Krankenversicherung

Sozialministerium kritisiert einseitige Belastung der Versicherten

Das Sozialministerium kritisiert einseitige Belastung der Versicherten durch den Bund. Der Amtschef im Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Jürgen Lämmle, sagte: „Die Tendenz der Bundesregierung, zukünftige Ausgabensteigerungen allein den Versicherten aufzubürden, lässt jegliches Verständnis für eine sensible Balance zwischen Lohnnebenkosten und Finanzierungsverantwortung vermissen.“ Die Landesregierung stehe für ein solidarisches Gesundheitssystem mit einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung für alle Bürger unabhängig von sozialem Status, Alter oder Herkunft.

Zwar begrüße Baden-Württemberg die Zielrichtung des Versorgungsstrukturgesetzes, mit dem die regionalen Gestaltungsspielräume gestärkt werden sollen. „Dennoch haben die Länder am Freitag im Bundesrat einige gravierende Änderungswünsche“, stellte Lämmle am Donnerstag (22.9.) bei der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates der Daimler Betriebskrankenkasse (BKK) in Stuttgart fest.

Wenn die Länder erstmals zum Gesetzentwurf für ein Versorgungsstrukturgesetz im Bundesrat Stellung nehmen, dann geht es auch um den Bereich der spezialärztlichen Leistungen für seltene Erkrankungen, wie beispielsweise Tuberkulose, Mucoviszidose oder Multiple Sklerose. „Da fehlen uns noch Präzisierungen des Leistungsumfangs und Instrumente zur Kostenbegrenzung. Auch das Verhältnis zur Bedarfsplanung ist noch unklar. So wie es jetzt vorgesehen ist, kann es jedenfalls nicht Gesetzeskraft erlangen“, so der Amtschef.

Und weiter: „Es war richtig, die Länder früh in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Mit diesem Plan ist offensichtlich die Erkenntnis gereift, dass gute Versorgung nur vor Ort gestaltet werden kann.“ Lämmle betonte, dass das Thema Sicherstellung der ärztlichen Versorgung ein Zukunftsthema sei. „Aktuell haben wir in Baden-Württemberg zwar keinen akuten Ärztemangel zu beklagen. Wir müssen uns aber auch für die Zukunft wappnen, wo sich langfristig ein Ärztemangel im ländlichen Raum abzeichnet. Insofern befürworte ich die Pläne zur Flexibilisierung der Bedarfsplanung.“ Mit dem Versorgungsgesetz sollen den Ländern, aber auch den Partnern der Gesamtverträge, wie beispielsweise den Betriebskrankenkassen, künftig mehr Mitspracherechte gewährt werden.

Der Amtschef wies darauf hin, dass Baden-Württemberg gute Ergebnisse in der Selbstverwaltung des Landes aufweisen könne. Umso bedauerlicher sei es deswegen, dass die Regionalisierung nicht konsequent ausgeführt werden soll. „Aus Baden-Württemberg fließen jährlich circa zwei Milliarden Euro an Beitragsmitteln ab. Mittel, die von den Versicherten im Land erwirtschaftet werden, aber nicht für den Erhalt etablierter Versorgungsstrukturen vor Ort zur Verfügung stehen“, sagte Lämmle. Er forderte daher eine Regionalkomponente im Risikostrukturausgleich. Nur so könnte auch finanzieller Gestaltungsspielraum auf regionaler Ebene geschaffen werden.

Er forderte die Verantwortlichen der Betriebskrankenkassen dazu auf, sich aktiv für ein qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem einzusetzen. „Bringen Sie ihr Know-How in dem von uns initiierten „Gesundheitsdialog Baden-Württemberg“ mit ein“, so Lämmle. Auf die Zusammenarbeit zum Wohle aller Versicherten freue er sich.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

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