Verkehr

Weitere Erleichterungen für Lkw-Transporte wegen Niedrigwassers

Aufgrund des Niedrigwassers auf den Wasserstraßen sind ab sofort in Baden-Württemberg auch Großraum- und Schwertransporte vom Sonn- und Feiertagsverbot ausgenommen.

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Abgestellte Lastwagen stehen auf einer Autobahnraststätte. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Angesichts der schwierigen Lage auf den Bundeswasserstraßen schafft Baden-Württemberg weitere Erleichterungen für Lkw-Transporte an Sonn- und Feiertagen. Wie Verkehrsministerin Nicole Razavi am 14. August 2026 bekanntgab, werden zudem die bislang bis Ende August befristeten Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot verlängert, und zwar zunächst bis Ende September.

Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft sicherstellen

Verkehrsministerin Nicole Razavi sagte: „Die sich zuspitzende Lage auf den Bundeswasserstraßen stellt die Binnenschifffahrt und damit auch viele Unternehmen in Baden-Württemberg vor erhebliche Herausforderungen. Wo Transporte auf dem Wasserweg nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sind, müssen andere Verkehrsträger flexibel unterstützen können. Mit der weiteren Lockerung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots schaffen wir hierfür zusätzliche Spielräume. Damit tragen wir dazu bei, Lieferketten aufrechtzuerhalten und die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft in Baden-Württemberg sicherzustellen.“

Ausnahmen für Transporte nun bis 44 Tonnen Gesamtgewicht

Von diesem Wochenende an sind in Baden-Württemberg auch Großraum- und Schwertransporte vom Sonn- und Feiertagsverbot ausgenommen. Zudem wird auf die Voraussetzung, dass die Ladung unteilbar sein muss, verzichtet, wenn der Transport ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen einhält. Als Großraum- und Schwertransporte (GST) bezeichnet man Fahrzeuge oder Ladungen, die gesetzliche Standardmaße – wie 2,55 Meter Breite und 40 Tonnen Gesamtgewicht – überschreiten. Sie müssen in einem eigenen Verfahren genehmigt werden.

Die Ausnahmen gelten für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers dienen. Sie ermöglicht es, Güter, die aufgrund der niedrigen Pegelstände derzeit nicht oder nur eingeschränkt auf dem Wasserweg transportiert werden können, bei Bedarf auch samstags sowie an Sonn- und Feiertagen auf der Straße zu befördern. Erfasst sind davon auch die damit verbundenen erforderlichen Leerfahrten.

Baden-Württemberg hatte wegen des Niedrigwassers am 10. August Ausnahmen für herkömmliche Lkw vom Sonn- und Feiertagsverbot erlassen. Auch die nun beschlossenen weiteren Erleichterungen basieren auf einer Bitte der Bundesregierung.

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