Biodiversität

Weltbienentag am 20. Mai

Eine Wildbiene sucht an Blüten des Mehlsalbeis nach Nektar. (Bild: © Uwe Anspach/dpa)

Ohne Bienen gibt es keine Bestäubung von Pflanzen und damit keine pflanzlichen Lebensmittel. Zum Welt-Bienentag weist die Landesregierung auf die Wichtigkeit des Ausbaus der biologischen Vielfalt hin. Die Erstarkung der Honigbienenbestände in Baden-Württemberg gibt Anlass zu Freude.

„Der Schutz der biologischen Vielfalt ist eine globale Herausforderung, der sich alle gesellschaftlichen Gruppierungen stellen müssen. Mit seinem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt übernimmt Baden-Württemberg Verantwortung, wenn es darum geht, unser Land vielfältiger, bunter und insektenfreundlicher zu gestalten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, mit Blick auf den Weltbienentag, der am 20. Mai begangen wird. Der Weltbienentag mache die Menschen auf den notwendigen Schutz von Wild- und Honigbienen aufmerksam. Bienen seien durch ihre Bestäubungsleistung unabdingbar für intakte und leistungsfähige Naturräume sowie für die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel. Andererseits seien sie selbst auf gute Nahrungs- und Nistmöglichkeiten angewiesen.

„Mit Blick auf die Honigbiene ist die Situation zahlenmäßig im Land sehr erfreulich. So hat beispielsweise in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der in den in Verbänden organisierten Imker um rund 50 Prozent auf etwa 23.500 im Jahr 2018 zugelegt. Auch gab es in 2018 nach Zahlen der zwei Imkerverbände in Baden und Württemberg mit rund 175.800 Bienenvölkern knapp 25 Prozent mehr Völker als 2008“, erklärte der Landwirtschaftsminister.

Vielfältige Maßnahmen in Land- und Forstwirtschaft zugunsten der Bienen

„Allein im Jahr 2018 sind im Rahmen des Agrarumweltprogramms FAKT von den Landwirten rund 16.000 Hektar Blühflächen angelegt worden. Das entspricht einer Fläche von mehr als 22.000 Fußballfeldern. Unsere Bauern stellen damit unter Beweis, dass Ihnen der Erhalt der Artenvielfalt wichtig ist“, erklärte Hauk. Diese Blühflächen seien ganz gezielt als Nahrungs- und Rückzugsflächen für Insekten, insbesondere für Wildbienen, konzipiert worden. Sie stünden damit in Ergänzung zu ebenfalls gefördertem extensiv bewirtschaftetem und artenreichem Grünland.

Auch der ökologische Landbau habe im Südwesten im vergangenen Jahr gut zugelegt. „Wir haben jetzt insgesamt neun Biomusterregionen. Mit einem Zuwachs von beinahe 20 Prozent an ökologisch bewirtschafteter Fläche im Jahr 2018 liegen wir im Ländervergleich mit an der Spitze. Nahezu jeder siebte Hektar wird bei uns ökologisch bewirtschaftet. Unsere Bauern haben geliefert und werden das weiterhin tun“, betonte der Minister. Jetzt gelte es mehr denn je, die heimische Landwirtschaft weiter in ihren Anstrengungen zu unterstützen. Jeder Bürger habe beim Griff in die Ladentheke die Chance, Verantwortung für die Bauern in Baden-Württemberg zu übernehmen und qualitativ hochwertige Produkte entsprechend zu honorieren. Baden-Württemberg sehe sich mit seinem Ziel „30 Prozent ökologischer Landbau bis 2030" auf einem sehr guten Weg. Dabei reiche es nicht, wenn es nur ein Mehr an ökologischer Erzeugung gebe. „Eine nachhaltige Entwicklung setzt voraus, dass sich die Öko-Erzeugung, Öko-Verarbeitung, Öko-Vermarktung und die Nachfrage nach regionalen Öko-Produkten gleichermaßen entwickelt“, erklärte der Minister.

Mit Blick auf den Bienen- und Insektenschutz im Wald sehe sich Baden- Württemberg in einer Vorreiterrolle. „Seit vielen Jahren wird im öffentlichen Wald das Konzept der naturnahen Waldwirtschaft umgesetzt. Das im Staatswald im Jahr 2010 verbindlich eingeführte „Alt- und Totholzkonzept" hat dazu geführt, dass die für die Artenvielfalt so wichtigen Totholzanteile in den Wäldern des Landesbetriebs ForstBW im Bundesvergleich die höchsten sind“, erklärte der Minister. Auch werde der Staatswald des Landes nach FSC- und PEFC-Standards und damit unter Beachtung allerhöchster Umweltstandards bewirtschaftet. „Ergänzt wird unsere naturnahe Waldwirtschaft durch spezielle Konzepte wie die Waldschutzgebietskonzeption, die Waldbiotopkartierung und diverse Artenschutzprogramme. Darüber hinaus werde künftig ein besonderes Augenmerk auf die besonders bienen- und insektenfreundlichen sogenannten „lichten Wälder" gelegt.

Erfolgreiche Arbeit wird weiter fortgesetzt

„Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist ein Langstreckenlauf, kein Sprint. Wir sehen uns in der Pflicht, die bereits begonnenen Arbeiten und Programme gemeinsam mit der Land- und Forstwirtschaft, aber auch mit den Städten und Gemeinden sowie den Verbänden und der Bürgerschaft fortzuführen und weiterzuentwickeln. So haben wir beispielsweise erst vergangene Woche den Landeswettbewerb „Baden-Württemberg blüht" vorgestellt, mit dem wir die verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen mit ihren sehr guten Projekten quer über das Land ansprechen“, sagte der Minister. Klar sei allerdings auch, dass sich die Ziele am Notwendigen und Realisierbaren zu orientieren haben. Plakative und vordergründig gut klingende Forderungen nur zu Lasten der Landwirtschaft würden am Ende wenig helfen.

„Unser Ansatz zielt darauf ab, die Erzeugung hochwertiger und heimischer Lebensmittel, die Pflege unserer einmaligen Kulturlandschaften sowie die Belange des Natur- und Artenschutzes weiterhin bestmöglich in Einklang zu bringen“, betonte Hauk.

Langfristige Projekte zum Artenschutz

Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine der drängendsten Aufgaben unserer Zeit und eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung der sich alle stellen müssen. Baden-Württemberg hat bereits Ende 2017 unter Beteiligung des Landwirtschafts-, Umwelt- und des Verkehrsministeriums ein breit angelegtes Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt auf den Weg gebracht. Unabhängig davon können über den Maßnahmenentwicklungsplan Baden-Württemberg (MEPL III) freiwillige Leistungen für den Erhalt der Kulturlandschaft, Umweltschutz und Klimaschutz gefördert werden, welche über die Grundanforderungen an Düngung und Pflanzenschutz, Cross-Compliance und Greening-Auflagen hinausgehen.

Mit der Teilnahme am Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) und der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) mit Maßnahmen wie zum Beispiel Brachen, Brachebegrünungen mit Blühmischungen, Pufferstreifen, Zwischenfrüchte und Altgrasstreifen leistet die Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft.

Um Landwirte bei der Frage zu unterstützen, wie sie die Biodiversität auf ihren Flächen weiter fördern und gleichzeitig ihren Betrieb wettbewerbsfähig gestalten können, bietet das Land Baden-Württemberg seit 2015 eine zu 100 Prozent geförderte Biodiversitätsberatung an.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: Biodiversität und Landnutzung

Die FAKT-Fördersätze im Überblick (PDF)

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