Familie

Altpeter zur Streichung des Landeserziehungsgeldes

„Die Streichung des Landeserziehungsgeldes im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013/2014 ist der Landesregierung außerordentlich schwer gefallen. Angesichts des hohen Spardrucks wollten und konnten wir aber nicht riskieren, dass wir mit dem neuen Landeserziehungsgeld letztlich nur die Bundesregierung finanziell entlasten, nicht aber die bedürftigen Hartz-IV-Familien“, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter in Stuttgart.

Sie wies darauf hin, dass der Bund bis zuletzt auf ihre entsprechenden Schreiben klare Festlegungen zwar vermied, im Kern jedoch deutlich machte, dass das neue Landeserziehungsgeld, das ab Oktober gelten sollte, vom Bund auf das Einkommen der Hartz-IV-Familien angerechnet werde. Der Bund sieht hier eine ähnliche Rechtssituation wie bei dem von der Bundesregierung geplanten Betreuungsgeld, das Hartz-IV-Familien ebenfalls auf die sonstigen Leistungen angerechnet wird, so dass sie letztlich leer ausgehen.

Die Sozialministerin machte deutlich, dass es ihr in den Haushaltsberatungen gelungen sei, dass dem Sozialministerium zum Ausgleich für das künftig wegfallende Landeserziehungsgeld zusätzliche Haushaltsmittel für armutsgefährdete Familien sowie für benachteiligte Jugendliche zur Verfügung gestellt werden. 

Sie habe auch erreicht, dass zum Ausgleich für das wegfallende Landeserziehungsgeld das „Programm Stärke“ in vollem Umfang erhalten bleibt und in seiner Ausrichtung gezielt auf jene Familien zugeschnitten wird, die - wie etwa Hartz-IV-Familien - auf niederschwellige Unterstützungsangebote angewiesen sind.

Ministerin Altpeter: „Ich habe mich seit vielen Jahren mit Nachdruck für das Landeserziehungsgeld eingesetzt. Angesichts der jetzigen bundespolitischen Rahmenbedingungen lässt sich der Erhalt aber nicht mehr begründen. Wir wollen ja mit dem Landeserziehungsgeld nicht den Bund finanziell entlasten, sondern sozial schwächere Familien und Jugendliche unterstützen.“

Die Ministerin erklärte, dass all diejenigen Familien, deren Kinder vor dem 1.10.2012 geboren wurden aus Gründen des Vertrauensschutzes das Landeserziehungsgeld auch weiterhin bantragen können.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

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