Coronavirus

Schrittweise Öffnung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Mitarbeiter einer Behindertenwerkstatt fertigen Aufsteller für Plakate. (Foto: © dpa)

Die Werkstätten für behinderte Menschen in Baden-Württemberg können ab 4. Mai 2020 schrittweise wieder öffnen. Zunächst ist die Öffnung auf ein Viertel der Arbeitsplätze beschränkt. Der Gesundheitsschutz steht im Vordergrund.

Auch für viele Beschäftigte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ist mit der Corona-Pandemie ein geregelter und strukturierter Tagesablauf weggebrochen. Nun beginnt das Land mit deren schrittweisen Öffnung, wie Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha mitteilte.

Gesundheitsschutz steht im Vordergrund

„Wir wollen den Beschäftigten in den Werkstätten schrittweise und behutsam wieder die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen“, so der Minister. „In einem ersten Schritt erlauben wir die Wiederaufnahme des Betriebs für ein Viertel der vor der Corona-Krise bestehenden Arbeitsplätze. Der Gesundheitsschutz steht auch hier im Vordergrund. Deshalb müssen die Hygieneregeln unbedingt eingehalten werden.“

Ab dem Montag, 4. Mai 2020, müssen die Werkstätten daher die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Die Teilnahme der Menschen mit Behinderungen erfolgt freiwillig. Wer wegen einer Ansteckung mit dem Corona-Virus Ängste hat oder sich die Hygienemaßnahmen nicht zutraut, darf noch zuhause bleiben.
  2. Die Arbeit in der Werkstatt erfolgt einzeln oder in Kleingruppen mit höchstens sechs Menschen mit Behinderungen.
  3. Die Zusammenstellung der Kleingruppen erfolgt nach Wohngruppen und Wohnheimen und getrennt von den zu Hause wohnenden Menschen mit Behinderungen. Damit sollen unnötige Kontakte vermieden und die Ansteckungsgefahr reduziert werden.
  4. Es muss ein Infektionsschutzkonzept des Träger für die Fahrdienste und den Betrieb der Werkstatt und der Förderstätte vorliegen.

Minister Lucha zeigte sich zuversichtlich, dass die Öffnung gemeinsam mit allen Akteuren gelingen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei Arbeit und Beschäftigung wieder verbessert werde.

Verordnung des Sozialministeriums zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und anderen Angeboten zur Eindämmung der Infektionen mit Sars-CoV-2 (CoronaVO WfMB)

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