Schule

Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt für alle Schulen

Kultusministerin Theresa Schopper hat gemeinsam mit der Bundesbeauftragten Kerstin Claus ein Programm für Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt an den Schulen im Land vorgestellt.

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Kultusministerin Theresa Schopper (rechts) und Kerstin Claus (links), Unabhängige Beauftragte des Bundes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), bei der Vorstellung eines Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt an Schulen
Kultusministerin Theresa Schopper (rechts) und Kerstin Claus (links), Unabhängige Beauftragte des Bundes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), bei der Vorstellung eines Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt an Schulen

Alle Schulen in Baden-Württemberg werden Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt etablieren. Kultusministerin Theresa Schopper hat gemeinsam mit Kerstin Claus, der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), ein Konzept präsentiert, an dem sich die Schulen künftig orientieren sollen. In dem Konzept, das das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) erarbeitet hat, sind nach bundesweitem Standard Elemente vorgesehen, die künftig alle Schutzkonzepte enthalten und ein Leitfaden zum Interventionsplan, nach dem alle Schulen bei konkreten Verdachtsfällen handeln.

Schulen müssen ein sicherer Ort sein

Ein bis zwei Schülerinnen und Schüler pro Klasse sind – statistisch gesehen – von sexualisierter Gewalt betroffen. „Das können und dürfen wir nicht akzeptieren“, sagte Kultusministerin Schopper bei der Vorstellung des Konzepts im Beruflichen Schulzentrum Leonberg. „Unsere Schulen müssen ein sicherer Ort sein, an dem Schülerinnen und Schüler ohne Gewalt jeglicher Art leben und lernen können. Mit unseren Schutzkonzepten setzen wir ein klares Zeichen gegen sexualisierte Gewalt und bieten den jungen Menschen Schutz.“

Basis für das Schutzkonzept ist die Bundesinitiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ der UBSKM und der Leitfaden der Kultusministerkonferenz „Kinderschutz in der Schule“. Die Beauftragte Claus betonte: „Es ist gut, dass mit diesem Erlass von Ministerin Schopper nun alle baden-württembergischen Schulen passgenaue schuleigene Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt entwickeln werden. Denn Schutzkonzepte können junge Menschen in der Schule noch besser vor sexualisierter Gewalt schützen. Gleichzeitig sorgen sie dafür, dass Lehrkräfte kompetent handeln können, wenn es zu Übergriffen kommt. Schutzkonzepte befähigen Lehrkräfte, aktiv und kompetent zu agieren, wenn sie sich Sorgen um eine Schülerin oder einen Schüler machen. Es freut mich, dass nun auch Baden-Württemberg zu den Bundesländern gehört, die solche verbindlichen Vorgaben zum Schutz vor sexueller Gewalt beschlossen haben.“

Um die Schulen bei der erfolgreichen Umsetzung der Gewaltprävention zu unterstützen, stehen Fortbildungen für Schulleitungen und Lehrkräfte sowie alle an Schule Beschäftigten zur Verfügung. Die Präventionsbeauftragten des ZSL begleiten und beraten den Prozess.

Elemente des neuen Schutzkonzeptes

„Keine Schule fängt bei null an“, betonte Ministerin Schopper. „Es können vorhandene Projekte, Programme und Strukturen verwendet, integriert und individuell an das schuleigene Schutzkonzept angepasst werden. Das neue Schutzkonzept gibt den Schulen einen Rahmen, aber auch klare Handlungsrichtlinien an die Hand, damit sie als erste Anlaufstelle im Falle von sexualisierter Gewalt die nötige Unterstützung bieten können.“

Schutzkonzepte zielen darauf ab, junge Menschen in der Schule noch besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Und sie tragen dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler, die an einem anderen Ort sexualisierte Gewalt erfahren, in der Schule Ansprechpersonen finden, die ihnen helfen können. Konkret besteht ein Schutzkonzept aus folgenden Elementen:

  • Leitbild
  • Interventionsplan (Vorgehen bei einem Verdachtsfall)
  • Kooperationsmöglichkeiten (Unterstützung durch externe Fachleute)
  • Personalverantwortung
  • Fortbildungen (für Schulleitungen und Lehrkräfte, aber auch Basiswissen für die gesamte Schulgemeinde; bietet das ZSL an)
  • Verhaltenskodex (verbindliche Vereinbarungen in der Schule)
  • Partizipation (Beteiligung von vor allem Schülerinnen und Schülern und Eltern)
  • Präventionsangeboten
  • Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen 

Mit dem Landesschülerbeirat hat das ZSL Plakate für die Schulen entwickelt. Diese Plakate basieren auf Comiczeichnungen, die mit Beratung einer Sexualpädagogin erarbeitet wurden.

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Prävention von sexualisierter Gewalt – Schutz für Schülerinnen und Schüler

Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung: Prävention von sexualisierter Gewalt

Schule gegen sexuelle Gewalt: Fachportal für Schutzkonzepte

Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch

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