Die Standorte für die Kreisimpfzentren in Baden-Württemberg stehen fest. Neben den neun Zentralen Impfzentren kann ab 15. Januar 2021 auch an rund 50 dezentralen Standorten gegen das Coronavirus geimpft werden.
Bis zum Vormittag des 2. Dezembers hatten die baden-württembergischen Städte, Gemeinden und Landkreise Gelegenheit, dem Ministerium für Soziales und Integration ihre Vorschläge für geeignete Standorte zu melden. Hierzu hatten sie einen Kriterienkatalog erhalten, um die Anforderungen für eine geeignete Liegenschaft einschätzen zu können. Die Entscheidung über die Standorte der Kreisimpfzentren erfolgte in Zusammenarbeit des Landes mit dem Städtetag Baden-Württemberg, dem Landkreistag Baden-Württemberg und dem Gemeindetag Baden-Württemberg unter Beteiligung der jeweiligen Kommunen.
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Unsere Impfstrategie steht auf einem stabilen Fundament. Nach den neun Zentralen Impfzentren in Freiburg, Offenburg, Karlsruhe, Heidelberg, Stuttgart (2), Rot am See, Tübingen und Ulm haben wir nun auch die Standorte für die Kreisimpfzentren festgelegt. Diese sollen am 15. Januar 2021 betriebsbereit sein.“
Liste der Standorte der Kreisimpfzentren in Baden-Württemberg (PDF)
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Impfung und den Impfzentren in Baden-Württemberg
Mit dem Start der Impfungen am 27. Dezember nehmen die Zentralen Impfzentren (ZIZ) in Ulm, Tübingen, Heidelberg, Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Offenburg und Rot am See die Arbeit auf. Ab dem 22. Januar 2021 folgen dann auch die rund 50 Kreisimpfzentren (KIZ). Die Kreisimpfzentren befinden sich in allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg. Zusätzlich sind mobile Teams unterwegs, um Menschen zu erreichen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Mittelfristig soll die Impfung dann bei bei den niedergelassenen Arztpraxen stattfinden.
Die Impfzentren sollen Montag bis Sonntag von 7 bis 21 Uhr geöffnet haben.
Es wird schrittweise geimpft: Denn zuerst müssen Menschen geschützt werden, die das höchste Risiko haben. Natürlich ist das Ziel, dass nach und nach allen Menschen ein gleichberechtigter Zugang zu der Corona-Schutzimpfung gewährleistet wird. Priorisiert geimpft werden Bürgerinnen und Bürger, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes berufliches Risiko haben, sich oder schutzbedürftige Personen anzustecken.
Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes (PDF) führt diejenigen Personen auf, die zuerst eine Impfung erhalten sollen.
Die Priorisierung erfolgt in drei Gruppen – untergliedert in die Kategorien „höchste Priorität“, „hohe Priorität“ und „erhöhte Priorität“.
Gruppe 1: Personengruppen mit höchster Priorität
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.
- Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind.
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Gruppe 2: Personen mit hoher Priorität:
- Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben.
- Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht: Personen mit Trisomie 21, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung, Personen nach Organtransplantation.
- eine enge Kontaktperson von pflegebedürftigen oder von schwangeren Personen.
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind.
- Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
- Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.
- Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes untergebracht oder tätig sind.
Gruppe 3: Personen mit erhöhter Priorität
- Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
- Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30).
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung.
- Personen mit chronischer Lebererkrankung.
- Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion.
- Personen mit Diabetes mellitus, Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertension.
- Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen oder Apoplex.
- Personen mit Krebserkrankungen.
- Personen mit COPD oder Asthma bronchiale.
- Personen mit Autoimmunerkrankungen oder rheumatischen Erkrankungen.
- Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Verfassungsorganen.
- In den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz.
- Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, welches keine Patientinnen oder Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut.
- Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.
- Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind.
- Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen.
Hier können Sie schnell prüfen, ob Sie sich schon in der 1. Gruppe impfen lassen können:
- Sie sind 80 Jahre oder älter? Ja, Sie können sich jetzt schon impfen lassen.
- Wohnen Sie in einem Senioren- oder Altenpflegeheim? Ja, Sie können sich jetzt schon impfen lassen. Mobile Impfteams suchen in Baden-Württemberg die Heime auf, um die Bewohner*innen zu impfen.
- Arbeiten Sie in der ambulanten oder stationären Altenpflege? Ja, dann haben Sie auch jetzt schon einen Anspruch auf eine Impfung.
- Arbeiten Sie in einer medizinischen Einrichtung mit hohem Ansteckungsrisiko, wie etwa in der Notaufnahme oder in der Betreuung von COVID-19 Patient*innen? Ja, dann haben Sie auch jetzt schon einen Anspruch auf eine Impfung.
- Haben Sie auf der Arbeit Kontakt zu sehr verletzlichen Gruppen, etwa auf manchen Krebsstation? Ja, dann haben Sie auch jetzt schon einen Anspruch auf eine Impfung.
Wenn keines der oben genannten Kriterien auf Sie zutrifft, können Sie sich in der ersten Gruppe noch nicht impfen lassen. In der ersten Gruppe geht es darum, vor allem die am stärksten belasteten Risikogruppen zu schützen.
Die Einteilung der priorisierten Bevölkerungsgruppen orientiert sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zur COVID-19-Impfung. Diese Empfehlung ist in der Impfverordnung des Bundes (PDF) geregelt.
Bis Ende Januar werden deutschlandweit drei bis vier Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. Alle Lieferungen werden nach ihrem Bevölkerungsanteil an die Bundesländer verteilt. Für das gesamte erste Quartal wird mit 11 bis 13 Millionen Impfdosen gerechnet. Wenn alle Impfstoff-Kandidaten zugelassen werden sollten, erhält Deutschland voraussichtlich insgesamt 300 Millionen Dosen.
Ab Ende Dezember sollen zunächst 87.750 Dosen des Corona-Impfstoffs pro Woche in den Südwesten geliefert werden. Die Liefermenge richtet sich nach der Zahl der Einwohner des Bundeslandes. Am ersten Wochenende soll eine erste Tranche von 9.750 Dosen im Südwesten eintreffen. Am 28. Dezember ist dann die nächste Lieferung für das Land geplant – 78.000 Dosen. Am 30. Dezember sollen weitere 87.750 folgen – diese Menge soll dann jede Woche bis auf Weiteres nach Baden-Württemberg geliefert werden.
Alle verfügbaren Lieferungen gehen nach ihrem Bevölkerungsanteil an die Bundesländer. In Baden-Württemberg werden die zugeteilten Impfdosen dann gleichmäßig auf die Impfzentren verteilt.
Bürgerinnen und Bürger werden über die Priorisierung, die Möglichkeit und die Terminierung der Impfung durch Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise über das Landesportal Baden-Württemberg.de informiert. Es wird keine personalisierte Einladung erfolgen. Sprechen Sie auch mit Ihrem Hausarzt darüber, zu welcher priorisierten Gruppe Sie unter Umständen gehören.
Danach können impfwillige Bürgerinnen und Bürger der priorisierten Gruppen einen Termin vereinbaren. Zum vereinbarten Termin finden sich die Impfwilligen in dem jeweils regional zuständigen Impfzentrum ein. Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen werden über mobile Impfteams erreicht.
Bitte besprechen Sie medizinische Fragen mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Die Landesregierung stellt die Logistik für die Impfungen. Wir können und dürfen keine medizinischen Fragen beantworten. Vor der Impfung im Impfzentrum oder durch ein mobiles Impfteam findet ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt statt. Hier bekommen Sie fachkundige Auskunft zu Ihren Fragen. Nach dem Gespräch steht Ihnen weiterhin frei, ob Sie sich impfen lassen möchten oder nicht.
Nutzen Sie geschützte Kommunikationswege!
Posten Sie bitte keine persönlichen medizinischen Details von sich oder Ihren Angehörigen öffentlich bei Facebook, Instagram oder anderen sozialen Netzwerken. Nicht sind sie hier nur für jeden einsehbar, sondern solche Informationen können auch von den Betreibern der Plattformen verarbeitet und von Werbetreibenden auf den Plattformen genutzt werden.
Auch Dritte können diese Daten für unlautere Zwecke verwenden (Profilbildung). Es ist darüber hinaus nicht klar, was sonst noch mit solchen Daten geschieht. Auch wenn Sie die Postings wieder löschen, bleiben sie bei den Plattformen in der Datenbank. Seien Sie daher vorsichtig mit der Veröffentlichung von sensiblen persönlichen Daten bei in sozialen Netzwerken. Nutzen Sie bei solchen Fragen immer geschützte, nicht öffentliche Kommunikationswege.
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Beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise zu dem Thema.
Es wird zunächst nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen. Außerdem müssen manche Impfstoffe im Ultra-Tiefkühl-Temperaturbereich (-75°C) gelagert werden. Darüber hinaus werden initial Impfstoffe nur in Mehrdosenbehältnissen verfügbar sein. In der ersten Phase werden die Impfungen daher in speziell eingerichteten Impfzentren erfolgen, was eine zeitnahe Impfung von vielen Menschen und gleichzeitig auch eine bessere Überwachung der neuartigen Impfstoffe ermöglicht.
Zudem sind mobile Teams geplant, die weniger mobile Menschen etwa in Altenheimen aufsuchen. In der zweiten Phase sollen die Impfungen zu einem großen Teil in Arztpraxen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass ausreichend Impfstoffe für ein Impfangebot an breitere Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehen wird und dass ein großer Teil der Impfstoffe unter Standardbedingungen gelagert werden kann.
Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Bei der Terminvereinbarung, telefonisch über eine zentrale Telefonnummer 116 117, werden Sie an das vom Land beauftragte Callcenter weitergeleitet und bekommen dort gleichzeitig die Termine für Erst- und Zweitimpfung im selben Impfzentrum. Sie können die Termine auchonline über die zentrale Anmeldeplattform vereinbaren. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.
Bitte buchen Sie bei der Online-Terminvergabe unbedingt Erst- und Zweittermin gleichzeitig im selben Impfzentrum! So wird sichergestellt, dass die Zeiträume bis zur zweiten Impfung eingehalten werden und Sie zum Erst- einen passenden Zweitimpftermin erhalten.
Da zu Beginn nur eine begrenzte Anzahl von Impfdosen zur Verfügung steht, können auch nur entsprechend Termine vergeben werden. Es können nur so viele Termine vergeben werden, wie Impfdosen vorhanden sind.
Die Impfdosen werden erst nach und nach ausgeliefert. Die Lage wird sich zeitnah entspannen, wenn die Impfdosen regelmäßig in Deutschland und Baden-Württemberg eintreffen und wenn auch die Kreisimpfzentren ab dem 22. Jaunar 2021 den Betrieb aufnehmen, jetzt nach und nach ihre Termine in das System einpflegen.
Daher braucht es jetzt leider noch etwas Geduld. Das Anmeldesystem ist gerade erst angelaufen und muss sich zunächst erstmal einspielen. In manchen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, starten die Anmeldungen erst ab 4. Januar 2021.
Unterstützen Sie Menschen – etwa Nachbarn oder Angehörige – die sich nicht in der Lage sehen, Termine zu vereinbaren. Auch die Haus-/Fachärztinnen und Haus-/Fachärzte stehen beratend zur Seite und informieren bei Bedarf, ob und wann ein*e Patient*in impfberechtigt ist. Die Priorisierung erfolgt ganz klar nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, die in der Impfverordnung des Bundes festgehalten sind und richtet sich nach der Verfügbarkeit des Impfstoffes.
Die mobilen Impfteams suchen zunächst Alten- und Pflegeheime auf und impfen die Personen vor Ort. Auch das Personal kann dabei mit geimpft werden. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs zu Beginn der Impfungen muss priorisiert werden. Aufsuchende Impfungen bei pflegebedürftigen Menschen in der eigenen Häuslichkeit sind derzeit aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs leider noch nicht möglich. In der eigenen Häuslichkeit ist jedoch auch das Ansteckungsrisiko deutlich geringer als in einem Alten- oder Pflegeheim, da in den Heimen viel mehr und engere Kontakte stattfinden und sich das Virus dort rasend schnell unter den Bewohner*innen und Angestellten verbreiten kann.
Die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Priorisierung von vorrangig zu impfenden Personengruppen sieht vor, dass in der ersten Phase vor allem Menschen über 80 Jahre, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten/Pflegeheimen und besonderes Gesundheitspersonal geimpft werden sollte. Damit entfällt für die erste Phase die Notwendigkeit, dass Hausärztinnen und Hausärzte eine Impfberechtigung ausstellen, da es entweder nur eines Altersnachweises oder Arbeitgebernachweises bedarf.
Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Elektronische Gesundheitskarte und ein Ausweisdokument (beispielsweise Personalausweis) mit. Eine Impfberechtigung (Bescheinigung vom Arzt oder Arbeitgeber) bzw. ärztliche Bescheinigungen etwaiger Vorerkrankungen sind in der ersten Phase nicht notwendig.
Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten laut Impfverordung (PDF): der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis. Für Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheinigung vor. Menschen mit chronischen Erkrankungen erhalten ein ärztliches Zeugnis. Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person.
Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Das Land Baden-Württemberg trägt gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenversicherungen und den privaten Krankenversicherungen die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
Die Fahrt zum Impfzentrum muss privat organisiert werden. Die Impfung selbst ist kostenlos. Für Menschen, die eine eingeschränkte Mobilität haben, wie etwa in Pflegeheimen, wird es mobile Impfteams geben.
In Baden-Württemberg wird, wie in allen anderen Bundesländern, zunächst mit dem Impfstoff von BioNTech gestartet. Im Januar wird mit einer Zulassung des Impfstoffes des Pharmaunternehmens Moderna gerechnet, sodass dieser ab etwa Mitte Januar ergänzend zum BioNTech-Impfstoff eingesetzt werden könnte. Auch mit der Zulassung des Impfsstoffs des Pharmaunternehmens Astra Zeneca wird im ersten Quartal 2021 gerechnet.
Für jeden COVID-19 Impfstoff, für den eine Zulassung erteilt wird, müssen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit in klinischen Prüfungen nachgewiesen werden und ein günstiges Nutzen/Risiko-Profil durch die Zulassungsbehörde bescheinigt werden.
In der ersten Phase der Verimpfung von COVID-19 Impfstoffen in Impfzentren oder über mobile Impfteams spielt die Verfügbarkeit des Impfstoffs eine wichtige Rolle. Bei der Auswahl des Impfstoffs werden die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und die Vorgaben der Zulassung berücksichtigt, etwa hinsichtlich der zu impfenden Patientengruppen. In einer zweiten Phase der Impfung, wenn zugelassene Impfstoffe in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, erfolgt die Impfung auch in Arztpraxen.
Ja, es findet eine ausführliche Beratung vor Ort statt. Im Impfzentrum wird Ihnen ein Aufklärungsfilm gezeigt. Zudem erhalten Sie ein Aufklärungsmerkblatt sowie einen Einwilligungsbogen. Sie erhalten von beiden Dokumenten eine unterschriebene Kopie.
Ergänzend bekommen Sie ein individuelles ärztliches Aufklärungsgespräch in dem Sie sich über gesundheitliche Fragen zur Corona-Schutzimpfung aufklären lassen. Auch können in diesen Gesprächen noch offene Fragen geklärt werden.
Die Impfaufklärung erfolgt ausschließlich durch Ärztinnen und Ärzten. Die Impfung selbst kann auch an medizinisches Assistenzpersonal delegiert werden. Dabei werden sie insbesondere von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und medizinischem Personal aus Krankenhäusern vor Ort unterstützt.
Aber auch Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen können bei der Organisation und den Betrieb vor Ort helfen.
Zunächst stehen die Impfstoffe nur für Erwachsene (Zulassung ab 16 Jahren) zur Verfügung, da sie bei Kindern und Jugendlichen noch nicht genügend auf Wirksamkeit und Sicherheit untersucht werden konnten.
Dass derzeit schwerpunktmäßig Impfstoffe für Erwachsene entwickelt werden, hat mehrere Gründe:
- Die Impfstoffentwicklung für Kinder verläuft ähnlich wie die Impfstoffentwicklung für Erwachsene, das heißt sie durchläuft verschiedene Stufen, in denen die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfungen geprüft werden, bevor sie eine Zulassung erlangen können.
- Der Fokus wird zunächst darauf gelegt, diejenigen zu schützen, die am schwersten an COVID-19 erkranken. Das sind bei COVID-19 insbesondere ältere Menschen und/oder Menschen mit Vorerkrankungen.
- Es ist davon auszugehen, dass mit wirksamen Impfstoffen gegen COVID-19 für Erwachsene, die im Laufe der Zeit in ausreichender Menge für die Bevölkerung vorhanden sein werden, auch das Infektionsgeschehen insgesamt zurückgedrängt werden kann. Darüber können auch Kinder geschützt werden.
- Kita- und Grundschulkinder scheinen nach allem, was bisher bekannt ist, das Infektionsgeschehen nicht in besonderer Weise anzutreiben und erkranken weniger häufig und stark als Erwachsene.
Nein, eine Impfpflicht besteht nicht. Die Impfung ist freiwillig.
Bei einem fiebrigen Infekt (über 38,5°C) sollte auf eine Impfung verzichtet werden. Zudem wird der Impfstoff zunächst nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zugelassen werden. Da noch nicht ausreichende Erfahrungen vorliegen, ist die Impfung in der Schwangerschaft und Stillzeit derzeit nicht empfohlen. Auch bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil ist das Risiko erhöht. Sogenannte Kontraindikationen für eine Impfung und Allergien sollten Sie dem Arzt beim Aufklärungsgespräch im Impfzentrum bzw. mit dem mobilen Impfteam vor der Impfung mitteilen.
Nein, solange Sie keine Symptome aufweisen ist das nicht notwendig.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass man nach einer COVID-19 Erkrankung immun ist. Wie lange die Schutzwirkung anhält, ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Wenn Sie bereits erkrankt waren, ist eine Impfung deshalb erst einmal nicht notwendig. Bei unbemerkt durchgemachter Infektion ist eine Impfung jedoch nicht schädlich.
Bei einer bekannten und akuten Infektion sollten Sie sich in Quarantäne begeben und zunächst auf eine Impfung verzichten. Die Verträglichkeit der Impfung wird durch eine möglicherweise versteckte akute Infektion allerdings nicht negativ beeinflusst.
Wenn Sie eine Quarantäneanordnung bekommen haben oder nach der Corona-Verordnung Absonderung in Isolation oder Quarantäne sein müssen, dürfen Sie auf keinen Fall ein Impfzentrum aufsuchen. Die Impfung ist kein Grund, die Quarantäne/Isolation zu unterbrechen.
Der Impfstoff wird in zwei Dosen innerhalb von drei Wochen verimpft, um sicherzugehen, dass eine vollständige Immunität gegen das Virus erreicht wird. Bei der Terminvereinbarung werden gleichzeitig die Termine für Erst- und Zweitimpfung vergeben. So kann sichergestellt werden, dass die Zeiträume bis zur zweiten Impfung eingehalten werden.
Auch im Impfzentrum gilt die AHA-Regel zum Schutz vor Corona. Bitte halten Sie ausreichend Abstand, befolgen Sie die Hygieneregeln und tragen Sie eine Alltagsmaske. Für eine ausreichende Belüftung ist in den Impfzentren gesorgt.
Der Impfschutz greift circa zwei bis drei Wochen nach der zweiten Impfung – und auch danach sind Sie weiterhin aufgefordert, die AHA+L-Regelungen einzuhalten. Trotz Immunität können Sie das Virus möglicherweise noch übertragen – die Regelungen gelten vorerst also weiterhin, zum Schutz aller.
Die Impfung befreit daher auch nicht vor möglichen Quarantäneanordnungen.
Ja, allerdings erhält nur die begleitete Person eine Impfung.
Ja, in einem gesonderten Wartebereich bleiben Sie nach der Impfung zur Sicherheit noch bis zu 30 Minuten unter medizinischer Beobachtung. Planen Sie also entsprechend Zeit beim Impftermin ein.
Sollte es zu einer unwahrscheinlichen allergischen Reaktion kommen, kann dies direkt vor Ort behandelt werden.
Wie bei jeder Impfung, können auch nach der Corona-Schutzimpfung Impf-Reaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impf-Reaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an. Wenn kurz nach der Impfung im Nachbeobachtungsraum Nebenwirkungen auftreten sollten, hilft das medizinische Fachpersonal vor Ort.
Falls im Nachgang der Impfung gesundheitliche Probleme auftreten, sollte man sich umgehend an die Hausärztin oder den Hausarzt sowie in dringenden Fällen oder außerhalb der Öffnungszeiten an den ärztlichen Notdienst oder den Rettungsdienst unter 112 wenden. Nebenwirkungen können von der Person selbst oder über den Hausarzt beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet werden.
Zudem stellt das Paul-Ehrlich-Institut die App SafeVac2 zum Monitoring von Nebenwirkungen bereit.
Der Impftermin wird über die zentrale Internetplattform individuell vereinbart. Wenn der Termin nicht wahrgenommen wird, muss ein neuer Termin vereinbart werden.
Der Impfschutz greift circa zwei bis drei Wochen nach der zweiten Impfung – und auch danach sind Sie weiterhin aufgefordert, die AHA+L-Regelungen einzuhalten. Trotz Immunität können Sie das Virus möglicherweise noch übertragen – die Regelungen gelten vorerst also weiterhin, zum Schutz aller.
In den Impfzentren sind Dolmetscher vor Ort und es wird ein Erklär-Video geben. Das kurze Minütige Video hat deutsche, englische und türkische Untertitel.
Zusätzlich wird Informationsmaterial des Bundes zum Impfvorgang bereitgestellt. Weitere Informationen sind auch auf folgenden Seiten zu finden:
Informationen werden vorab online bereitgestellt, damit die Bürger eine Impfentscheidung treffen können.
Infektionsschutz.de: Coronavirus
Robert Koch-Institut: Fragen und Antworten zum Impfen
Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zum Impfen
Folgende Personen haben im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2:
- Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind.
- Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in einer medizinischen Einrichtung/Unternehmen gepflegt oder betreut werden oder tätig sind.
- Personen, die im Auftrag einer solchen medizinischen Einrichtung/Unternehmen im Ausland tätig sind.
Deutsche, die im Ausland ihren Wohnsitz haben (Expats), können sich in Deutschland impfen lassen, wenn Sie in Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind.
Die mobilen Impfteams sind organisatorisch an die jeweiligen Impfzentren angebunden. Die mobilen Impfteams suchen nach vorheriger Terminabsprache aktiv die Alten- und Pflegeeinrichtungen auf, um die dort lebenden Personen vor Ort zu impfen. Auch hierbei handelt es sich um ein Impfangebot, die Impfung ist freiwillig.
Zunächst werden Alten- und Pflegeheime aufgesucht, und vor Ort geimpft. Auch das Personal kann dabei mit geimpft werden. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs zu Beginn der Impfungen muss priorisiert werden. Aufsuchende Impfungen bei pflegebedürftigen Menschen in der eigenen Häuslichkeit sind derzeit aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs noch nicht möglich. In der eigenen Häuslichkeit ist jedoch auch das Ansteckungsrisiko deutlich geringer als in einem Alten- oder Pflegeheim.
In der wichtigen ersten Phase setzt die Impf-Strategie auf Impfungen in Impfzentren und durch mobile Impfteams. So lässt sich besser organisieren, dass vor allem die Menschen zuerst geimpft werden, die besonders geschützt werden sollen. Des Weiteren muss der Impfstoff vor der Verwendung bei minus 70 Grad gelagert werden. Im Laufe der Zeit ist jedoch mit Corona-Schutzimpfungen in den Hausarztpraxen zu rechnen.
Bei voller Auslastung liegt die Impfkapazität eines Zentralen Impfzentrums bei etwa 1.500 Personen pro Tag. Bei voller Auslastung sollen in den Kreisimpfzentren jeweils bis zu 800 Personen pro Tag geimpft werden können. Wie viele Personen geimpft werden können, hängt aber auch von der Menge des gelieferten Impfstoffes ab.
Die Anzahl der Impfungen durch die Mobilen Impfteams wird abhängig von den lokalen Gegebenheiten bestimmt.
Die Kreisimpfzentren sind aktuell bis Juni 2021 eingeplant. Sofern notwendig, werden sie auch darüber hinaus der Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Mittelfristig ist die Impfung für die Gesamtbevölkerung mit zunehmender Anzahl an verfügbarem Impfstoff im Laufe des Frühjahrs/Sommers über die Regelversorgung, also in den Haus- und Facharztpraxen, vorgesehen. Das Land plant, sich dann aus dem Impf-Geschehen zurückzuziehen.
Die Städte, Gemeinden und Landkreise waren im November dazu aufgerufen worden, Vorschläge für Liegenschaften zu unterbreiten und beim Land einzureichen, die sich als Kreisimpfzentren eignen. Hierzu haben sie vom Land einen Kriterienkatalog erhalten, um die Anforderungen einschätzen zu können. Die Entscheidung über die Standorte der Kreisimpfzentren erfolgte in Zusammenarbeit des Landes mit dem Städtetag Baden-Württemberg, dem Landkreistag Baden-Württemberg und dem Gemeindetags Baden-Württemberg unter Beteiligung der jeweiligen Kommunen.
Es ist geplant, dass die Kreisimpfzentren ihre Arbeit zum 22. Januar 2021 aufnehmen sollen.
Das Land ist in der Zeit vor einer Überleitung der SARS-CoV-2-Impfung in die Regelversorgung – also vor allem in die Hausarztpraxen – für die Impfstofflogistik zuständig. Das Land stellt die Impflogistik und die benötigten Strukturen für eine mögliche Verimpfung zum 15. Januar 2021 bereit. Die Distribution des Impfstoffes vom Zentrallager aus ist verknüpft mit der landesweiten Verteilung des Impfbesteckes.
Das Land ist letztverantwortlich für den medizinischen Betrieb der Kreisimpfzentren. Die Landkreise sowie weitere Partner übernehmen nach den Vorgaben des Landes die Errichtung sowie den organisatorischen Betrieb des Kreisimpfzentrums einschließlich der Mobilen Impfteams. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Das Land Baden-Württemberg trägt gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenversicherungen und den privaten Krankenversicherungen die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
Die Sicherheit an den Impfzentren obliegt grundsätzlich den Betreibern. Begleitend werden die Ortspolizeibehörden sowie – auf Anordnung des Innenministeriums – der Polizeivollzugsdienst lageorientiert alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sowie der Leichtigkeit des Verkehrs treffen. Darüber hinaus steht der Polizeivollzugsdienst als kompetenter Ansprechpartner vor Ort in allen Sicherheitsfragen zur Verfügung.
Zur Personalgestellung wird es notwendig sein alle freien Kapazitäten zu sammeln. Es wird nicht ausreichen, dass Personal aus einem Bereich wie den Krankenhäusern zum Einsatz kommt. Hierfür werden Kraftanstrengungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, der Landesärztekammer, der Baden-Württembergischen Krankenhaus-Gesellschaft, des MDK sowie verschiedenen Hilfsorganisationen notwendig sein.
Ärztinnen und Ärzte, die sich in einem Impfzentrum engagieren möchten, werden gebeten, sich bei der Landesärztekammer oder bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zu melden. Für medizinische Fachkräfte und freiwillige Helfer wird derzeit eine Lösung erarbeitet, wo diese sich melden können.
Ärztinnen und Ärzte, die sich in einem Impfzentrum engagieren möchten, werden gebeten, sich bei der Landesärztekammer oder bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zu melden. Für medizinische Fachkräfte und freiwillige Helfer wird derzeit eine Lösung erarbeitet, wo diese sich melden können.
Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg finden sich weitere Informationen zu einer freiwilligen Mitarbeit sowie Anmeldeformulare für Impfärzte und medizinisches Fachpersonal.
Mehr Informationen zur Corona-Impfung finden Sie unter folgenden Links:
Infektionsschutz.de: Coronavirus
Robert Koch-Institut: Fragen und Antworten zum Impfen
Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zum Impfen
Paul Ehrlich-Institut: Informationen zur Corona-Impfung
Bitte beachten Sie, dass gerade im Zusammenhang mit der Corona-Impfung zahlreiche Falschinformationen rumgehen und gezielte Desinformation stattfindet. Verlassen Sie sich daher nur auf seriöse Medien und offizielle Verlautbarungen der Behörden und Forschungsinstitute. Verbreiten Sie keine Meldungen von unseriösen Quellen weiter.
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