Verbraucherschutz

Europäisches Parlament beschließt Richtlinie über Rechte der Verbraucher

Am 23. Juni 2011 hat das Europäische Parlament die Richtlinie über Rechte der Verbraucher in erster Lesung angenommen. Nach Zustimmung des Rats der Europäischen Union und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird der Weg frei für die Umsetzung der über Jahre hinweg diskutierten Richtlinie über Rechte der Verbraucher.

„Mit der heute erfolgten Verabschiedung der Richtlinie über Rechte der Verbraucher ist der Weg endgültig frei für effektive Regelungen zur Bekämpfung von Kostenfallen im Internet und bei unerlaubten Telefonanrufen“, sagte Verbraucherschutzminister Alexander Bonde am Donnerstag (23. Juni 2011) in Stuttgart. Die Richtlinie enthält eine Regelung zur sogenannten Button-Lösung, wonach der Verbraucher vor Vertragsabschluss im Internet über die Kostenpflichtigkeit des Vertrages informiert werden und diese Information auf einem gesonderten “Button“ bestätigen muss. Erfolgt diese Bestätigung nicht, kommt der Vertrag nicht zustande. „Die Regelung zur Button-Lösung ist ein entscheidender Schritt zu mehr Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel“, betonte Bonde.

Im Hinblick auf die sogenannte „Bestätigungslösung“ bei der unerlaubten Telefonwerbung stelle die Richtlinie den Mitgliedstaaten frei, eine entsprechende Regelung einzuführen. Der Bundesrat habe bereits mehrfach von der Bundesregierung eine Regelung zur unerlaubten Telefonwerbung eingefordert. Damit werde ein aufgrund eines unerlaubten Telefonanrufs zustande gekommener Vertrag nur dann wirksam, wenn der Verbraucher ihn innerhalb von zwei Wochen nach dem Telefongespräch nochmals in Textform bestätigt.

„Die Bundesregierung hat nun freie Hand, entsprechende Regelungen möglichst schnell in nationales Recht umzusetzen. Es wird höchste Zeit, dass den wortreichen Ankündigungen der Bundesregierung im Bereich des Verbraucherschutzes auch konkrete Taten folgen“, unterstrich der Minister.

Über das Thema Kostenfallen im Internet und unerlaubte Telefonanrufe können sich Verbraucher auf nachfolgenden Homepages informieren:

www.internet-verbraucherrechte.de/

www.vorsicht-im-netz.de/

www.ecommerce-verbindungsstelle.de/

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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