Gesundheit

Vorsicht beim Böllern – Regeln um gesund und sicher ins neue Jahr zu starten

Ein Silvesterböller wird mit einem Feuerzeug gezündet. (Foto: © dpa)

Am Freitag startet der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Umweltminister Franz Untersteller appellierte daran, beim Kauf von Feuerwerkskörpern unbedingt auf die Kennzeichnung zu achten und die Gebrauchsanleitung zu lesen. Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019 gezündet werden.

Am Freitag startet der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Gezündet werden dürfen Silvesterfeuerwerkskörper nur am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019. In manchen Gemeinden bestehen weitere zeitliche Einschränkungen für das Zünden von Feuerwerkskörpern. Darüber hinaus kann in bestimmten Teilen einer Gemeinde das Abbrennen auch komplett verboten sein. In unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern oder Holzlagern darf Feuerwerk aus Brandschutzgründen nicht gezündet werden. Auch in unmittelbarer Nähe von Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen sind Silvesterfeuerwerke aus Lärmschutzgründen untersagt.

Umweltminister Franz Untersteller appellierte daran, beim Kauf von Feuerwerkskörpern unbedingt auf die Kennzeichnung zu achten. Vor dem Zünden der Raketen und Böller sei es wichtig, die Gebrauchsanleitung zu lesen. „Wir alle können dazu beitragen, die Unfall- und Brandgefahr in der Silvesternacht deutlich zu vermindern, indem wir sorgsam mit Feuerwerk und Böllern umgehen.“ Dazu gehöre auch, über den Jahreswechsel Dachfenster geschlossen zu halten und auf den Balkonen kein leicht brennbares Material aufzubewahren, so Untersteller.

Minister Lucha weist auf Gesundheitsgefahren hin

Der für Gesundheit zuständige Sozialminister Manne Lucha wies besonders auf die Gefahren für das menschliche Gehör hin: „Viele Menschen unterschätzen den Geräuschpegel mancher Silvesterkracher, der vergleichbar mit dem Start eines Düsenjets ist. Je dichter die Explosion des Krachers jedoch am Ohr erfolgt, desto schlimmere Hörschäden drohen. Deshalb sollte zum Schutz des eigenen Gehörs ein Sicherheitsabstand von mindestens zehn bis zwanzig Metern zu Böllern und sonstigen Silvesterkrachern eingehalten werden.“

Lucha weiter: „Durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk kann es in der Neujahrsnacht auch zu schweren Verletzungen im Bereich der Hände, des Gesichtes und der Augen kommen.“ Es sei daher wichtig, die Gebrauchsanweisungen zu befolgen.

Die Gewerbeaufsicht wird wie jedes Jahr stichprobenartig die fachgerechte Lagerung der explosionsgefährlichen Feuerwerkskörper im Handel kontrollieren.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) veröffentlicht Informationen über unsichere Produkte auf ihrer Internetseite. Feuerwerkskörper, die das Prüfverfahren der BAM durchlaufen haben, tragen die Ziffernfolge „0589“ in der aufgedruckten Registriernummer. Eine Liste der Registrierungsnummern von Feuerwerkskörpern, die von den Mitgliedsfirmen des deutschen Verbands der pyrotechnischen Industrie zum diesjährigen Silvesterverkauf auf dem Markt angeboten werden, steht auf der Webseite des Verbands der pyrotechnischen Industrie.

Mitteilungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern über unsichere Produkte nimmt das Regierungspräsidium Tübingen als zentrale Marktüberwachungsbehörde in Baden-Württemberg unter der Telefonnummer 07071/757-5419 oder der E-Mail-Adresse marktueberwachung@rpt.bwl.de entgegen.

Auskunft über alle Fragen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Aufbewahrung von Feuerwerkskörpern erteilt die Gewerbeaufsicht in den Landratsämtern und Bürgermeisterämtern der Stadtkreise. Eine aktuelle Liste der zuständigen Behörden ist auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg eingestellt.

Informationen und Regeln zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk:

  • Feuerwerkskörper müssen mit der CE-Kennzeichnung sowie der vierstelligen Kennziffer der für die Zulassung verantwortlichen, benannten Stelle in der EU gekennzeichnet sein. Die BAM hat als benannte Stelle die Kennziffer 0589.
  • Feuerwerk mit der Kennzeichnung „Kat 1“ (Kategorie 1) darf nur an Personen über 12 Jahren verkauft und von diesen abgebrannt werden.
  • Feuerwerk mit der Kennzeichnung „Kat. 2“ (Kategorie 2) darf nur an Personen über 18 Jahren verkauft und von diesen abgebrannt werden, da es gefährlicher ist als Feuerwerk der Kategorie 1.
  • Zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit umstehender Personen ist unbedingt die aufgedruckte beziehungsweise beiliegende Gebrauchsanweisung zu beachten. Diese Gebrauchsanleitung muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
  • Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Schutzabstände zu Personen und brennbaren Materialen wie zum BeispielHecken oder Büschen sind zur Verhütung von Bränden unbedingt einzuhalten.
  • „Blindgänger“ dürfen auf keinen Fall nochmals angezündet werden.
  • Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen oder an gekauftem Feuerwerk „herumbasteln“. Das Abbrennen solcher nicht zugelassenen Feuerwerkskörper birgt unbekannte Risiken für die eigene und die Gesundheit Dritter und stellt nach Paragraf 40 Sprengstoffgesetz eine Straftat dar.
  • Raketen niemals aus der Hand starten. Als „Abschussrampen“ für Raketen sind in Getränkekästen gestellte leere Flaschen geeignet. Freistehende Flaschen können umfallen.
  • Bei Batterie-Feuerwerken auf einen waagerechten und festen Stand achten, damit die Funkengarben sicher senkrecht nach oben steigen können. Vom Hersteller vorgesehene Stützvorrichtungen sind auszuklappen.
  • Der Balkon ist zum Abschießen von Raketen oder Batteriefeuerwerken ungeeignet. Raketen werden durch darüber liegende Balkone oder Dachvorsprünge abgelenkt; die Funkengarben von Batteriefeuerwerken können eine Höhe von 90 Metern erreichen.
  • Tischfeuerwerk immer auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe brennbarer Materialien, zum BeispielGardinen oder Weihnachtsbaum, anbrennen.
  • Silvesterfeuerwerk niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss abbrennen.
  • Abgebrannte Batterie-Feuerwerke und andere Feuerwerkskörper müssen vollständig abgekühlt sein, bevor diese über den normalen Hausmüll entsorgt werden können.

Werden Sie zum Jahreswechsel zum Brandschützer

Eine ausgelassene Silvesterfeier gehört für viele Menschen zu einem perfekten Start ins neue Jahr. „Für 2019 wünsche ich Ihnen nur das Beste! Bei allem Feiern nur meine Bitte: Passen Sie auf sich und andere auf, behalten Sie stets die Übersicht – und werden Sie zum Jahreswechsel selbst ein Brandschützer. Sie können sich und Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit einer Reihe von Maß-nahmen vor einem Brand schützen: damit die Feuerwehr nicht noch zum Gast auf Ihrer Silvesterparty werden muss“, sagt Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel 2018/2019.

Zehn Tipps, damit Sie ohne die Feuerwehr ins neue Jahr kommen:

  • Überlegen Sie, wo fehlgeleitete Feuerwerkskörper Brände entfachen können und entfernen Sie dort gelagerte brennbare Gegenstände. Gegenstände wie leere Kisten und Papierstapel gehören an Silvester nicht auf den Balkon oder die Terrasse. Auch ausgetrocknete Weihnachtsgestecke sollten an Silvester nicht draußen gelagert werden. Bedenken Sie: Alles Brennbare um Ihr Haus herum erhöht die Brandgefahr beträchtlich, insbesondere bei trockener Witterung.
  • In der Silvesternacht sollten Sie Fenster, Dachluken und Türen geschlossen halten, damit keine Feuerwerkskörper ins Gebäude fliegen können.
  • Raketen sollten nur senkrecht abgefeuert werden. Wählen Sie für das Abbrennen Ihres Feuerwerks einen sicheren Standplatz, beispielsweise eine leere Flasche in einem Getränkekasten. Und achten Sie unbedingt auch auf eine sichere Flugrichtung Ihrer Raketen.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen.
  • Wem das Abbrennen von Feuerwerk Freude bereitet, sollte sicherstellen, dass die Rakete ihre Schönheit am Himmel entfalten kann und nicht zum Brandstifter wird. Richten Sie Feuerwerkskörper deshalb nie gegen Gebäude. Insbesondere in der Nähe von Scheunen und von Fachwerkhäusern sollten Sie auf das Abbrennen von Feuerwerk ganz verzichten.
  • Bitte beachten Sie, dass in einigen Gemeinden auch ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken besteht, insbesondere in historischen Innenstädten. In der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt.
  • Bei stärkerem Wind und Windböen sollten Sie auf das Abfeuern Ihrer Rake-ten verzichten, denn es könnte ungewollte Folgen haben.
  • Stellen Sie für den Notfall Löschmittel – zum Beispiel einen Eimer mit Was-ser oder einen Feuerlöscher bereit.
  • Machen Sie nach dem mitternächtlichen Feuerwerk einen Kontrollgang ums Haus und auf dem Grundstück. Dort glühen eventuell noch Reste von Rake-ten oder Böllern, die vorsorglich abgelöscht werden sollten.
  • Nehmen Sie auch Rücksicht auf Ihre Mitmenschen sowie auf Tiere und schützen Sie sich und Ihre Umgebung, damit Silvester ruhig und sicher verläuft. Gönnen Sie den Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst eine stressfreie Silvesternacht. Sie leisten ihren Dienst gerne und geben Sicherheit. Aber Leichtsinn und Fahrlässigkeit strapazieren ihre Leistungsfähigkeit auf unnötige Weise.

Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, so rufen Sie die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 an und machen Sie bitte genaue Angaben!

BAM: Zehn Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern

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