Verbraucherschutz

Bundesratsinitiative zum Schutz gentechnikfreier Landwirtschaft

„Die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher will Gentechnik weder auf dem Acker noch auf dem Teller. Umso schwieriger ist für viele nachvollziehbar, warum sich die Bundesregierung bei der Grundsatzentscheidung zur Zulassung von Genmais im EU-Ministerrat enthält“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Stuttgart.

Baden-Württemberg setze sich nicht nur mit vielen Maßnahmen im Land aktiv gegen gentechnisch veränderte Pflanzen in der Landwirtschaft ein. „Mit der heute vom Kabinett verabschiedeten Initiative, die wir diese Woche in den Bundesrat einbringen, zeigen wir auch auf Bundesebene klare Kante gegen Gentechnik-Lebensmittel und setzen uns für eine rechtssichere Möglichkeit für Anbauverbote ein. Wir nehmen die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Gentechnik auf dem Acker ernst“, betonte Kretschmann mit Blick auf die Entscheidungen der vergangenen Wochen zu Genmais 1507.

„Gentechnisch veränderte Sorten bringen uns im Anbau keine Vorteile. Außerdem können wir die Risiken, die mit einem Anbau in freier Natur verbunden sind, nicht verantworten. Es gibt in Baden-Württemberg aus gutem Grund keinen Anbau gentechnisch veränderter Lebensmittel und das soll auch so bleiben“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde.

Subsidiarität ist gefragt

Sollte – wie von EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg angekündigt – die EU-Zulassung der gentechnisch veränderten Maissorte 1507 kommen, müsse Deutschland selbst entscheiden können, ob ein Anbau im Land erfolge, so Minister Bonde. Wenn schon nicht EU-weit, so solle wenigstens auf nationaler oder regionaler Ebene die Möglichkeit zum Verbot gegeben sein. „Auch in dieser Sache benötigen wir mehr Subsidiarität und Entscheidungskompetenz sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene. In der Bundesratsinitiative fordert Baden-Württemberg zusammen mit Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Länder brauchen, um bei gentechnisch veränderten Pflanzen eigenständig und fachlich begründet den Anbau auf ihrem Gebiet zu unterbinden“, sagte Bonde. Die antragstellenden Länder seien alle dem Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen beigetreten.

Land nutzt eigene Spielräume, um Agro-Gentechnik zu verhindern

„Auch wenn die rechtlichen Spielräume für die Bundesländer leider begrenzt sind, engagiert sich Baden-Württemberg durch zahlreiche Maßnahmen, um sowohl die Landwirtschaft als auch die Bevölkerung vor Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen in Saatgut, Futtermitteln und Lebensmitteln zu schützen“, so Verbraucherminister Bonde. Das Land sei 2012 dem Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen beigetreten. Ein umfangreiches Saatgut-Monitoring für Mais-, Sojabohnen- und Rapssaatgut überprüfe die Gentechnikfreiheit des Saatguts vor der Aussaat. Ein in Deutschland einmaliges Ernte-Monitoring bei Mais, Soja, Raps und Leinsaat schütze Verbraucherinnen und Verbraucher vor gentechnisch veränderten Organismen. Die amtliche Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung überprüfe regelmäßig Rohstoffe und Lebensmittel auf gentechnisch veränderte Organismen. „Landeseigene Flächen werden nur noch mit der Verpflichtung, keine gentechnisch veränderten Organismen anzubauen, verpachtet. Und die landwirtschaftlichen Landesanstalten, die Tierhaltung betreiben, haben wir auf GVO-freie Futtermittel umgestellt“, betonte Bonde.

Vorschlag der EU-Ratspräsidentschaft inakzeptabel

Mit der Bundesratsinitiative stelle Baden-Württemberg gleichzeitig klar, dass die im Moment in Brüssel diskutierten Vorschläge der EU-Ratspräsidentschaft unzureichend und unannehmbar seien. Diese sehen zum einen vor, dass die Mitgliedstaaten über Anbauverbote künftig zwingend Verhandlungen mit den Saatgutunternehmen, die eine Anbauzulassung für ihre gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU beantragt haben, führen müssen. „Das ist inakzeptabel. Verhandlungspartner der Mitgliedstaaten können in allen Rechtssetzungsfragen der Europäischen Union nur das Europäische Parlament, die Kommission oder der Ministerrat sein. Alles andere würde einer Aufgabe staatlicher Souveränität gleichkommen und die parlamentarische Basis unseres demokratischen Systems untergraben“, so der Ministerpräsident. Zum anderen biete der Vorschlag der Kommission und der griechischen Ratspräsidentschaft bisher keine wirklich rechtssichere Möglichkeit für ein Anbauverbot durch die Mitgliedstaaten. „Hier muss die Bundesregierung dringend nachverhandeln. Unsere Bundesratsinitiative greift außerdem einen Beschluss des EU-Parlaments auf, die Verbotsgründe auf lokale oder regionale Umweltauswirkungen sowie auf sozioökonomische Faktoren auszuweiten“, unterstrich Kretschmann.

Weitere Informationen

Derzeit werden in Baden-Württemberg keine gentechnisch veränderten Pflanzen zu kommerziellen Zwecken angebaut. Für den in der EU zum Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Mais MON810 gilt in Deutschland ein nationales Anbauverbot. Die in der EU seit 2010 für den Anbau zugelassene Kartoffel Amflora wird in der EU seit 2011 nicht mehr kommerziell angebaut.

Es ist nun eine Anbauzulassung für die gentechnisch veränderte Maissorte 1507 der Firma Pioneer durch die EU-Kommission zu erwarten. Bei der Abstimmung im EU-Ministerrat am 11. Februar 2014 kam keine qualifizierte Mehrheit gegen den Vorschlag der EU-Kommission zustande, obwohl sich 19 EU-Mitgliedsstaaten gegen die Zulassung und nur 5 dafür ausgesprochen hatten. 4 EU-Mitgliedstaaten hatten sich enthalten, darunter auch Deutschland. Die EU-Kommission hatte angekündigt, ohne eine qualifizierte Mehrheit gegen den Vorschlag gemäß den geltenden Zulassungsregeln die Anbauzulassung zu erteilen.

Nach geltendem EU-Recht kann ein nationales Anbauverbot derzeit nur erteilt werden, wenn nach der Zulassung neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgelegt werden, die im Zulassungsverfahren noch nicht geprüft wurden. Im Fall einer Zulassung kann für die Maissorte 1507 daher kein nationales Anbauverbot ausgesprochen werden, obwohl dieser im Vergleich zu MON810 sogar noch eine wesentlich höhere Konzentration eines toxischen Stoffes (BT-Toxin Cry 1F) bildet.

Die große Mehrheit der Bevölkerung lehnt den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ab. Viele Länder haben sich für den Schutz einer gentechnikfreien Landwirtschaft ausgesprochen. Es wird ihnen aber die Möglichkeit fehlen, rechtssicher einen Anbau in ihren Regionen zu verhindern, wenn nicht kurzfristig Änderungen des geltenden EU-Gentechnikrechts geschaffen werden.

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass das EU-Recht die Möglichkeiten für Anbauverbote in den EU-Mitgliedstaaten erweitert. Der derzeit diskutierte Vorschlag unter der griechischen Ratspräsidentschaft ist jedoch umstritten, vor allem die darin vorgesehene Option, dass die EU-Mitgliedstaaten, wenn sie ein nationales Anbauverbot erteilen wollen, im Vorfeld während des EU-Zulassungsverfahrens mit dem Antragsteller Verhandlungen führen sollen.

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