Tierschutz

Antibiotikaeinsatz: Tierhaltung neu definieren

Minister Alexander Bonde (Foto: dpa)

Im Vorfeld der Internationalen Grünen Woche in Berlin äußerte sich der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, zu Konsequenzen aus der Debatte zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung und kündigte konkrete Schritte an. „Die Erkenntnisse aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sowie neuere Untersuchungen des BUND zur Geflügelmast haben deutlich gemacht, dass wir uns mit dem Thema Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung stärker auseinandersetzen müssen. Zentral dafür sind solide Daten. In enger Zusammenarbeit werden die Experten aus der Stabsstelle Ernährungssicherheit, dem Geflügelgesundheitsdienst der Tierseuchenkasse, den Veterinärämtern und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe daher in den nächsten Monaten Erhebungen und Untersuchungen zum Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung in Baden-Württemberg durchführen“, sagte Bonde in Stuttgart. Die Problematik sei nicht neu, so der Minister weiter. Er habe bereits Ende 2011 die Stabsstelle Ernährungssicherheit (SES) in Tübingen beauftragt, eine Studie zum Antibiotikaeinsatz in Baden-Württemberg zu koordinieren. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Erkenntnisse müssen wir dieses Thema unter neuen Fragestellungen angehen“, betonte der Minister, der in diesem Jahr den Vorsitz der Agrarministerkonferenz innehat.
 
Im Fokus der neuen Erhebung stehe daher der Zusammenhang von Antibiotika­ein­satz und Bestandsgröße. Gleichzeitig solle ein Überblick über das Vorhandensein multirestistenter Keime in baden-württembergischen Beständen gewonnen werden. „In Baden-Württemberg spielt die Geflügelmast im Gegensatz zu Nordrhein-West­falen und Niedersachsen eine eher untergeordnete Rolle, die Geflügelhaltung findet bei uns in wenigen kleinen und mittelgroßen Betrieben statt. Die Studie soll klären, ob diese kleineren Strukturen mit ähnlichen Problemen behaftet sind als die viel größeren Einheiten in anderen Bundesländern“, sagte Bonde. Untersuchungen im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplans, bei dem regelmäßig Daten zu Rückständen in Lebensmitteln erhoben würden, lieferten bisher keine Hinweise darauf. „Nichts desto trotz wollen wir hier Klarheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher wie für die Betriebe schaffen“, betonte der Minister.
 
Vorgeschlagene Maßnahmen des Bundes nicht ausreichend

Baden-Württemberg begrüße jede gesetzliche Regelung, die eine effektive Kontrolle der Arzneimittelströme zulasse. Die von Bundesministerin Ilse Aigner vorgesehenen Änderungen des Arzneimittelgesetzes würden aus Sicht der grün-roten Landesregierung allerdings nicht zu den erhofften Fortschritten in der Überwachung führen. „Ziel muss die mögliche Rückverfolgbarkeit der Warenströme bis zur tierärztlichen Hausapotheke und zum Betrieb sein. Das wird aber durch die vorgesehenen Änderungen nicht erreicht. Mit ihren Vorschlägen bleibt die Bundesministerin damit weit hinter den Forderungen zurück, die Länder und Fachleute schon seit Jahren erheben, um die Überwachung effektiver gestalten zu können“, unterstrich Bonde.
 
Problem grundsätzlich angehen

„Die aktuell nach EU-Recht zulässigen Haltungsverfahren führen anscheinend dazu, dass Tiere regelmäßig krank werden und mit Antibiotika behandelt werden müssen. Die Lehre, die wir daraus ziehen müssen, ist klar: Kein Herumdoktern an Symptomen, sondern eine offene Diskussion auf EU-Ebene über gesetzliche, europaweit geltende klare und umfassende Standards bei der Tierhaltung. Was wir brauchen, ist eine Neudefinition der Tierhaltung“, so Bonde. Hier sei Bundesministerin Aigner gefordert, diesen Prozess innerhalb der Europäischen Union aktiv mitzugestalten. „Die Studien aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zeigen, wo wir ansetzen müssen: Mehr Zeit zum Aufwachsen und mehr Platz für die Tiere. So geht auch der Antibiotika­einsatz zurück“, sagte der Minister. Allerdings müsse niemand auf neue gesetzliche Regelungen warten, um zu handeln. So könnten Verbraucherinnen und Verbraucher bereits heute Weichen stellen: „Letztlich entscheidet der Verbraucher mit seinem Einkauf über die Bedingungen in der Tierhaltung“, betonte Bonde. Nötig sei daher eine breite gesellschaftliche Diskussion. Zudem bestehe schon heute für jeden Betrieb die Möglichkeit, durch Verbesserung des Hygienemanagements und der Haltungsbedingungen den Antibiotikaeinsatz zu verringern. Das Land unterstütze die Betriebe dabei durch Beratung und Ausbildung.
 
Stabsstelle Ernährungssicherheit

Mit der Stabsstelle Ernährungssicherheit (SES) am Regierungspräsidium Tübingen verfügt Baden-Württemberg bereits seit zehn Jahren über eine bundesweit nahezu einmalige Einrichtung. Die mit Tierärzten, Pharmazeuten, Lebensmittelchemikern und Futtermittelingenieuren interdisziplinär zusammengesetzte Einheit überwacht zentral den Verkehr mit Tierarzneimitteln in Baden-Württemberg.
 
Zahlen zur Geflügelmast in Baden-Württemberg:

  • Hähnchenmast: knapp 240 Betriebe mit durchschnittlich 5.400 Tieren
  • Putenmast: 504 Betriebe mit durchschnittlich 2.000 Tieren

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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