„Das Wahlrecht gehört zur DNA der Demokratie. Eingriffe sind hier besonders sorgfältig zu prüfen und ihre Auswirkungen gilt es gewissenhaft zu bedenken. Die Einführung einer Geschlechterquote gelingt nicht durch einen schnellen Federstrich des Landesgesetzgebers, denn aktive und passive Wahlfreiheit sowie das Parteienprivileg sind im Grundgesetz verankert“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger.
Das Justizministerium hat das im Innenministerium erstellte Fachgutachten zur „Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlich vorgegebenen Geschlechterquote für Wahlvorschläge bei Kommunalwahlen“ geprüft und teilt die Einschätzung des Innenministeriums; die Einführung einer Geschlechterquote ist mit erheblichen verfassungsmäßigen Bedenken verbunden.
„Klar ist aber auch: Wir wollen mehr Frauen in Parlamenten und werden eine Lösung finden. - Jede Partei für sich kann das bereits heute tun“, so Stickelberger abschließend.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg