Im vergangenen Jahr ist die Zahl der verurteilten Jugendlichen in Baden-Württemberg so niedrig gewesen wie seit zehn Jahren nicht mehr. Sie lag bei 7.725 und damit 12,1 Prozent niedriger als 2009 (2009: 8.791). „Auch wenn wir noch weit entfernt sind von Rekordjahren wie Anfang der 1990er-Jahre, als weniger als 5.000 junge Menschen wegen Taten verurteilt wurden, die sie im Alter zwischen 14 und 17 Jahren begangen haben, ist der Trend doch erfreulich“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger heute (8. September 2011) in Stuttgart. Gemeinsam mit der Präsidentin des Statistischen Landesamts, Dr. Carmina Brenner, stellte er die Strafverfolgungsstatistik 2010 vor.
„Die rückläufigen Zahlen zeigen, dass Jugendliche oftmals besser sind als manche Schlagzeilen von U-Bahn- und Schulhofschlägern vermuten lassen“, betonte der Justizminister. Auch bei den Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren habe es einen Rückgang um 8,5 Prozent auf zuletzt 11.412 Verurteilte gegeben. „Ich setze darauf, dass wir mit zügigen Verfahren und Präventionsarbeit kriminelle Karrieren frühzeitig stoppen und die positive Entwicklung verstetigen“, sagte Stickelberger. Er freue sich, dass der Rückgang im Bereich der Jugendlichen und Heranwachsenden deutlich ausfalle und noch über dem Rückgang im Bereich der Erwachsenen liege. Nachdem 2009 in Baden-Württemberg 94.454 Erwachsene verurteilt wurden, waren es 2010 91.050 (minus 3,6 Prozent).
Nicht nur für die verschiedenen Altersgruppen, sondern auch in einzelnen Deliktsbereichen weist die Strafverfolgungsstatistik positive Entwicklungen auf. Als Beispiel nannte der Justizminister die Sexualdelikte: 2010 ging die Zahl der Verurteilungen wegen Sexualstraftaten auf landesweit 984 zurück, das sind 8,6 Prozent weniger als im vorangegangenen Jahr und entspricht dem niedrigsten Stand der vergangenen zehn Jahre. In 231 Fällen kam es zu einer Verurteilung wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, womit im Vergleich zum Vorjahr ein klarer Rückgang zu verzeichnen ist (minus 17,2 Prozent). „Bei aller Freude über die Entwicklung darf man jedoch nicht vergessen, dass jeder einzelne Fall einer zu viel ist“, sagte Stickelberger.
Weitere Informationen:
Die Strafverfolgungsstatistik wird jährlich erhoben. Sie umfasst die Tätigkeit der Gerichte, nachdem Anklage erhoben wurde. Taten, bei denen kein Täter ermittelt werden konnte, sind ebenso wenig berücksichtigt wie Taten, zu denen das jeweilige Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Die Strafverfolgungsstatistik darf nicht mit der Kriminalstatistik der Polizei verwechselt werden.
Als verurteilt gilt, gegen wen nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe, ein Strafarrest oder eine Geldstrafe verhängt wurde oder dessen Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel geahndet wurde.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg