Justiz

Einweihung Neubau Justizzentrum Heidelberg

"Mit dem Neubau in städtebaulich exponierter Lage ist ein modernes und funktionales Gebäude für eine moderne, bürgerorientierte Justiz entstanden", sagten Ingo Rust, Staatssekretär im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und Justizminister Rainer Stickelberger, bei der feierlichen Übergabe des Neubaus für die Heidelberger Justizbehörden in Heidelberg.

„Ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit ist es, möglichst viele Leistungen an einer zentralen Stelle zu bündeln“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger: „Das Ziel lässt sich am besten in Zentren wie diesem neuen Justizzentrum erreichen.“ Zwar seien in Heidelberg schon früher Landgericht, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft gemeinsam untergebracht gewesen. Doch der Neubau biete nun die Gelegenheit, dass auch Strukturen zusammen genutzt werden. Als Beispiel nannte er Sitzungssäle, Unterrichtsräume und die Poststelle. Darüber hinaus gebe es jeweils eine gemeinsame Pforte und Infothek.

Eine Neuordnung war notwendig geworden, da die alten Gebäude mit Asbest und künstlichen Mineralfasern belastet waren. Der Neubau für das Justizzentrum Heidelberg wurde im Rahmen einer Anmietung in Form einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) realisiert. Für das Landgericht Heidelberg, das Amtsgericht Heidelberg und die Staatsanwaltschaft Heidelberg stehen für 15 Jahre über 17.300 m2 Mietfläche sowie Stellplätze in der Tiefgarage zur Verfügung. Zudem hat das Land Baden-Württemberg eine Verlängerungsoption für weitere fünf Jahre Mietzeit.

Staatssekretär Rust hob hervor, dass die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg als fachkundige Verwaltung zusammen mit den beteiligten Unternehmen eine wirtschaftliche und baulich ansprechende Lösung realisiert hat.

Zugleich wies Rust aber auch darauf hin, dass Öffentlich-Private Partnerschaften "kein Patentrezept" seien: "Die Eignung von ÖPP wird im jeweiligen Einzelfall genau geprüft." Ausgangspunkt sei zwar die Wirtschaftlichkeit. Allerdings gelte es auch, die Belange des Mittelstands zu berücksichtigen. Der Standort Baden-Württemberg sei vor allem geprägt durch seine mittelständische Struktur. Diese sei zu bewahren - auch und gerade, wenn Investorenmaßnahmen realisiert werden. "Nur durch die konsequente Anwendung des Mittelstandsförderungsgesetzes werde die Wettbewerbsposition von kleinen und mittleren Unternehmen gestärkt", betonte der Staatssekretär für Finanzen und Wirtschaft abschließend.

Quelle:

Justizministerium Baden-Württemberg / Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

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