Seit Dezember 2014 besteht die Pflicht, Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Diese Pflicht nutzen jetzt offenbar Diebesbanden, die sich als Kontrolleure ausgeben und sich so Zugang zu den Wohnungen verschaffen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur warnt davor, solchen vermeintlichen Kontrolleuren die Tür zu öffnen.