Verkehr

Wichtige Änderungen bei Führerscheinen für Klein-Lkw, Kleintransporter und Kleinbusse

Ein Bürgerbusfahrer im baden-württembergischen Salach (Bild: © dpa)

Für die Fahrerinnen und Fahrer von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen gelten seit dem 28. Dezember 2016 neue Regelungen. Diese betreffen die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis und eine neue Einordnung für Kleinbusse. Für alte Führerscheine gilt ein weitgehender Bestandsschutz.

Am 28. Dezember 2016 sind wichtige Änderungen im Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten. Anlass für diese Änderungen war ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Im Wesentlichen geht es um folgende Neuerungen:

  • Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E (Klein-Lkw) werden auf fünf Jahre befristet und nur nach Gesundheitsprüfung verlängert. Betroffen sind alle ab dem 28. Dezember 2016 neu erteilten Fahrerlaubnisse. Für Fahrerlaubnisse, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 27. Dezember 2016 neu erteilt wurden, bleibt es wie bisher bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Inhaberinnen und Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse 3 (alt), die bis zum 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden, genießen Besitzstand. Diese Fahrerlaubnisse bleiben unbefristet gültig.
  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm benötigen mindestens die Klasse D1 (Klein-Bus), auch wenn nur bis zu acht Fahrgastplätze vorhanden sind. Darunter fallen auch Kleinbusse, Bürgerbusse und Stretch-Limousinen. Ausgenommen sind dagegen insbesondere Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz, gepanzerte Limousinen und Wohnmobile. Auch die von vielen Handwerksbetrieben verwendeten Pick-ups (Pritschenwagen) dürfen weiterhin mit der Klasse C1 geführt werden. Betroffen von der Neuregelung sind alle ab dem 28. Dezember 2016 erteilten Fahrerlaubnisse. Für InhaberInnen einer bis zum 27. Dezember 2016 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse C1 ändert sich nichts. Bislang durften mit der Klasse C1, C1E, C und CE Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm auch dann geführt werden, wenn sie zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Künftig ist aufgrund der EU-Vorgaben die Klasse D1 (Klein-Bus) erforderlich. 

Die ursprünglich vorgesehene rückwirkende Geltung dieser Änderungen auch für die im Zeitraum zwischen dem 19. Januar 2013 und dem 27. Dezember 2016 erteilten Fahrerlaubnisse entfällt. Da aber die Regelungen zur Geltungsdauer der Klassen C1 und C1E sowie zur Abgrenzung der Klassen C1 und D1 seit dem 19. Januar 2013 nicht dem europäischen Recht entsprochen haben, können bei Fahrten im Ausland entsprechende Beanstandungen durch ausländische Behörden nicht ausgeschlossen werden.

Mit Rückfragen können sich Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber an die für den für den Wohnort zuständige Führerscheinstelle beim Stadt- oder Landkreis wenden.

Service-BW: Führerscheinstelle in Ihrer Nähe finden

Weitere Meldungen

Enforcement Trailer der Polizei Baden-Württemberg zur Geschwindigkeitskontrolle.
  • Verkehrssicherheit

Bilanz der Geschwindigkeits­kontrollwoche

Gruppenbild vor dem baden-württembergischen Gemeinschaftsstand auf der Hannover Messe 2024
  • Wirtschaft

Kretschmann besucht Hannover Messe

Ein Verkehrsschild mit Tempo 30 und darunter dem Hinweis: „22 bis 6 h Lärmschutz“
  • Lärm

Tempo 30 gegen Straßenlärm

Breisgau-S-Bahn im Landesdesign (bwegt)
  • Schienenverkehr

Zuverlässigkeit auf der Breisgau-S-Bahn wird verbessert

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.
  • Verkehr

Bundesweiter Aktionstag zur Sicherheit im Güterverkehr

Autos fahren in Stuttgart (Foto: © dpa)
  • Verkehr

Statt Fahrverbote wirksame Maßnahmen für weniger CO2-Ausstoß

Mit einem digitalen Lasergeschwindigkeitsmessgerät wird der Verkehr auf der Autobahn A5 bei Müllheim überwacht. (Foto: dpa)
  • Verkehrssicherheit

Europaweiter Speedmarathon

RE zwischen Singen und Stuttgart (Gäubahn) - hier zwischen Aistaig und Sulz, im Vordergrund der Neckar (Bild: Deutsche Bahn AG/ Georg Wagner)
  • Schienenverkehr

Land plant deutliche Angebotsverbesserungen auf und zu der Gäubahn

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 9. April 2024

Verkehrsminister Winfried Hermann (Mitte) beim offiziellen Start der Batteriezüge Mireo Plus im Fahrgastbetrieb
  • Schienenverkehr

Batterie statt Diesel

Ladekabel für ein E-Auto wird in das Fahrzeug gesteckt.
  • Elektromobilität

Charge@BW bringt Schub bei Ladeinfrastruktur und E-Mobilität

Offizielle Freigabe der neuen Enzbrücke
  • Strasse

Ersatzneubau der Enzbrücke Niefern eröffnet

Zwei Lokführer stehen am Kopf eines Zuges der SWEG und lachen in die Kamera.
  • Nahverkehr

Bündnis gegen Fachkräftemangel im ÖPNV

Zwei Busse der Dachmarke bwegt
  • Nahverkehr

Kostensteigerungen in der Busbranche gedämpft

Ein Vermessungsgerät steht auf einer Autobahnbaustelle.
  • Straßenbau

Weitere Großprojekte an DEGES vergeben

Polizisten kontrollieren ein Auto.
  • Verkehrssicherheit

Bundesweite Kontrollaktion gegen die Autoposerszene

Ein Bauarbeiter bedient eine große Baumaschine auf einer Autobahnbaustelle. (Bild: © dpa)
  • STRASSENBAU

Sanierung des Bundes- und des Landesstraßennetzes

  • Verkehrssicherheit

Weniger schwerverletzte Verkehrsteilnehmer

Stuttgart 21 Hbf_innen-Neue_Bahnsteighalle_Bahnsteig_Quelle: DB/plan b_Atelier Peter Wel
  • Stuttgart 21

Gemeinsame Erklärung der Projektpartner von Stuttgart 21

Ein Doppelstock-Intercity fährt auf der Gäubahn über die Einöd-Talbrücke bei Hattingen.
  • Schienenverkehr

Bundesrat für Modernisierung des Bahnnetzes

Stadtgarten in Gerabronn
  • Städtebau

Stadtmitte in Gerabronn erfolgreich erneuert

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
  • Energie

Biogas als zentraler Energieträger der Zukunft

Zwei Radfahrerinnen überqueren auf einem rot markierten Radweg eine Straße.
  • Radverkehr

Weniger Unfälle durch bessere Radwege und Tempolimits

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 12. März 2024

Ein E-Lkw steht an einer Ladesäule
  • Elektromobilität

Studie zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Lkw

Link dieser Seite:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/wichtige-aenderungen-bei-fuehrerscheinen-fuer-klein-lkw-kleintransporter-und-kleinbusse