Menschen mit Behinderungen

Simone Fischer zieht nach einem Jahr im Amt Bilanz

Porträt Simone Fischer

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, hat nach einem Jahr im Amt eine Bilanz ihrer Arbeit gezogen.

Im Oktober 2021 wurde Simone Fischer von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zur Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ernannt. Sie ist seit einem Jahr im Amt und zieht Bilanz. Simone Fischer sagte: „Es ist eine sehr bereichernde und schöne Aufgabe, für die selbstverständliche Chance zur Teilhabe, Barrierefreiheit und das Recht auf Selbstbestimmung von Menschen, die mit einer Behinderung leben, zu arbeiten. Zweifellos ist es auch ein herausfordernder Job. Barrierefreiheit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind keine Selbstläufer. Sie gelingen dann, wenn viele mithelfen. Um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens herzustellen, konkrete Maßnahmen anzupacken und bestehende Barrieren abzubauen, helfen neben guten Gesetzen, offene Türen und zupackende Hände. Denn wenn wir gute Bedingungen sicherstellen und etwas bewegen wollen, geht das nur gemeinsam.“

Manne Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration, der Simone Fischer im vergangenen Jahr für das Amt vorgeschlagen hatte, sagt: „Ich danke Simone Fischer für ihre erfolgreiche Arbeit und ihr entschlossenes Engagement. Für die Einwohnerinnen und Einwohner in Baden-Württemberg, die Landesregierung und Ministerien ist sie eine kompetente und verlässliche Ansprechpartnerin. Sie setzt sich freundlich, unaufgeregt, gleichzeitig überzeugend und nachdrücklich für die Belange der Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in unserem Land ein. Unser Ziel bleibt eine Gesellschaft, in der alle Menschen gut teilhaben können.“

Barrierefreiheit, Teilhabe und Inklusion selbstverständlich werden lassen

In ihrer Bilanz geht Simone Fischer auf die Chancen, Herausforderungen und Bemühungen ein, auf die es ankommt, damit Barrierefreiheit, Teilhabe und Inklusion selbstverständlich sind. „Das Recht auf Arbeit, Barrierefreiheit, Bildung, Mobilität und Teilhabe im Alltag ist gesetzlich verankert, kein Akt der Gnade und Barmherzigkeit. Dass wir Voraussetzungen schaffen, die ermöglichen, dass Menschen mit Behinderungen barrierefrei wohnen, leben, arbeiten und ihre Freizeit verbringen können, ist letztlich auch eine Frage von Qualität und Professionalität.“, so die Landes-Beauftragte.

Um in den kommenden Jahren Verbesserungen für diese Bevölkerungsgruppe zu erreichen, wurden im grün-schwarzen Koalitionsvertrag (PDF) der aktuellen Landesregierung zahlreiche Maßnahmen festgelegt, an deren Umsetzung gearbeitet werde. Der Landes-Aktionsplan UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg wird aktuell fortgeschrieben. An diesem Prozess arbeiten Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und alle Ministerien involviert sind. Zum Jahresende werden die Zwischenergebnisse auf die Online-Beteiligungsplattform des Landes gestellt, so dass sich die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg beteiligen können. Die finalen Ergebnisse sollen bis zum zweiten Quartal 2023 zusammengestellt und beschlossen werden. Dies seien wichtige Meilensteine auf dem Weg zu einem barrierefreien und inklusiven Baden-Württemberg.

Weitere Verbesserungen für gleichwertige Lebensverhältnisse

Hingegen sähe beispielsweise das aktuelle Infektionsschutzgesetz erneut tiefe Einschnitte im Lebensalltag und im sozialen Umfeld von Menschen mit Behinderungen vor, wo sie strengere Regelungen erfahren, als der Rest der Bevölkerung. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg könne noch nicht zufriedenstellen. Ein inklusiver Arbeitsmarkt, Barrierefreiheit bei Bauwerken, der Digitalisierung und der Mobilität, ein barrierefreies Gesundheitswesen, inklusive Bildung und Erziehung – an vielen Stellen wurden Verbesserungen angestoßen, jetzt müsse man weiter vorankommen, um mehr gleichwertige Lebensverhältnisse zu erreichen.

Es sei zentral, dass die Belange von Beginn an mitbedacht und berücksichtigt sind. Die Landes-Beauftragte Simone Fischer sagt: „Beteiligung schafft Sichtbarkeit, Akzeptanz und Normalität. Menschen, die mit einer Behinderung leben, brauchen Chancen. Wir alle tragen einen Teil dazu bei, ein barrierefreies und inklusives Land zu sein. Ich danke den Menschen mit Behinderungen, dem Ministerpräsidenten, den Ministerinnen und Ministern mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Landesverwaltung, den Landtagsabgeordneten sowie vielen engagierten Kooperationspartnern auf Landesebene und in den Kommunen, die diese Belange unterstützen und Verantwortung übernehmen.

UN-Behindertenrechtskonvention

Bereits vor 13 Jahren, am 26. März 2009, hat Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) unterschrieben. Sie verpflichtet alle staatlichen Ebenen und die Gesellschaft dazu, gezielte Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, ihre Rechte und Pflichten gleichwertig mit anderen in Anspruch nehmen zu können. Dabei schafft sie keine Sonderrechte für einzelne Gruppen. Sie konkretisiert die jedem Menschen zustehenden Rechte, ausgehend der Lebenssituation, um gleichberechtigt in der Gesellschaft zu leben.

In Baden-Württemberg lebten Ende 2021 insgesamt 957.415 Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis, davon sind 490.300 männlich, 467.115 weiblich. Dies sind rund zehn Prozent der Bevölkerung. Mehr als 93 Prozent gehen auf eine Krankheit zurück. Bei 3,6 Prozent handelt es sich um eine angeborene Behinderung, bei 1,6 Prozent gilt ein Unfall als Ursache.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Bilanz nach 365 Tagen – Simone Fischer ein Jahr im Amt

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