Justiz

Täter-Opfer-Ausgleich im Justizvollzug

Im Juli 2013 ist in Baden-Württemberg das bundesweit einmalige Projekt Täter-Opfer-Ausgleich im Justizvollzug gestartet. Seither haben sich gut 90 Straftäterinnen und Straftäter aus fünf Justizvollzugseinrichtungen im Land gemeldet, um einen Ausgleich mit ihren Opfern zu erreichen.

„Das Projekt ist Teil einer opferorientierten Strafrechtspflege“, sagte Ministerialdirektorin Inken Gallner. „Die Opfer inhaftierter Straftäter haben jede Chance auf einen ideellen und materiellen Ausgleich verdient.“ Sie wisse jedoch, wie schwer der Ausgleich und die damit verbundene Aufarbeitung einer Tat Opfern fallen könne: „Umso mehr freut es mich, dass seit Beginn des Projekts sechs Vereinbarungen zwischen Tätern und Opfern getroffen werden konnten.“

Das Projekt Täter-Opfer-Ausgleich im Justizvollzug läuft in den Justizvollzugsanstalten Adelsheim, Heimsheim mit der Außenstelle Pforzheim, Rottenburg und Schwäbisch Gmünd. Zudem gibt es eine Kooperation mit dem Jugendstrafvollzug in freier Form im Seehaus bei Leonberg. In Gesprächen mit dem Sozialdienst und dem Psychologischen Dienst, über Informationsblätter und Plakate erhalten Inhaftierte Auskunft über das Projekt. Für interessierte Gefangene wird ein Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Straffälligenhilfe hergestellt, die als Mediatoren im Täter-Opfer-Ausgleich tätig sind. Diese nehmen Kontakt zum jeweiligen Opfer auf. Nur dann, wenn das Opfer den Ausgleich ausdrücklich wünscht, wird eine Vereinbarung angestrebt.

Nachdem die für das Projekt notwendigen Strukturen innerhalb der Justizvollzugsanstalten gewährleistet sind, sollen in einem weiteren Schritt die Verbindungen zu opferunterstützenden Einrichtungen gestärkt werden. Ziel ist, Opfer weiter über die Möglichkeit des Ausgleichs zu informieren. Dazu dient auch ein Film über das Projekt, in dem Opfer wie auch Täterinnen und Täter zu Wort kommen.

„Der Täter-Opfer-Ausgleich im Justizvollzug ist orientiert am Leitbild einer wiederherstellenden Gerechtigkeit“, stellte Ministerialdirektorin Gallner fest. „Mit Sicherheit stellt er keinen einfachen Weg dar. Aber wo er gelingt, ist er ein Erfolg und bringt Gerechtigkeit für Opfer wie für Täter.“

Weitere Informationen

Grundlage für den Täter-Opfer-Ausgleich im Justizvollzug sind Standards, die das Justizministerium und eine Mitarbeitergruppe erarbeitet haben. Sie wurden im Juli 2013 von Justizminister Rainer Stickelberger und den Vorsitzenden des Netzwerks Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg unterzeichnet.

Im Anschluss an die Projektphase werden die Standards auf Basis der Erfahrungen im Projekt gegebenenfalls modifiziert. Auch eine Evaluation des Projekts ist vorgesehen.

Standards zum Täter-Opfer-Ausgleich im Justizvollzug (PDF)

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