Die Landesverfassung regelt – neben den Funktionen der Landesregierung – auch die Rechte und Pflichten des Landtags, des Verfassungsgerichtshofs und des Rechnungshofs. Die Gewaltenteilung ist ein Kernelement unserer Demokratie. Der Landtag ist als Volksvertretung der Gesetzgeber. Der Verfassungsgerichtshof ist das baden-württembergische Verfassungsgericht. Der Rechnungshof überprüft, ob öffentliche Stellen verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahler umgehen.
Volksvertretung
Der Landtag
Der Landtag ist die erste Gewalt im Land. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Der Landtag verabschiedet die Gesetze und den Haushalt, wählt den Ministerpräsidenten und kontrolliert die Landesregierung.
Kontrolle ist besser
Der Rechnungshof
Der Rechnungshof nimmt die staatliche Finanzkontrolle in Baden-Württemberg wahr. Er überprüft also, ob öffentliche Stellen verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgehen. Die sieben Mitglieder des Rechnungshofs sind unabhängig.
Die Landtagswahl vom 13. März 2016 hat eine Koalition aus Grünen und CDU ergeben. Die von Ministerpräsident Winfried Kretschmann geführte Landesregierung hat am 12. Mai 2016 ihre Arbeit aufgenommen.
Verfassungsgericht
Der Verfassungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof ist das baden-württembergische Verfassungsgericht. Er entscheidet über die Auslegung der Landesverfassung und stellt sicher, dass die anderen Staatsorgane die Landesverfassung beachten.
Demokratie
Die Landesverfassung
Am 19. November 1953 war es soweit: Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg tritt in Kraft. Sie bestimmt die Spielregeln der baden-württembergischen Demokratie. In der Verfassung heißt es: „Das Land Baden-Württemberg ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat.”
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