Die Sicherheitskonzeption für die Gerichte und Justizbehörden in Baden-Württemberg ist in Kraft getreten. Damit ist eine wesentliche Grundlage für die Verbesserung der Sicherheit in der Justiz gegeben.
„Wir haben in den vergangenen Jahren eine zunehmende Gewaltbereitschaft mit teilweise tätlichen Übergriffen auf Justizangehörige, Prozessbeteiligte sowie Gerichtsbesucher feststellen müssen“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger. „Nicht nur aufgrund drastischer Vorfälle wie den tödlichen Schüssen auf einen Staatsanwalt am Amtsgericht Dachau im Januar 2012 und der tödlichen Geiselnahme in Karlsruhe im Zuge einer Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher im Juli 2012 ist die Sicherheit in der Justiz ein zentrales Thema, das unsere ständige Aufmerksamkeit erfordert.“ Auch die vielen alltäglichen, oftmals von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommenen Vorkommnisse würden das Sicherheitsbild in der Justiz prägen und für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung darstellen.
Vor diesem Hintergrund hat das Justizministerium in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Justizpraxis, der Polizei und der Staatlichen Hochbauverwaltung einen Handlungsleitfaden mit folgenden Schwerpunkten entwickelt:
- Verbesserung der Sicherungsmaßnahmen in den Eingangsbereichen,
- Trennung zwischen öffentlichem Bereich und Bürobereich,
- angemessene Personalausstattung im Justizwachtmeisterbereich, einhergehend mit einer verbesserten Ausbildung und Ausstattung der Justizwachtmeister,
- flächendeckender Einsatz von Notrufsystemen,
- Erstellung behördeneigener Notfallpläne zur Optimierung der präventiven Maßnahmen sowie der Reaktionen im Notfall,
- Intensivierung von Schulungen und Fortbildungen für alle Justizangehörigen.
Damit ist die Grundlage für eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheit in Justizgebäuden geschaffen. Die Sicherheitskonzeption definiert Mindeststandards und gibt Empfehlungen im Hinblick auf eine ganzheitliche Betrachtung aller Sicherheitsaspekte. Dabei ermöglicht sie, flexibel auf die spezifischen Gefahrenlagen zu reagieren und den örtlichen Gegebenheiten ausreichend Rechnung zu tragen.
Der Justizminister erklärte: „Mit der Sicherheitskonzeption erhalten die Gerichte und Justizbehörden nun ein Instrument, mit welchem sie individuelle, auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abgestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen können.“
50 neue Justizwachtmeisterstellen geschaffen
Besonders erfreut zeigte sich der Justizminister, dass die finanziellen Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen dank der Regierungsfraktionen im Landtag wesentlich verbessert werden konnten: „Wir haben die Stellung des Justizwachtmeisterdienstes deutlich aufgewertet, indem wir im Doppelhaushalt 2013/2014 als Einstieg insgesamt 50 neue Justizwachtmeisterstellen geschaffen haben.“
Die Besetzung der Wachtmeisterneustellen wird mit der Einrichtung mobiler Sicherheitspools einhergehen, die für die Durchführung des Vorführdienstes, sitzungspolizeilicher Maßnahmen sowie von Einlasskontrollen in den Gerichten eingesetzt werden.
Des Weiteren konnten für die Jahre 2013 und 2014 zusätzlich insgesamt 4,1 Millionen Euro für Investitionen in die Sicherungstechnik sowie für die Intensivierung von Schulungen und Fortbildungen bereit gestellt werden.