Bundestagswahl

Wahlaufruf und letzte Tipps zur Bundestagswahl

Ein Wahlzettel wird in eine Wahlurne geworfen. (Foto: © dpa)

Landeswahlleiterin Christiane Friedrich hat alle Wahlberechtigten in Baden-Württemberg aufgerufen, bei der Bundestagswahl am 24. September von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Briefwahlunterlagen können noch bis 22. September beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden.

Wenige Tage vor der Bundestagswahl am 24. September 2017 appellierte Landeswahlleiterin Christiane Friedrich an alle Wahlberechtigten in Baden-Württemberg, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit auch zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung aktiv beizutragen. „Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer die Bundesrepublik Deutschland in den nächsten vier Jahren repräsentiert und regiert.“ Das sagte Landeswahlleiterin Christiane Friedrich.

Es entspreche guter demokratischer Tradition, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen. Es bestehe aber auch die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.

Hinweise zur Briefwahl

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, den 22. September 2017, 18:00 Uhr beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen (§ 25 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes) sogar noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr. Dies gilt auch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Damit bei der Briefwahl der hellrote Wahlbrief bei der zuständigen Stelle bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag eingeht, sollte der Wahlbrief bei Versand durch die Deutsche Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens drei Werktage vor der Wahl, also spätestens am 21. September 2017, eingeliefert werden. Ab 22. September sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden; die Übergabe in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Hinweise zur Bundestagswahl

  1. In 263 ausgewählten Urnen- und Briefwahlbezirken mit mindestens 400 Wahlberechtigten bzw. Wählerinnen und Wählern wird wie bisher eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Erhoben werden die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, jeweils nach dem Alter (in sechs Geburtsjahresgruppen) und Geschlecht der Wahlberechtigten bzw. der Wähler. In den Auswahlbezirken darf nur mit Stimmzetteln gewählt werden, die zusätzlich zum Inhalt des „normalen“ Stimmzettels einen Aufdruck über die Altersgruppe und das Geschlecht enthalten. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen. Einzelheiten enthält ein Merkblatt, das bei den Bürgermeisterämtern angefordert werden kann.
  2. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei.
  3. Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein Kreuz (X) in den Kreis des Wahlvorschlags eingesetzt werden, der die Stimme erhalten soll. Zur Kennzeichnung des Stimmzettels können sich blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Dafür ist am oberen rechten Rand des Stimmzettels in allen Wahlkreisen eine ertastbare Kennzeichnung (eingestanztes Loch oder abgeschnittene Ecke) vorgesehen.

    Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch keine Vorbehalte oder Zusätze enthalten. Andernfalls ist die Stimme ungültig.
    Der Stimmzettel ist bei der Urnenwahl in der Wahlkabine so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und so in die Wahlurne zu werfen.
  4. In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgehend gewählt werden, sofern nicht in Ausnahmefällen eine kürzere Wahlzeit festgesetzt wurde.
  5. Das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag im Land Baden-Württemberg wird am Abend des Wahltags von der Landeswahlleiterin auf, der Grundlage der Meldungen der Kreiswahlleitungen ermittelt. Der Bundeswahlleiter rechnet mit dem vorläufigen amtlichen Ergebnis für das Bundesgebiet in den frühen Morgenstunden des 25. September 2017. Der Landeswahlausschuss stellt das endgültige Wahlergebnis auf Landesebene am 6. Oktober 2017 fest. Der Bundeswahlausschuss wird das endgültige Wahlergebnis auf Bundesebene voraussichtlich am 12. Oktober 2017 feststellen.
  6. Die Zuteilung der Sitze im Deutschen Bundestag wurde durch das 22. Änderungsgesetz zum Bundeswahlgesetz vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1082) neu geregelt. Die Sitzver- und -zuteilung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, bei dem angefallene Überhangmandate durch Ausgleichsmandate vollständig ausgeglichen werden.

Bundeswahlleiter

Weitere Meldungen

Euro-Banknoten und -Münzen
  • Haushalt

Rechtsgutachten zur Haushaltspraxis im Land

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. April 2024

Autos fahren in Stuttgart (Foto: © dpa)
  • Verkehr

Statt Fahrverbote wirksame Maßnahmen für weniger CO2-Ausstoß

Polizist des Polizeipräsidiums Freiburg auf Streife.
  • Sicherheit

Aktionstag zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum

Gruppenfoto im Freien vor Hospitalhof in Stuttgart: Teilnehmende der 67. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  • Menschen mit Behinderungen

67. Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern

von links nach rechts: Staatssekretär Arne Braun; Johannes Graf-Hauber, Kaufmännischer Intendant des Badischen Staatstheaters Karlsruhe und Dr. Frank Mentrup, Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe und stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender des Badischen Staatstheaters Karlsruhe
  • Kultur

Neuer Kaufmännischer Inten­dant am Badischen Staatstheater

Dr. Renate Kaplan
  • VERWALTUNG

Neue Leitung beim Finanzamt Biberach

Portraitaufnahme Herr Döhring
  • Verwaltung

Neue Leitung beim Finanzamt Ettlingen

Polizisten im Gespräch
  • Sicherheit

Sicherheitsbericht 2023 vorgestellt

Ein Stempel mit der Aufschrift "Bürokratie" liegt auf Papieren.
  • Wirtschaft

Nachbesserungen bei Büro­kratieentlastung gefordert

Im Energiepark Mainz ist der verdichtete grüne Wasserstoff aus einem Elektrolyseur in Tanks gelagert.
  • Wasserstoff

Ausgestaltung des Wasserstoffkernnetzes

Netzwerkkabel stecken in einem Serverraum in einem Switch. (Foto: © dpa)
  • Justiz

Gentges kritisiert Einigung zur Datenspeicherung

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 9. April 2024

Isabel Kling und Grit Puchan
  • Personalie

Neue Ministerialdirektorin im Ministerium Ländlicher Raum

Glückliche junge Mutter mit neugeborenem Baby im Krankenhaus nach der Geburt.
  • Krankenhäuser

Mehr als 15 Millionen Euro für Kliniken mit Geburtshilfe

Stuttgart 21 Hbf_innen-Neue_Bahnsteighalle_Bahnsteig_Quelle: DB/plan b_Atelier Peter Wel
  • Stuttgart 21

Gemeinsame Erklärung der Projektpartner von Stuttgart 21

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und der neue Regierungspräsident des Regierungsbezirks Freiburg, Carsten Gabbert (rechts)
  • Verwaltung

Neuer Freiburger Regierungspräsident

Eine Mitarbeiterin der Firma Lütze fertigt Bauteile für elektronische Steuerungen für Schienenfahrzeuge.
  • Wirtschaft

Wichtiger Impuls für die Wirtschaft

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
  • Bundesrat

Geplante Legalisierung von Cannabis

Ein Apotheker holt eine Medikamentenverpackung aus einer Schublade in einer Apotheke.
  • Bundesratsinitiative

Verbesserung der Arzneimittelversorgung gefordert

Ausbilderin mit Lehrling
  • Ausbildung

Bundesrat spricht sich für Stärkung der Ausbildung aus

Ein Doppelstock-Intercity fährt auf der Gäubahn über die Einöd-Talbrücke bei Hattingen.
  • Schienenverkehr

Bundesrat für Modernisierung des Bahnnetzes

Erich Kiefer
  • Verwaltung

Neue Leitung beim Finanzamt Freiburg-Stadt

Gruppenfoto der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren im Freien
  • Integration

Land setzt sich für ehemalige Ortskräfte aus Afghanistan ein

Zwei Kinder spielen Fußball auf einem Fußballplatz.
  • Gemeinnützige Vereine

Höchstgrenze für Vereinsbeiträge angehoben

// //