Coronavirus

Weitere Öffnung der Sportangebote ab 2. Juni

Symbolbild: Ein junger Mann trainiert in einem Fitnessstudio.(Bild: picture alliance/Britta Pedersen/ZB/dpa)

Ab dem 2. Juni ist auch der Indoor-Sport unter Auflagen wieder möglich. Ferner ist der Betrieb von Schwimmbädern für Schwimmkurse und den Schwimmunterricht sowie für das Training im Vereinssport wieder erlaubt.

Ab Anfang Juni soll in Baden-Württemberg wieder mehr Sport möglich sein. Nach der gestrigen (22. Mai) Notverkündung der Corona-Verordnung Sportstätten des Kultus- und des Sozialministeriums wird ab Anfang Juni auch der Indoor-Sport unter Auflagen wieder möglich sein. Ferner ist der Betrieb von Schwimmbädern für Schwimmkurse und den Schwimmunterricht sowie für das Training im Vereinssport wieder erlaubt.

Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann begrüßt diese Lockerungen: „Der Sport spielt in Baden-Württemberg eine herausragende Rolle. Das zeigen auch die vielen Rückmeldungen, die ich in den vergangenen Wochen erhalten habe, in denen die Menschen betonen, wie sehr ihnen der Sport fehlt. Deswegen ist die weitere Öffnung unter Auflagen für mich und für das Sportland Baden-Württemberg ein sehr wichtiger Schritt.“

Hygiene- und Abstandsregelungen konsequent einhalten

„Es ist allerdings ebenso wichtig, dass Hygiene- und Abstandsregelungen weiterhin strikt eingehalten werden. Deshalb appelliere ich an unsere Sportlerinnen und Sportler, den Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten und erinnere daran, dass Training mit Körperkontakt weiterhin untersagt ist“, sagt die Sportministerin. Damit im Falle einer Infektion die lokalen Behörden die Infektionsketten nachvollziehen können, haben das Sozial- und das Kultusministerium die Dokumentationspflicht in der gemeinsamen Verordnung auch noch einmal konkretisiert. So sind Name, Datum und Zeit des Besuchs sowie Telefonnummer oder Adresse zu erfassen, falls diese nicht bereits vorliegen. Diese Informationen sind für vier Wochen aufzubewahren.

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Der Gesundheitsschutz hat für uns nach wie vor absolute Priorität. Jeder Schritt zur weiteren Öffnung verlangt erhöhte Wachsamkeit. Beim Training appellieren wir deshalb an die Eigenverantwortung der Sportlerinnen und Sportler, die Hygiene- und Abstandsregelungen konsequent einzuhalten, um das Übertragungsrisiko für das Corona-Virus zu minimieren.“

Indoor-Sport mit Ausnahme von hochintensiver Ausdauerbelastung erlaubt

Unter diesen Auflagen können auch Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen und viele weitere Einrichtungen ab dem 2. Juni den Betrieb wieder aufnehmen. Darüber hinaus gelten weitere Vorgaben, zum Beispiel zur Fläche, die einer Person zur Verfügung stehen muss. Es darf nur individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen trainiert werden. Dabei muss einer Person eine Fläche von 40 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme bildet hier das Training an einem Gerät oder auf einer Matte, bei dem der Standort beibehalten wird. In diesem Fall können auch größere Trainings- und Übungsgruppen gebildet werden, und die Flächenvorgabe reduziert sich auf mindestens zehn Quadratmeter pro Person. Diese Regelungen gelten analog auch für den Sport im Freien, somit gilt die aktuelle Vorgabe, dass maximal fünf Personen auf einer Fläche von 1.000 Quadratmetern im Freien trainieren dürfen noch bis einschließlich 1. Juni. Im Indoor-Sport ist hochintensives Ausdauertraining, also ein Training, bei dem sich die Sportler über einen längeren Zeitraum an oder über der anaeroben Schwelle bewegen, aus Gründen des Infektionsschutzes aber weiterhin untersagt.

Auch die Hygienevorschriften, die sowohl für den Indoor-, als auch den Outdoor-Sport gelten, wurden noch einmal konkretisiert. So muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt sein, Schutzabstände bei Wegen zu und in den Sportstätten müssen sichergestellt werden und es müssen ausreichend Gelegenheiten zum Händewaschen oder alternativ Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen.

Schwimmbäder für Schwimmunterricht und -kurse geöffnet

Eine Lockerung der Bestimmung erfolgt auch für Schwimmbäder, die allerdings den Betrieb nur eingeschränkt aufnehmen dürfen. Für Schwimmkurse, Schwimmunterricht, zur Prüfungsvorbereitung insbesondere auf die fachpraktische Prüfung für das Sport-Abitur sowie für Trainingseinheiten für Sportvereine können Schwimmbäder wieder geöffnet werden. Dabei gilt ebenfalls, dass maximal zehn Personen gleichzeitig am Schwimmunterricht teilnehmen beziehungsweise trainieren dürfen. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern muss ebenso eingehalten werden, deshalb darf jede Bahn nur von maximal drei Personen gleichzeitig benutzt werden ‑ ein Aufschwimmen oder Überholen ist dabei nicht gestattet. Nach Möglichkeit sollten die Bahnen außerdem durch Leinen voneinander getrennt werden.

„Bei Schwimmbädern besteht ein mit anderen Sportstätten vergleichbares Infektionsrisiko, deswegen ist der Betrieb auch dort nur unter den genannten Auflagen möglich“, sagt Sportministerin Eisenmann. Sie fügt hinzu: „Es war mir aber wichtig, dass Kinder in Schwimmkursen wieder schwimmen lernen können und wir insbesondere für den Vereinssport und auch für die Abiturientinnen und Abiturienten, die vor ihren fachpraktischen Prüfungen stehen, Gelegenheiten zum Training schaffen.“ Um den Betrieb zu ermöglichen, gelten die bereits beschriebenen Hygienevorschriften und die Dokumentationspflichten auch für Schwimmbäder. Zudem dürfen die Sportlerinnen und Sportler ausschließlich eigene Trainingsutensilien wie Schwimmbretter oder Schwimmflossen verwenden.

Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten) vom 22. Mai 2020 (gültig ab 2. Juni 2020)

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg in einer Schatulle
  • Auszeichnung

Verdienstorden des Landes an 22 verdiente Persönlichkeiten

Eine Hebamme führt eine Ultraschalluntersuchung an einer Schwangeren durch.
  • Gesundheit

Studie zur Geburtshilfe veröffentlicht

Deutscher Pavillon auf der Kunstbiennale Venedig 2024
  • Kunst und Kultur

Deutscher Pavillon auf der Biennale Venedig eröffnet

Euro-Banknoten und -Münzen
  • Haushalt

Rechtsgutachten zur Haushaltspraxis im Land

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
  • Tierschutz

Land fördert Neubau eines Tierheims in Bad Mergentheim

Symbolbild: Eine Studentin liegt bei schönem Wetter auf einer Wiese und liest ein Buch. (Bild: Mohssen Assanimoghaddam / dpa)
  • Kunst und Kultur

Verlagspreis Literatur für Edition CONVERSO

Zwei junge Frauen zeigen auf den Monitor und diskutieren gemeinsam über die Präsentation am Computer.
  • Fachkräfte

Landesregierung startet Fachkräfteinitiative

Eine Sozialarbeiterin führt in der Landeserstaufnahme für Asylbewerber in Karlsruhe eine Beratung mit einem Flüchtling durch.
  • Integration

Land unterstützt Integrationsprojekte

Ein Schüler nimmt am Unterricht mit Hilfe von einem Laptop teil.
  • Schule

Digitaler Arbeitsplatz für Lehrkräfte startet

von links nach rechts: Staatssekretär Arne Braun; Johannes Graf-Hauber, Kaufmännischer Intendant des Badischen Staatstheaters Karlsruhe und Dr. Frank Mentrup, Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe und stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender des Badischen Staatstheaters Karlsruhe
  • Kultur

Neuer Kaufmännischer Inten­dant am Badischen Staatstheater

Eine Mitarbeiterin der Kunsthalle Mannheim steht im Atrium vor der digitalen Monitor-Wand „Collection Wall“ und betrachtet ein Kunstwerk. Auf dem Touchscreen können Besucher interaktiv einen Blick in die Sammlung und auch ins sonst verborgene Depot werfen (Bild: picture-alliance/Uwe Anspach/dpa).
  • Kunst und Kultur

Zwölf nichtstaatliche Museen gefördert

Ländlicher Raum
  • Ländlicher Raum

Abschluss von „CREATE FOR CULTURE“

Netzwerkkabel stecken in einem Serverraum in einem Switch. (Foto: © dpa)
  • Justiz

Gentges kritisiert Einigung zur Datenspeicherung

Ein Steinmetz bearbeitet einen Schilfsandstein aus Baden-Württemberg bei der Sanierung eines historischen Gebäudes.
  • Denkmalförderung

Rund 5,1 Millionen Euro für 51 Kulturdenkmale

Unterer Stammabschnitt der Großvatertanne im ehemaligen Bannwald Wilder See in der Kernzone des Nationalparks Schwarzwald
  • Nationalpark Schwarzwald

Verhandlungen zum Tausch von Waldflächen

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 9. April 2024

Außenansicht des Klinikums Ludwigsburg mit fliegendem Hubschrauber
  • Gesundheit

248 Millionen Euro für Krankenhäuser

Gäste im Neuen Schloss sitzen an Tischen, Minister Manne Lucha steht und spricht in Mikrofon.
  • Integration

Empfang zum Fastenbrechen vor Ende des Ramadan

Feldweg
  • Ländlicher Raum

Land fördert Flurneuordnungen im Neckar-Odenwald-Kreis

Felsbrocken liegen in Braunsbach auf einer Baustelle. (Bild: Marijan Murat / dpa)
  • Stadtentwicklung

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ weiterentwickelt

Ein Stethoskop liegt auf Unterlagen mit Schaubildern.
  • Gesundheitswirtschaft

Gesundheitsindustrie gewinnt an Bedeutung

Ein Mann setzt sich eine Spritze mit Heroin in den Arm.
  • Gesundheit

Zahl der Drogentoten deutlich zurückgegangen

Glückliche junge Mutter mit neugeborenem Baby im Krankenhaus nach der Geburt.
  • Krankenhäuser

Mehr als 15 Millionen Euro für Kliniken mit Geburtshilfe

Besucher der Gamescom erleben mit VR-Brillen die virtuelle Realität.
  • Kreativwirtschaft

Land stockt Games-Förderung auf

Schüler in Inklusionsklasse spielen Karten
  • Inklusion

Welt-Autismus-Tag 2024

// //