„Wir stehen hinter den Zielen des geplanten EU-Fiskalpakts. Die dafür notwendigen Gesetzesänderungen haben massive Auswirkungen auf die Haushaltsautonomie der Länder. Der geplante Fiskalpakt berührt damit unmittelbar auch die Haushaltshoheit des Landtags und schränkt dessen Rechte weiter ein. Der Fiskalpakt ist eine Operation am offenen Herzen des Königsrechts des Bundestages und aller Landtage. Baden-Württemberg setzt sich deshalb bei den aktuellen Beratungen im Bundesrat dafür ein, dass vor der Ratifizierung des Fiskalpaktes definitiv geklärt ist, wie dieser sich auf die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse und die Selbständigkeit der Länderhaushalte auswirken wird“, so Minister Peter Friedrich am Sonntag (30. April 2012).
Auf Betreiben von Europaminister Peter Friedrich, dem Vorsitzenden des EU-Ausschusses, hatte der Bundesrat am 25. April 2012 eine öffentliche Anhörung u. a auch zu Fragen im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Fiskalvertrages durchgeführt. Peter Friedrich: „Bei der Anhörung haben die Experten unsere Position gestärkt und ebenfalls vor einer Beschneidung der Haushaltsautonomie der Landtage gewarnt. Mit dem Fiskalpakt wird der verfassungsändernde Gesetzgeber in Deutschland für die Zukunft faktisch gebunden - so haben es die Experten ausgedrückt. Das heißt nichts anderes, als dass Deutschland die über den europäischen Fiskalpakt eingeführte Schuldenbremse gar nicht mehr ändern könnte, ohne gegen Völkerrecht zu verstoßen.“
Friedrich betonte, Baden-Württemberg wolle einen funktionierenden Fiskalpakt. „Wir werden als Bundesrat aber nicht einer buchstäblichen Katze im Sack zum Verfassungsrang verhelfen. Es gibt so viele Unklarheiten, welche Folgen der Pakt für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen konkret hat. Hier muss vorher eine Klärung erfolgen. Wir können keinen Beschluss mit faktischer Ewigkeitsgarantie fassen, dessen Auswirkungen bislang überhaupt nicht klar sind und der fast nicht revidierbar ist.“
Friedrich wies außerdem darauf hin, dass bisher völlig ungeklärt sei, wer im Falle eines Verstoßes gegen die Schuldenbremse für die drohenden Sanktionen aufkomme. „Als Vertreter eines Bundeslandes, das seinen Sanierungsauftrag sehr ernst umsetzt, möchte ich wissen, wen Sanktionen treffen, wenn der Gesamtstaat Deutschland gegen die Schuldenbremse verstößt. Ich möchte nicht, dass Baden-Württemberg in die Pflicht genommen werden kann, wenn der Bund seine Hausaufgaben nicht macht. Auch das muss mit der Bundesregierung vorher geklärt werden.“
Quelle:
Staatsministerium Baden-Württemberg