Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbrauchersschutz Baden-Württemberg im Zusammenhang mit dem Coronavirus:
FAQ zum Verbraucherschutz
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Verbraucherschutz, die an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gerichtet wurden:
Das Coronavirus Covid-19 kann nach derzeitigem Kenntnisstand nicht durch Lebensmittel oder bei Verwendung von Gegenständen des täglichen Bedarfs übertragen werden, sofern Sie die allgemeinen Empfehlungen zur persönlichen Hygiene einhalten.
Generell sollten Sie beim Umgang mit Lebensmitteln die allgemeinen Regeln der Hygiene des Alltags wie regelmäßiges Händewaschen und die Hygieneregeln bei der Zubereitung von Lebensmitteln beachten. Da die Viren hitzeempfindlich sind, kann das Infektionsrisiko durch das Erhitzen von Lebensmitteln zusätzlich weiter verringert werden.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Fragen und Antworten im Zusammenhang mit dem Risiko einer Infektion durch Lebensmittel zusammen gestellt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier: Bundesinstitut für Risikobewertung zur möglichen Übertragung durch Lebensmittel und Gegenstände
Die Antwort auf diese Frage ist klar: Nein! Nahrungsergänzungsmittel können generell weder Erkrankungen verhindern noch heilen. Sie sind Lebensmittel und dienen dazu, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Demensprechend dürfen sie auch keine arzneiliche Wirkung haben. Darüber hinaus gibt es keine wissenschaftlichen Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen COVID-19 beweisen. Wenn Studien zitiert sind, beziehen sich diese auf andere Viren. Dennoch nutzen schwarze Schafe und Betrüger insbesondere im Onlinehandel die Verbraucherängste im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie aus und preisen Nahrungsergänzungsmittel mit verbotenen Heilversprechen an.
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des CVUA Karlsruhe
Eine Übertragung des Coronavirus Covid-19 über die Trinkwasserversorgung kann nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden.
Weitere Informationen zu Alltagsfragen für Verbraucher finden Sie bei der Verbraucherzentrale:
www.verbraucherzentrale.de
FAQ zu Reisen und Veranstaltungen
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen zu den Themen Reisen und Veranstaltungen, die an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gerichtet wurden:
Bei der Rückreise nach Baden-Württemberg gibt es Regelungen zu Corona-Tests und Quarantäne zu beachten. Genaue Informationen dazu finden Sie beim Sozialministerium Baden-Württemberg
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Rechte von Verbrauchern im Reiserecht danach zu unterscheiden sind, ob es sich bei der gebuchten Reise um eine Pauschal- oder Individualreise handelt. Einen Überblick zu den möglichen Ansprüchen im Reiserecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus gibt auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Zunächst sollten Verbraucher prüfen, ob es sich bei ihrer geplanten Reise um eine Pauschalreise handelt. Denn für Pauschalreisen gelten europaweit einheitliche Regelungen. Um eine Pauschalreise handelt es sich insbesondere, wenn mindestens zwei Hauptreiseleistungen, zum Beispiel Flug und Hotel gebucht werden. Zu den Pauschalreisen zählen aber auch Kreuzfahrten und Tagesreisen, die mehr als 500 Euro kosten. Weitere Informationen dazu gibt es beim Europäische Verbraucherzentrum (EVZ)
Außerdem sollten Verbraucher prüfen, ob für das geplante Reiseziel eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht, denn dann können sich unter Umständen Ansprüche auf kostenlose Stornierung oder Umbuchung der Pauschalreise ergeben. Dazu informiert das Auswärtige Amt
Über weitere Rechte der Verbraucher, wenn z.B. der Reiseveranstalter selbst die Pauschalreise absagt oder es zu gravierenden Änderungen im Reiseablauf kommt, informiert auch das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ)
Für Individualreisen, also wenn Verbraucher z.B. einen Flug und ein Hotel bei verschiedenen Anbietern gebucht und bezahlt haben, gilt grundsätzlich der jeweilige Vertrag samt Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) und damit andere Regelungen als bei Pauschalreisen. Diese Verträge müssen grundsätzlich individuell geprüft werden. Welche Möglichkeiten bestehen, wenn Verbraucher z.B. einen Flug oder eine Hotelzimmerbuchung stornieren wollen, zeigt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) auf.
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Airline selbst den Flug annulliert. Dann stellt sich vielen Verbrauchern die Frage, ob sie z.B. den Ticketpreis erstattet bekommen oder ob die Airline die Möglichkeit einer anderweitigen Beförderung zum Zielort, zum Beispiel durch eine Bahnfahrt oder Umbuchung des Flugs auf einen anderen Zeitpunkt, anbieten muss. Dazu bietet das Europäische Verbraucherzentrum weitere Informationen.
Außerdem können bei Verbrauchern Fragen aufkommen zu Entschädigungsansprüchen bei Flugreisen, z.B. bei großer Flugverspätung, Annullierung (s.o.) oder Überbuchung des Flugs. Grundvoraussetzung ist, dass entweder der Abflug- oder der Zielort innerhalb der EU liegen. Je nach Flugdistanz kann dieser Anspruch bis zu 600 Euro betragen. Weitere Informationen zu diesen Rechten bietet das Verbraucherportal Baden-Württemberg.
Sollte es bei Flugreisen zu Streitigkeiten mit der Fluggesellschaft kommen, haben Passagiere die Möglichkeit einer kostenlosen außergerichtlichen Streitbeilegung. Für zahlreiche Fluggesellschaften ist die unabhängige Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) zuständig. Für die übrigen Unternehmen ist die Schlichtungsstelle beim Bundesjustizamt zuständig (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Luftverkehr/Schlichtungsstelle_node.html). Weitere Informationen zur Verbraucherschlichtung allgemein bietet auch das Verbraucherportal Baden-Württemberg.
Der Bundesrat hat am 15.05.2020 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, wonach bei Corona-bedingter Absage einer Kulturveranstaltung die Veranstalter den Ticketinhabern statt der Rückerstattung des Kaufpreises Gutscheine in Höhe des ursprünglichen Eintrittspreises ausstellen dürfen. Dies gilt für alle Tickets und Nutzungsberechtigungen, die vor dem 8. März gekauft wurden. Genauere Informationen über Ihre Rechte als Verbraucher finden Sie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Von der Erstattung der Ticketpreise zu unterscheiden sind weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden sind, beispielsweise für eine Hotelübernachtung oder einen Mietwagen.
Wurden Ticket, Hotel und Anreise als Pauschalreise gebucht, das heißt als Gesamtpaket bei einem Anbieter gekauft, können Verbraucher bei Absage der Veranstaltung von der gesamten Reise kostenlos zurücktreten. Weitere Informationen dazu bietet das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ, s.o.).
Liegt eine individuelle, also mehrere getrennte Buchungen vor, hat der Veranstalter die ggf. anfallenden Stornierungskosten nicht zu erstatten.
Allerdings bietet die Deutsche Bahn – abweichend von der rechtlichen Verpflichtung – ihren Kunden die kostenfreie Erstattung der Fahrkarten an, wenn wegen des Coronavirus der Reiseanlass entfällt.
Wer Tickets dagegen zurückgeben möchte, obwohl die Veranstaltung stattfindet, ist auf Kulanz der Veranstalter angewiesen.
Falls beim Kauf von Eintrittskarten eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen wurde, sind in den Versicherungsbedingungen die Rechte sowie die Kostenerstattung bei Rücktritt geregelt. In der Regel zählt hierzu die unerwartete Erkrankung des Karteninhabers.
Kann der Verbraucher nicht an der Veranstaltung teilnehmen, beispielsweise aufgrund einer Ansteckung mit dem Coronavirus oder aufgrund einer angeordneten häuslichen Isolation, haben Betroffene nur dann einen Anspruch auf Rückzahlung der Eintrittspreise, wenn sie eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen haben, die diesen Fall abdeckt. Alle anderen Verbraucher können versuchen, im Wege der Kulanz eine Erstattung zu erhalten.
Beratung durch das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland
Beratung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Schlichtungsstellen in Deutschland für Fernreisen und Nahverkehr
Schlichtungsstellen in Deutschland für weitere Branchen