Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können ab 15. Juli Sofortbürgschaften beantragen. Diese ermöglichen ihnen den Zugang zu Krediten und versorgen sie mit dringend notwendiger Liquidität.
Ab morgen, 15. Juli 2020, können Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten die Sofortbürgschaften des Wirtschaftsministeriums und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen. Die Bürgschaften schließen die Lücke des KfW-Schnellkredits des Bundes.
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte: „Der KfW-Schnellkredit steht nur Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie bringen jedoch insbesondere kleine Betriebe in eine existenzbedrohende Lage. Mit der Sofortbürgschaft erleichtern wir den Zugang zu Krediten und versorgen die Betriebe mit dringend notwendiger Liquidität.“
Antragstellung auf zwei Wegen
Unternehmen können die Sofortbürgschaft auf zwei Wegen beantragen. Über das Portal Ermoeglicher.de können sie bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten. Diese Vorabzusage wird direkt an ein Kreditinstitut nach Wahl zugeleitet. „Damit haben Unternehmen, die noch nicht über eine Hausbank verfügen, die Möglichkeit, ihre Anfrage online und bankenunabhängig zu stellen“, betonte Ministerin Hoffmeister-Kraut. In diesen Fällen könne die Bürgschaft auf 100 Prozent erhöht werden.
Daneben ist der Antragsweg über das klassische Hausbankverfahren möglich. Hier beantragt die Hausbank eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro. Für eine spätere weitere Finanzierung (bis maximal 125.000 Euro) kann sie auf Wunsch 100 Prozent Bürgschaft erhalten.