Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten des Innenministeriums Baden-Württemberg im Zusammenhang mit dem Coronavirus:
FAQ zu Grenzkontrollen
Die wegen der Corona-Pandemie vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Frankreich und der Schweiz wurden zum 15. Juni 2020 beendet. Damit einhergehend sind auch die bestehenden Einreisebeschränkungen an den Binnengrenzen zu diesen Staaten aufgehoben.
Die Grenzschutzmaßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen waren im Frühjahr 2020 im Kampf gegen die Corona-Pandemie zwingend notwendig, um Infektionsketten zu unterbrechen. Von Beginn an war aber auch klar: Je mehr sich die Lage in den unterschiedlichen Ländern angleicht, was das Infektionsgeschehen und das öffentliche Leben angeht, desto mehr kann der Grenzschutz zurückgefahren werden. Aktuell wird durch die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne sichergestellt, dass durch Einreisen aus Risikogebieten in die Bundesrepublik Deutschland nicht zusätzliche Impulse für das inländische Infektionsgeschehen geschaffen werden und neue Infektionsherde durch Ein- und Rückreisende entstehen. Vor diesem Hintergrund ist eine 10-tägige Absonderung durch häusliche Quarantäne für einen großen Teil der Einreisenden erforderlich, um die in Deutschland bereits ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus nicht zu gefährden. Gleichzeitig soll das wirtschaftliche und soziale Leben grenzüberschreitend aufrechterhalten werden, soweit das in der jetzigen Pandemie-Situation verantwortbar ist.
Informieren Sie sich über Ihr Reiseland beim Auswärtige Amt. Es hat eine eigene Webseite zum Coronavirus eingerichtet, auf der sich alle wichtigen Informationen finden lassen.
In Frankreich wurde die generelle Ausgangssperre zum 15. Dezember 2020 aufgehoben. Reisen und auch Urlaube sind nun wieder uneingeschränkt möglich. Die Nachweispflichten/Attestation (triftige Gründe) entfallen demnach tagsüber. Eingeführt wurde aber eine nächtliche Ausgangssperre. Seit dem 16. Januar 2021 gilt diese von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens. Mehr Informationen zu den Nachweispflichten für die nächtliche Ausgangssperre sind auf der Seite des französischen Innenministeriums abrufbar.
Informieren Sie sich über Ihr Reiseland beim Auswärtige Amt. Es hat eine eigene Webseite zum Coronavirus eingerichtet, auf der sich alle wichtigen Informationen finden lassen.
Die Grenze zu Frankreich und zur Schweiz sind uneingeschränkt passierbar. Bei der Einreise sind die Regeln der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes sowie die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne des Landes zu beachten.
In der Coronavirus-Einreiseverordnung sind die Anmelde-, Test- und Nachweispflichten bei Einreise aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland geregelt. Die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne des Landes Baden-Württemberg regelt nunmehr ausschließlich die Frage, wer sich nach der Einreise in Quarantäne zu begeben hat.
In Frankreich wurde die generelle Ausgangssperre zum 15. Dezember 2020 aufgehoben. Reisen und auch Urlaube sind nun wieder uneingeschränkt möglich. Die Nachweispflichten/Attestation (triftige Gründe) entfallen demnach tagsüber.
Eingeführt wurde aber eine nächtliche Ausgangssperre. Seit dem 16. Januar 2021 gilt diese von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens. Mehr Informationen zu den Nachweispflichten für die nächtliche Ausgangssperre sind auf der Seite des französischen Innenministeriums abrufbar.