In Deutschland darf es kein Fracking geben, solange es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Risiken dieser Technologie gibt, sagte Minister Franz Untersteller im Landtag. Die Landesregierung wird sich auf Bundesebene weiter für ein Fracking-Moratorium einsetzen.
„Der Schutz und die Sicherheit von Mensch und Umwelt steht für uns an oberster Stelle. Wir nehmen die Ängste und Befürchtungen der Menschen im Zusammenhang mit dem Thema Fracking sehr ernst“, machte Umweltminister Franz Untersteller ganz zu Anfang seiner Rede in der Landtagsdebatte zum Thema Fracking deutlich. Die Landesregierung, unterstrich Untersteller, stehe dem Fracking nach wie vor außerordentlich kritisch gegenüber.
Vor knapp einem Jahr habe der Landtag fraktionsübergreifend beschlossen, ein bundesweites Moratorium für die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas mit der Fracking-Methode zu fordern, erinnerte der Minister die Abgeordneten. Die Landesregierung habe sich im Bundesrat und in der Umweltministerkonferenz mehrfach für dieses Moratorium und den Schutz des Grund- und Trinkwassers stark gemacht, so der Minister weiter.
Grundwasser muss geschützt werden
Aus Sicht der Landesregierung gehe der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Frackingverbot in Wasserschutzgebieten nicht weit genug. Der Schutz des Grund- und Oberflächenwassers sei vielmehr flächendeckend sicher zu stellen, forderte Untersteller. „Solange Risiken für Mensch und Umwelt nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden könnten, darf es kein Fracking geben”, stellte der Untersteller klar.
In Baden-Württemberg seien derzeit weder konkrete Tätigkeiten im Gelände, wie etwa geophysikalische Messungen oder gar Erkundungsbohrungen beantragt, noch genehmigt worden. Zwar gebe es drei Konzessionsfelder in denen die Konzessionsinhaber auch die Erkundung von unkonventionellen Gaslagerstätten beantragt hätten, diese Anträge seien aber weder mit Bohrungen noch sonstigen Tätigkeiten im Feld verbunden, beschrieb der Minister die aktuelle Situation im Land.