Justiz

Verfassungsschutz darf AfD weiter als Verdachtsfall beobachten

Paragrafen-Symbole an Türgriffen (Foto: © dpa)

Innenminister Thomas Strobl hat sich zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster geäußert. Das Gericht hat entschieden, dass die Einstufung der Alternative für Deutschland als Verdachtsfall des Bundesamts für Verfassungsschutz rechtmäßig war.

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sagte zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster:

„Die Alternative für Deutschland (AfD) versucht seit Jahren unter dem Deckmantel der Bürgerlichkeit daherzukommen. Immer mehr zeigt sich das wahre Gesicht der AfD: In der AfD sind Biedermänner und Brandstifter am Werk, sie zündeln und rütteln an unseren gesellschaftlichen Grundfesten und Werten. Es gibt gute Gründe, dass der Verfassungsschutz die AfD auch in Baden-Württemberg beobachtet.“

Unmittelbare Auswirkungen für die Einstufung des baden-württembergischen AfD-Landesverbands ergeben sich nicht – im Land wird die AfD ebenfalls bereits seit Juli 2022 als rechtsextremistischer Verdachtsfall bearbeitet.

Gegen diese Verdachtsfallbearbeitung hatte der AfD-Landesverband im vergangenen Jahr erfolglos einstweiligen Rechtschutz beantragt und anschließend Rechtsmittel zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus.

Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 13. Mai 2024: Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten

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