
© picture alliance / dpa | Bernd Weißbrod
Verfassungsorgane
Die Landesverfassung regelt – neben den Funktionen der Landesregierung – auch die Rechte und Pflichten des Landtags, des Verfassungsgerichtshofs und des Rechnungshofs. Die Gewaltenteilung ist ein Kernelement unserer Demokratie. Der Landtag ist als Volksvertretung der Gesetzgeber. Der Verfassungsgerichtshof ist das baden-württembergische Verfassungsgericht. Der Rechnungshof überprüft, ob öffentliche Stellen verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahler umgehen.