Verbraucherschutz

Baden-Württemberg greift neue Möglichkeiten der Verbraucherinformation aktiv auf

„Baden-Württemberg wird die neuen bundesrechtlichen Vorschriften zur Verbesserung der Verbraucherinformation ab dem 1. September 2012 in vollem Umfang umsetzen. Unsere Behörden werden die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig - ohne dass sie eine Anfrage stellen müssen - auf einem einheitlichen Internetportal über alle Grenzwertüberschreitungen in Lebens- und Futtermitteln sowie über erhebliche oder wiederholte Verstöße von Unternehmen informieren. Das neue Angebot ist ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz im Lebensmittelbereich für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde in Stuttgart.
 
Das Verbraucherministerium richtet unter der Internetadresse www.verbraucherinfo-bw.de ein landesweites Informationsportal ein, das ab 1. September zugänglich ist. Dort werden künftig die entsprechenden Ergebnisse der Untersuchungsämter sowie die Kontrollergebnisse der für die Betriebskontrollen zuständigen 44 Landrats- und Bürgermeisterämter und der für die Futtermittelkontrolle verantwortlichen vier Regierungspräsidien verbraucherfreundlich gebündelt. „In unserem neuen Portal liegt eine große Chance: Ich appelliere an die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen im Land, die neue Transparenz zu einem verstärkten Dialog mit ihren Kunden zu nutzen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher ermuntere ich, das verbesserte Informationsangebot aufzugreifen“, so der Verbraucherminister.
 
Grenzwerte & Kontrollen: Informationen einfach per Maus-Click

Informiert wird künftig einerseits über Lebensmittel, bei denen gesetzlich festgelegte Grenzwerte überschritten sind, wie beispielsweise überhöhte Pestizidgehalte in Obst und Gemüse. Genannt werden dabei unter anderem der Produktname, der Hersteller oder Inverkehrbringer , der gefundene Stoff, das Analysenergebnis, die erlaubte Höchstmenge und die untersuchte Charge. Andererseits werden Betriebe genannt, die erheblich oder wiederholt gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften oder gegen das Futtermittelrecht verstoßen haben und bei denen ein Bußgeld in Höhe von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Der Beanstandungsgrund wird anschaulich beschrieben - beispielsweise mit „unhygienische Lagerung“ oder „nicht getrennte Lagerung von Futtermitteln und gefährlichen Stoffen“, „Verschmutzung von Produktionsmaschinen“ oder „Kennzeichnung von konventioneller Ware als Bio-Ware“.
 
Verbraucherminister Bonde erhofft sich von den neuen Möglichkeiten zur Verbraucherinformation, dass sich der Druck auf schwarze Schafe oder Wiederholungstäter in der Branche erhöht: „Das ist genau die Wirkung, die wir mit der größeren Transparenz erzielen wollen“, so Bonde.
 
Erste Daten voraussichtlich ab Ende September im Netz

Die Gesetzesänderung tritt am 1. September 2012 in Kraft. Dies ist auch der Stichtag für die Veröffentlichungspflicht von Kontrollen und Probenahmen: Veröffentlicht werden Verstöße, die ab Inkrafttreten des Gesetzes aufgedeckt werden. Aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens kann damit gerechnet werden, dass etwa vier bis sechs Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes regelmäßig Daten eingestellt werden. Schließlich müssen die erhobenen amtlichen Proben erst untersucht werden und die Betroffenen vor der Veröffentlichung der Untersuchungs- und Kontrollergebnisse angehört werden. Die Daten werden in Baden-Württemberg nach Veröffentlichung ein Jahr lang im Internet abrufbar sein.
 
Verbesserte Auskunftsrechte für Verbraucherinnen und Verbraucher

Neben der aktiven Veröffentlichungspflicht bei Grenzwertüberschreitungen und groben Verstößen im Lebensmittelbereich werden die Auskunftsrechte für Verbraucherinnen und Verbraucher zum 1. September im Rahmen des Verbraucherinformationsgesetzes gestärkt. Auch das Verfahren wurde vereinfacht. Verbraucherinnen und Verbraucher können nicht nur wie bisher Informationen über Lebens- und Futtermittel und Bedarfsgegenstände (Kleidung, Spielwaren, Reinigungsmittel) erhalten, sondern künftig auch über technische Verbraucherprodukte - also Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel . Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 250 Euro beantworten die Behörden künftig bundesweit einheitlich kostenfrei. Bei Anfragen zu Rechtsverstößen besteht sogar eine Obergrenze bis zu 1.000 Euro. 
 
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die neuen Möglichkeiten der Verbraucherinformation finden Sie unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de .
 
Der Zugang zum neuen Portal www.verbraucherinfo-bw.de ist ab 1. September auch über die Internetseiten der Landratsämter und Stadtkreise, der Regierungspräsidien sowie der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter möglich.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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