschiedung des Nachtragshaushalts für das laufende Jahr den Weg frei gemacht für die Unterstützung der Betriebe, die durch die Spätfröste Anfang Mai dieses Jahres schwer geschädigt wurden. „Wir haben ein gutes Paket geschnürt, um auf die dramatischen Ernteausfälle reagieren zu können, die viele Weinbaubetriebe im Taubertal, im Kocher-Jagst-Gebiet und im Unterland durch den Frost erlitten haben. Im Erwerbsobstbau haben insbesondere Betriebe in den Landkreisen Main-Tauber, Hohenlohe, Heilbronn, Ludwigsburg, Schwäbisch Hall und Rems-Murr mit den Folgen des Frosts zu kämpfen. Mit den veranschlagten sieben Millionen Euro wird es uns jetzt möglich sein, die erforderliche Hilfe zu leisten. Ich freue mich über die breite Unterstützung aller Landtagsfraktionen. Dass das Parlament parteiübergreifend das Hilfspaket trägt, ist ein wichtiges Signal“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Mittwoch (27. Juli) in Stuttgart.
„Ziel der Landesregierung war und ist es, den betroffenen Betrieben so schnell und unkompliziert wie möglich Unterstützung zukommen zu lassen“, unterstrich Bonde. In gemeinsamer Anstrengung habe die Landesregierung daher die notwendigen Schritte eingeleitet, um den betroffenen Betrieben helfen zu können. Wichtig sei zunächst gewesen, dass das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Finanzverwaltung angewiesen habe, schnell eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen für die Betriebe zu ermöglichen. „Mit der Verabschiedung des Nachtragshaushalts können die Betriebe nun auch direkte finanzielle Hilfen erhalten, um den entstandenen Schaden zu mindern“, sagte Bonde. Das Hilfspaket sei in enger Zusammenarbeit mit den Wein- und Obstbauverbänden entwickelt worden.
„Das Antragsverfahren kann wie geplant Anfang September starten. Die Hilfsmaßnahmen sollen bis Ende 2011 umgesetzt sein“, so Bonde weiter. Die extremen Ertrags- und Gewinneinbußen könnten damit zeitnah ausgeglichen werden. Das Verfahren wird von den Landratsämtern durchgeführt.
Grundlage für die Hilfe ist auf Grund von Vorgaben der Europäischen Union, dass ein Betrieb einen Ertragsausfall von mindestens 30 Prozent aufweist. Die Mindestauszahlung soll bei 3.000 Euro und die Obergrenze bei 50.000 Euro liegen. Mit dem Verfahren wird sichergestellt, dass auch Nebenerwerbslandwirte unterstützt werden können. Notwendig zur Umsetzung der Hilfsleistungen ist eine Verwaltungsvorschrift des Landes, die nationales und europäisches Beihilferecht berücksichtigen muss. Diese wurde vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erstellt und ist derzeit in der abschließenden Abstimmung mit den anderen Ressorts.
Minister Bonde appellierte nochmals an die Hausbanken der Betriebe, alle Möglichkeiten der Hilfestellung zu nutzen. Auch innerhalb der Weinbranche komme es nun auf Solidarität an. So sollten sich die Wirtschaftsbeteiligten im Rahmen des Möglichen gegenseitig helfen, um die Auswirkungen des Schadens zu reduzieren.
Hintergrundinformationen:
In Baden Württemberg werden 28.000 Hektar Rebfläche von 34.000 Weinbaubetrieben bewirtschaftet. 30.000 Hektar Obst- und Gartenbaufläche werden von weiteren 7.000 Betrieben gepflegt. Darüber hinaus hat das Land mit rund 116.000 Hektar die umfangreichsten Streuobstbestände in Deutschland. Die Sonderkulturen haben einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert, sie prägen die Kulturlandschaften mit vielen positiven Effekten, beispielsweise auch in Bezug auf den Tourismus.
Insgesamt wurden rund 3.200 Hektar Rebflächen und 740 Hektar obstbaulich genutzte Flächen durch die Spätfröste total geschädigt.
Quelle:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg