Die im März 2015 novellierte Systemstabilitätsverordnung des Bundes regelt die notwendige technische Nachrüstung von Windenergieanlagen, Biomasse- und Biogasanlagen, KWK-Anlagen und Wasserkraftanlagen, damit sich diese Anlagen bei bestimmten technischen Bedingungen nicht mehr zeitgleich abschalten und so die Stabilität des Stromnetzes gefährden können.