Die Universitätskliniken in Baden-Württemberg sollen ihre bisherigen Handlungsspielräume behalten. Die Landesregierung hat am Dienstag (19. Juli 2011) einen Gesetzentwurf verabschiedet, der das Universitätsmedizingesetz der Vorgängerregierung in seinen wesentlichen Teilen wieder aufhebt. „Der Zwangsverbund von Universitätsklinikum und medizinischer Fakultät unter dem Dach der Universität ist ein Irrweg, den wir nicht gehen wollen“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats in Stuttgart. Er hätte zu einem Verlust an Transparenz und Handlungsfähigkeit für die Universitätsklinika geführt.
Auch auf die neu vorgesehene Gewährträgerversammlung, ein Organ zur landesweiten Kontrolle der Universitätsklinika, soll verzichtet werden. „Mit diesem Gremium wäre eine Verwischung der Aufgabenverteilung zwischen Regierung und Parlament vorprogrammiert. Das ist in keiner Weise sachgerecht“, so Kretschmann und Bauer mit Blick auf die Besetzung dieses Organs mit Regierungs- und Landtagsvertretern.
Die Landesregierung wolle den Weg frei machen für eine neue und offene Debatte darüber, wie die Universitätsklinika auf ihrem erfolgreichen Weg weiter gestärkt und ihre Kooperationen mit den Universitäten verbessert werden können. „Diese Debatte wollen wir mit allen Beteiligten führen. Die Universitätsklinika müssen in Lehre, Forschung und Krankenversorgung gleichermaßen stark sein. Dazu brauchen sie den Schulterschluss mit den Universitäten. Dazu brauchen sie aber auch die Möglichkeit, eigenständig zu handeln“, sagten Kretschmann und Bauer.
Entwurf des Gesetzes zur Rückabwicklung des Universitätsmedizingesetzes für die Anhörung freigegeben
„Der Entwurf des Gesetzes zur Rückabwicklung des Universitätsmedizingesetzes wurde jetzt vom Ministerrat verabschiedet und zur Anhörung freigegeben. Er soll den vor dem Inkrafttreten des Universitätsmedizingesetzes der letzten Legislaturperiode geltenden Rechtszustand weitestgehend wiederherstellen“, erklärte die Wissenschaftsministerin.
Um dies zu erreichen, sollten die wesentlichen Bestimmungen des bisherigen Universitätsmedizingesetzes wieder aufgehoben werden; dazu gehöre die Bestimmung, dass sich die vier Universitätsklinika und die medizinischen Fakultäten jeweils zu einer einheitlichen Körperschaft für Universitätsmedizin (KUM) zusammenschließen sollten - als Teilkörperschaft der jeweiligen Universität, so Bauer weiter. Dazu gehöre ferner eine Gewährträgerversammlung, die die Universitätsmedizin landesweit kontrollieren sollte und der sowohl Regierungsvertreter als auch Landtagsabgeordnete angehören sollten. Bislang seien noch keine Körperschaften für Universitätsmedizin errichtet worden; auch die Gewährträgerversammlung sei noch nicht eingerichtet.
„Beibehalten und nicht aufgehoben werden einzelne Regelungen zur Hochschulmedizin, die außerhalb der Struktur der KUM Bestand haben und sinnvoll sind“, sagte die Ministerin. Dazu gehöre beispielsweise, dass die Vorstandsmitglieder abgewählt bzw. von der Ministerin abberufen werden können und die Universitätsklinika unter bestimmten Voraussetzungen die Bauherreneigenschaft haben könnten. Außerdem sollten solche Regelungen des Universitätsmedizingesetzes beibehalten werden, die mit der Universitätsmedizinreform nicht zusammenhängen, sondern andere Materien wie die Frauenförderung oder die Hochschulzulassung betreffen würden, so Bauer abschließend.
Der Entwurf des Gesetzes zur Rückabwicklung des Universitätsmedizingesetzes geht jetzt in die Anhörung an Universitätskliniken, Universitäten und Verbände. Die Einbringung in den Landtag ist nach der Sommerpause vorgesehen, die Verabschiedung im Spätherbst.
Quelle:
Staatsministerium Baden-Württemberg