Bundesrat

Baden-Württemberg und Hamburg fordern Änderungen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen

„Wir brauchen dringend Veränderungen im baugesetzlichen Bereich, um den Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme mehr Spielraum zu geben“, sagte der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich am Donnerstag in Berlin.

Gemeinsam mit Hamburg und anderen Ländern fordert Baden-Württemberg in einer Bundesratsinitiative, die Voraussetzungen zur Flüchtlingsunterbringung im baugesetzlichen Bereich zu verbessern. Die Initiative „Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen TOP 65“ sieht vor, dass die Belange von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Rahmen der Bauleitplanung stärker zu berücksichtigen sind.  Zudem soll – zeitlich befristet bis Ende 2019 – durch ein Maßnahmengesetz die dringend nötige Flexibilität bei der Bauplanung geschaffen werden. So soll beispielsweise die kurzzeitige Einrichtung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende im unbeplanten Innenbereich, in sog. Außenbereichsinseln und in Gewerbegebieten  erleichtert bzw. ermöglicht werden. Durch Übergangsfristen wird die Neuregelung für die Kommunen handhabbar gestaltet.

„Im Baurecht hat die Flüchtlingsunterbringung momentan keine Priorität als Gemeinwohlaufgabe. Wir wollen, dass es auch in Gewerbegebieten und gemischten Gebieten möglich ist, sehr schnell menschenwürdige und sichere Gebäude für die Flüchtlingsunterbringung zu bauen oder umzunutzen“, betonte der Minister Friedrich. „Das muss möglich sein, ohne gleiche einen kompletten Bebauungsplan ändern zu müssen“, so der Minister weiter.

Nach Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden dieses Jahr wahrscheinlich mindestens 200.000 Flüchtlinge in die Bundesrepublik kommen. Die Nutzung von Flächen innerhalb der Ballungszentren für Menschen, die oft aus Krisengebieten nach Deutschland kommen, stellt vor dem Hintergrund fehlender Wohnungen in den Ballungsräumen ein großes Problem dar.  Flächen, die zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum für den Wohnungsbau benötigt werden, stehen im Regelfall nicht zur Verfügung. Die zeitnahe Nutzung anderer Flächen scheitert vielfach an planungsrechtlichen Vorschriften. Aus diesem Grund sind im Bereich des Bauleitplanungsrechts gesetzgeberische Maßnahmen zu tätigen.

Friedrich, der auch Europaminister des Landes Baden-Württemberg ist, fordert zudem von der Bundesregierung sowie der EU-Kommission weitere Vorschläge, um die Aufnahme und die Unterbringung von Flüchtlingen europaweit besser zu bewältigen. „Eine einseitige Investition in Grenzkontrollen und Grenzsicherung greift zu kurz. Es müssen auch mehr Gelder für Aufnahme und Unterbringung eingesetzt werden.“

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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