Pflege

Stuttgarter Pflegestützpunkte offiziell eröffnet

Sozialministerin Katrin Altpeter hat die beiden neuen Stuttgarter Pflegestützpunkte offiziell eröffnet. Mit diesen beiden Einrichtungen in der Landeshauptstadt, die ihre Arbeit bereits im Juni aufgenommen haben, gibt es nun in Baden-Württemberg in 42 der 44 Stadt- und Landkreise insgesamt 48 Pflegestützpunkte. Die Sozialministerin zeigte sich erfreut darüber, dass sich die Landeshauptstadt gemeinsam mit den Pflege- und Krankenkassen auf eine Konzeption und einen Stützpunktvertrag für beide Beratungsstellen zusammen einigen konnte. Die Ministerin unterstrich die große Bedeutung der Pflegestützpunkte: „In einer alternden Gesellschaft mit zunehmendem Pflegebedarf wird eine unabhängige, kompetente und kostenlose Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen immer wichtiger.“

Wenn jemand aus der Familie oder aus der nahen Verwandtschaft plötzlich zum Pflegefall werde, sei das für die Angehörigen eine schwierige Situation. Sie müssten nicht nur den Schicksalsschlag verkraften, sondern sich auch ganz schnell darum kümmern, wer die Pflege übernimmt und woher das Geld dafür kommt. „Genau für solche Fragen bieten die Pflegestützpunkte ihre umfassenden Beratungsangebote an“, so die Ministerin.

Sie wies auch darauf hin, dass immer mehr pflegebedürftige Menschen zumeist im bisherigen Wohn- und Lebensumfeld bleiben möchten. Dafür passgenaue Hilfen und Unterstützungsleistungen zu finden sei ebenfalls eine wesentliche Aufgabe der Pflegestützpunkte.

Kritik am Bundesgesundheitsminister

Für die Errichtung der Pflegestützpunkte ist eine Anschubfinanzierung des Bundes in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Stützpunkt möglich. Heftige Kritik übte Sozialministerin Katrin Altpeter in diesem Zusammenhang am Bundesgesundheitsminister. Denn  nach den bisherigen, eher willkürlichen Regelungen mussten diese Gelder bis Ende Juni 2011 abgerufen sein. Viele Pflegestützpunkte hätten diese Frist aber gar nicht einhalten können, da sie sich erst in der Einrichtungsphase befänden. Die Ministerin hat sich deshalb im Bundesrat dafür stark gemacht, diese Anschubfinanzierung auch nach dem 30. Juni 2011 auszuzahlen. Altpeter: „Ich hoffe sehr, dass der Bundesgesundheitsminister im Interesse der Pflegebedürftigen doch noch einlenkt und seinen sachlich nicht nachvollzieh­baren Widerstand gegen die Fristverlängerung aufgibt.“

Weitere Informationen

Die Verantwortung für die Einrichtung der Pflegestützpunkte liegt in den Händen der Pflege- und Krankenkassen und der kommunalen Träger. Um Erfahrungswerte über die Arbeit der Beratungsstellen im Land zu gewinnen, hat das Sozialministerium das Kuratorium Deutsche Altershilfe beauftragt, eine zweijährige Evaluation der Pflegestützpunkte durchzuführen. Auf der Basis dieser Ergebnisse wird das Sozialministerium auf einer soliden Grundlage entscheiden, wie die Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg weiter entwickelt werden können.

Pflegestützpunkte sind Anlaufstellen, in denen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassend informiert, beraten und begleitet werden. Mit dem neuen Angebot soll eine wohnortnahe und am Bedarf orientierte pflegerische, medizinische und rehabilitative Versorgung unterstützt werden. Pflegestützpunkte bündeln die Beratung über die pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen und führen sie unter einem Dach zusammen. Zum Aufgabenfeld gehört auch, über Regelungen und Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu informieren. In Baden-Württemberg sind bislang 48 Pflegestützpunkte eingerichtet.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

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