Die baden-württembergische Landesregierung möchte die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen. Sie bringt deshalb gemeinsam mit Rheinland-Pfalz einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat ein.
„Es steht dem Staat einer liberalen Verfassungsordnung überhaupt nicht zu, die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu beschränken, solange dies die Rechte einzelner nicht beeinträchtigt, was bei Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare offenkundig nicht der Fall ist,“ machte Ministerpräsident Winfried Kretschmann deutlich.
Diskriminierung überwinden
Mit dem Gesetzentwurf, der neben dem von Niedersachen initiierten Entschließungsantrag zu selben Thema in den Bundesrat eingebracht werden soll, will die Landesregierung die Mehrheit für die Öffnung der Ehe dokumentieren, die es schon seit 2013 im Bundesrat gebe. „Gleichgeschlechtlichen Paaren bis heute die Ehe zu verwehren, stellt eine nicht hinnehmbare Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität dar, die nicht den Geist der Verfassung widerspiegelt“, sagte Bundesratsminister Peter Friedrich.
Der Gesetzentwurf wurde bereits 2013 vom Bundesrat beschlossen und in den Bundestag eingebracht. Nach der Bundestagswahl 2013 wurde er aber im Bundestag nicht erneut behandelt und ist somit verfallen.