Wald

Fachtagung "100 Jahre Bannwald in Baden-Württemberg"

„Waldnaturschutz hat in Baden-Württemberg eine lange Tradition. Hier am Wilden See wird dies bereits seit 100 Jahren gelebt. Ökologie und Ökonomie sind in einem modernen und nachhaltigen Forstbetrieb keine Gegensätze. ForstBW beweist dies mit seinem strategischen Nachhaltigkeitsmanagement", sagte der Ministerialdirektor im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wolfgang Reimer, anlässlich der Fachtagung '100 Jahre Bannwald in Baden-Württemberg' in Baiersbronn (Landkreis Freudenstadt). „Pünktlich zum Internationalen Jahr der Wälder feiern wir 2011 das hundertjährige Bestehen des ältesten Bannwalds Baden-Württembergs, des Bannwalds Wilder See-Hornisgrinde", fügte Reimer hinzu und würdigte zugleich die vorbildliche Leistung der damaligen Forstverwaltung.
 
„Auch die heutige Forstwirtschaft muss sich nicht verstecken. Seit der Einführung des Alt- und Totholzkonzeptes ist der Landesbetrieb ForstBW führend beim Schutz von Alt- und Totholz bewohnenden Arten in bewirtschafteten Wäldern. Zusammen mit den Waldschutzgebieten werden damit sieben bis acht Prozent der Waldfläche dauerhaft aus der Nutzung genommen. Zusätzlich hat die Landesregierung ForstBW beauftragt, eine Gesamtkonzeption für den Waldnaturschutz zu erstellen", erklärte Reimer. Diese führe die bestehenden Konzeptionen zusammen. Damit werde auch deutlich, dass das angestrebte Ziel der grün-roten Landesregierung, zehn Prozent des Staatswaldes aus der Nutzung zu nehmen, kein unerreichbares Ziel sei, sondern eine sinnvolle Weiterentwicklung. Die derzeit diskutierte Errichtung eines Nationalparks im Nordschwarzwald könne einen weiteren Beitrag hierzu liefern.
 
„Erfolgreiches Handeln und Engagement für den Naturschutz auch in Großschutzgebieten gehen bei einer verantwortungsvollen Forstpolitik Hand in Hand. Für die Forstwirtschaft, vor 300 Jahren Erfinderin der Nachhaltigkeit, gilt dies ganz besonders. Der Landeswald nimmt dabei eine Vorbildfunktion ein. Ökologische, ökonomische und soziale Ziele sind gleichrangig" ergänzte Reimer.
 
 
 
Hintergrundinformationen:

Industrialisierung, zunehmende Verstädterung und Intensivierung der Bodennutzung und die damit verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen weckten ab Mitte des 19. Jahrhunderts in Teilen der Bevölkerung den Wunsch, die Natur zu schützen. Zum Ausdruck kam dies in den zahlreichen Gründungen von Natur- und Heimatschutzvereinen. Es ging zunächst um den Schutz einzelner Tier- und Pflanzenarten, schließlich aber auch um den Schutz größerer Gebiete. So forderte 1908 Christof Wagner, Professor für Forstwissenschaft an der Universität Tübingen, die Unterschutzstellung (Bannlegung) des Waldgebietes um den Wilden See. Im Jahr 1911 setzte die königlich-württembergische Forstdirektion diesen Gedanken um. Der Bannwald „Wilder See“ wurde als erster Bannwald in Württemberg ausgewiesen.
 
Mit der Ausweisung im Jahr 1911 wurden insgesamt 84 Hektar aus der forstlichen Nutzung genommen. 1998 wurde der Bannwald auf 150 Hektar Fläche erweitert. Außerdem wurden angrenzend an den Bannwald 677 Hektar Wald zu Schonwald erklärt. Beide Schutzgebiete bilden eine Einheit und werden seither als Bann- und Schonwaldgebiet "Wilder See-Hornisgrinde" bezeichnet. Im Bannwaldgebiet wurden unter anderem 113 Holzkäferarten, 72 Spinnenarten, 31 Vogelarten, darunter der seltene Dreizehenspecht, der Sperlingskauz und das Auerhuhn sowie 120 Moosarten nachgewiesen. Viele dieser Arten sind auf absterbende Bäume und zerfallendes Holz angewiesen.
 
Bannwälder bilden darüber hinaus eine Grundlage für die Erforschung vom Menschen unbeeinflusster Waldökosysteme. In Bannwäldern steht der Schutz und die Beobachtung natürlicher Waldentwicklungsprozesse im Vordergrund. Aus den Erkenntnissen der Bannwaldforschung werden Empfehlungen für die naturnahe Waldbewirtschaftung abgeleitet. Die Bannwaldforschung wird durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) im Rahmen des Waldschutzgebietsprogramms von ForstBW koordiniert. Aktuelle Forschungsschwerpunkte sind Untersuchungen zur Entwicklung der Vegetation und den Waldstrukturen von Bannwäldern sowie vogel-, insekten-, pilz- und bodenkundliche Untersuchungen.
 
Zu den Waldschutzgebieten zählen außer den Bannwäldern die Schonwälder. Die Ausweisung, Aufnahme und wissenschaftliche Betreuung der Waldschutzgebiete erfolgt mit Unterstützung der FVA. Sie führt das Verzeichnis aller Waldschutzgebiete. Aktuell gibt es in Baden-Württemberg 129 Bann- und 367 Schonwälder. Die Bannwälder haben zusammen rund 8.850 Hektar Fläche (entspricht 0,64 Prozent der Gesamtwaldfläche Baden-Württembergs) und die Schonwälder rund 18.100 Hektar Fläche. Auf rund 560 Hektar sind Neuausweisungen bzw. Erweiterungen bestehender Bannwälder geplant. Die Bannwälder liegen überwiegend im öffentlichen Wald (98 Prozent der Fläche).

Weitere Informationen zu den Themen Naturschutz und Waldbewirtschaftung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de .
Umfassende Informationen zur Arbeit des Landesbetriebs ForstBW sind unter www.forstbw.de abrufbar.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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