Lebensmittel

Erste Ergebnisse des Honig-Sonderuntersuchungsprogramms

Im Rahmen des Sonderuntersuchungsprogramms zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Honig hat die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung in drei von 39 importierten Honigen Pollen aus gentechnisch veränderten Rapssorten nachgewiesen. In zwei Fällen handelte es sich um kanadischen Rapshonig, ein Importhonig stammt aus einem Nicht-EU-Staat ohne nähere Herkunftsangabe. „Dass die Lebensmittelkontrolleure bei ihren Stichproben im Handel auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. September noch Honig vorgefunden haben, der mit gentechnisch veränderten Pollen belastet ist, ist inakzeptabel. Ich fordere alle Lebensmittelunternehmer auf, ihrer gesetzlichen Prüfpflicht unverzüglich nachzukommen und nur noch einwandfreien Honig in den Handel zu bringen, auch wenn es sich bei der vorgefundenen Ware um Ausreißer und Restbestände handelt“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Mittwoch (19. Oktober) in Stuttgart.
 
Nach Recherchen der Lebensmittelüberwachung handelte es sich bei den beanstandeten Produkten um vereinzelte Restbestände. Die betroffenen Firmen hatten bereits im Vorfeld des Urteils des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH ) den Verkauf eingestellt und möglicherweise betroffene Ware zurückgerufen. Nach Ansicht von Verbraucherschutzminister Bonde wirft ein solcher Befund kein gutes Licht auf das Kontroll- und Rücknahmekonzept im Rahmen der unternehmerischen Eigenverantwortung von Handel und Hersteller.
 
Der Minister kündigte an, dass die baden-württembergischen Lebensmittelüberwachungsbehörden die Sonderkontrollaktion von Honig fortsetzen würden, um die Wirksamkeit der Eigenkontrollen der Wirtschaft zu überprüfen. Die Behörden hätten die erforderlichen Schritte eingeleitet, um den nicht verkehrsfähigen Honig vom Markt zu nehmen. Außerdem habe das Ministerium umgehend alle Länder, den Bund sowie die Europäische Union über die Ergebnisse des Untersuchungsprogramms informiert und sei an die beiden in anderen Bundesländern ansässigen Firmen herangetreten, die den Honig für den deutschen Markt abgefüllt haben.
 
Bereits vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes hatte die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung in amtlichen Proben von Anfang 2010 bis September 2011 in 9 von 10 Rapshonigen aus Kanada Pollen aus GVO-Raps nachgewiesen. Erst mit dem EuGH -Urteil ist es für die Behörden möglich geworden, Honig, der Pollen aus nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen enthält, zu beanstanden und aus dem Verkehr zu nehmen. „Angesichts des verbreiteten Anbaus von GVO-Raps in Kanada ist es nicht verwunderlich, dass die Wissenschaft das Bauchgefühl der Menschen bestätigt und sich GVO in der Nahrungsmittelkette wiederfindet“, sagte Bonde.
 
Honig aus Baden-Württemberg einwandfrei

„Die gute Nachricht ist, dass in Honig aus Baden-Württemberg und Deutschland seit Beginn der Untersuchungen vor zehn Jahren noch nie Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen nachgewiesen wurden“, so der Minister weiter. Allein seit Anfang 2010 seien in Baden-Württemberg 42 Honigproben untersucht worden, die alle einwandfrei waren. „Ich kann daher allen Verbraucherinnen und Verbrauchern nur raten, beim Einkauf zu heimischem Honig zu greifen“, sagte der Verbraucherschutzminister.
 
Bonde: Null Toleranz für gentechnisch veränderte Organismen

„Das Ergebnis des Sonderuntersuchungsprogramms bestärkt uns alsgrün-rote Landesregierung in unserem Ziel: Wir wollen Baden-Württemberg GVO-frei halten. Die Lebensmittelüberwachung wird daher in Zukunft verstärkt diesen Bereich in den Fokus nehmen“, betonte Bonde. Er forderte Bundesregierung und EU auf, den Ländern endlich die notwendigen rechtlichen Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten zu geben, um Baden-Württemberg GVO-frei halten zu können.
 
Hintergrund:

Aus Anlass des Urteils des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH ) zu GVO-Pollen in Honig hat Baden-Württemberg ein Sonderuntersuchungsprogramm gestartet, das das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg als Zentrallabor der baden-württembergische Lebensmittelüberwachung für den Nachweis gentechnisch veränderter Organismen durchführt. Die jetzt dabei festgestellten gentechnisch veränderten Rapssorten mit den Bezeichnungen GT 73, MS 8 und RF 3 haben in der Europäischen Union für Lebensmittel keine Zulassung. Honig mit diesen GVO-Raps-Pollen darf nach geltendem EU-Recht nicht verkauft werden und wird daher von den Lebensmittelüberwachungsbehörden aus dem Verkehr genommen.
 
Wie ist der rechtliche Hintergrund und was wurde gefunden?

Der EuGH hat am 6. September 2011 geurteilt, dass Pollen in Honig als Zutat einzustufen sind. Damit wird die Existenz von Pollen als absichtliche Zugabe und nicht - wie bei einer Kontamination - als unabsichtliche und gegebenenfalls vermeidbare Einbringung beurteilt. Für GVO-Pollen in Honig bedeutet dies, dass sie einer Zulassung für Lebensmittel bedürfen. Auch Honig, der nur Spuren an nicht zugelassenen GVO-Pollen enthält, ist nicht verkehrsfähig.
 
Nicht in der EU zugelassen ist Pollen aus dem gentechnisch veränderten MON810-Mais, der Gegenstand des Gerichtsverfahrens vor dem EuGH war. Er war in den bisherigen baden-württembergischen Untersuchungen nicht in Honig nachweisbar. Die im Rahmen des Sonderuntersuchungsprogramms festgestellten Pollen aus den drei gentechnisch veränderten Rapssorten GT 73, MS 8 und RF 3 sind unter anderem in Kanada zugelassen, jedoch nicht in der EU.
 
Falls in einem Honig in der EU zugelassene GVO-Pollen enthalten sind und deren Anteil an den Gesamtpollen über 0,9 Prozent liegt, sind diese kennzeichnungspflichtig. Dies kann unter anderem durch die Kennzeichnung „gentechnisch verändert“ erfolgen. Dies betrifft beispielsweise Pollen von Roundup Ready -Soja. Dieser gentechnisch veränderte Organismus besitzt in der EU eine Zulassung als Lebensmittel.
 
Wie sind die weltweiten Warenströme von Honig?

In den Jahren 2009/2010 wurden in Deutschland rund 16.000 Tonnen Honig erzeugt. Der jährliche Honigverbrauch beträgt 83.000 Tonnen. Das heißt, dass der Selbstversorgungsgrad nur bei etwa 20 Prozent liegt und weitere 80 Prozent des in Deutschland konsumierten Honigs importiert werden. Importhonig stammt hauptsächlich aus Süd- und Mittelamerika. Die mengenmäßig bedeutendsten Länder sind Argentinien, Mexiko, Chile, Uruguay und Brasilien mit einem Gesamtvolumen von 52.000 Tonnen.
 
Was macht die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg?

Honige werden seit etwa zehn Jahren routinemäßig auf gentechnisch veränderte Pollen untersucht. Dazu hat das Land im CVUA eine spezielle Laboreinheit aufgebaut, die heute zentral für Baden-Württemberg Lebensmittel auf GVO-Bestandteile untersucht. Einzelheiten siehe unter www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=3&Thema_ID=17&ID=1019
 
 
Weitere Informationen zum aktuellen Kontrollprogramm sind unter www.ua-bw.de zu finden.
 
Wir verweisen auch auf die Pressemitteilung vom Honigverband ( www.honig-verband.de ) vom 18. Oktober.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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