Tierschutz

Tierschutzbeauftragte begrüßt Bemühungen für Katzenschutzverordnung in Stuttgart

Die Silhouette einer Katze, die über einen Weidenzaun klettert, zeichnet sich vor dem bei Sonnenaufgang verfärbten Morgenhimmel ab. (Foto: © dpa)

Die Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz begrüßt die Bemühungen der Landeshauptstadt Stuttgart um eine kommunale Katzenschutzverordnung.

Während tausende glückliche Tierhalter Fotos und Videos von ihren Lieblingen in sozialen Netzwerken posten, leiden gleichzeitig viele freilebende Streunerkatzen, die auf sich allein gestellt sind. „Endlich entschließt sich auch in Baden-Württemberg eine Großstadt wie Stuttgart auf das Leid der Streunerkatzen aufmerksam zu machen und denkt über eine Katzenschutzverordnung nach", so die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Julia Stubenbord.

Allein in Deutschland leben Schätzungen zufolge etwa zwei Millionen Katzen auf der Straße. Sie sind oft weder geimpft noch kastriert und häufig krank und abgemagert. Verschlimmert wird ihr Leid durch die hohe Fortpflanzungsrate. Als domestizierte Haustiere sind Katzen auf die Versorgung durch den Menschen angewiesen. „Um das Katzenleid zu erkennen, muss man schon genau hinschauen. Freilebende Katzenpopulationen finden sich meist versteckt an Orten wie Campingplätzen, Schrebergärten, Bauernhöfen und Firmengeländen. Freilebende Streunerkatzen sind zudem meist scheu und nachtaktiv. Es hätte einen enormen Vorbildcharakter für andere Städte, würde die Landeshauptstadt Stuttgart eine Katzenschutzverordnung erlassen“, sagt Stubenbord.

Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 wurde eine Regelung eingeführt, die den Erlass von Verordnungen mit den Kernelementen Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Katzen ermöglicht. Die Landesregierung hat dieses Recht auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen. „Leider haben bis heute erst fünf Gemeinden in Baden-Württemberg eine Katzenschutzverordnung umgesetzt. Außerhalb von Baden-Württemberg haben viele Städte und Gemeinden entsprechende Verordnungen erlassen“, erläutert Stubenbord. Die Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz hat bereits 2018 einen Entwurf für eine kommunale Katzenschutzverordnung (PDF) erstellt. Die fünf Gemeinden, welche die Katzenschutzverordnung erlassen haben, haben sich an dem Entwurf der Stabsstelle orientiert. „Katzenkastration ist Tierschutz mit langfristigem Effekt. Kommunale Katzenschutzverordnungen werden dauerhaft Tierheime und Tierschutzvereine entlasten“, so Stubenbord abschließend.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Vorschlag für eine kommunale Katzenschutzverordnung nach Paragraph 13b Tierschutzgesetz (PDF)

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Umsetzung einer kommunalen Katzenschutzverordnung nach § 13b Tierschutzgesetz (PDF) 

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Die Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz

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