Das Land fördert den Ausbau und die Sanierung ländlicher Wege in zehn Kommunen mit rund 768.000 Euro. Seit Bestehen des Förderprogramms wurde landesweit die Modernisierung von rund 138 Kilometern ländlicher Wege gefördert.
„Der Ländliche Raum dient nicht nur der Produktion von hochwertigen Nahrungsmitteln, sondern ist auch wichtiges Naherholungsgebiet für alle Bürgerinnen und Bürger. Ein intaktes und gut ausgebautes Wegenetz dient somit nicht nur der Land- und Forstwirtschaft, sondern auch Spaziergängern, Radfahrern und Wanderern. Gerade im Frühjahr zeigt sich, dass über die frostigen Wintertage aus vielen kleinen Rissen große Schlaglöcher entstanden sind. Eine grundlegende Sanierung ist oftmals besser und langfristig auch günstiger, als immer nur zu reparieren. Hierfür können die Gemeinden Fördermittel über das Programm Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege beantragen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Seit 2018 rund 138 Kilometer ländliche Wege gefördert
Zehn Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von zusammen 767.709,64 Euro. Damit werden in 16 Wegebaumaßnahmen rund 13 Kilometer Wege modernisiert. „Ein modernes ländliches Wegenetz zu unterhalten, ist eine kostspielige Daueraufgabe für die Kommunen. Eine Unterstützung durch das Land ist dabei eine wichtige Hilfe, von der letztlich alle profitieren. Ich freue mich sehr, dass das Land den Kommunen die für die Modernisierung der Wege dringend benötigten Fördermittel zur Verfügung stellen kann“, sagte Minister Hauk.
Das Land hat das Förderprogramm zur Nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege im Jahr 2018 ins Leben gerufen und stellt bis Ende 2021 insgesamt zehn Millionen Euro Fördermittel bereit. Seit Bestehen des Förderprogramms wurde landesweit die Modernisierung von rund 138 Kilometern ländlicher Wege gefördert. Anträge auf Förderung können von den Kommunen bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde im Landratsamt gestellt werden. Diese steht dem Antragsteller als Spezialist für Ländlichen Wegebau auch beratend zur Seite.
Die Förderungen im Einzelnen
16 Anträge von zehn Kommunen werden mit insgesamt 767.709,64 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:
Gemeinde | Gemarkung | Bewilligungssumme |
Gemeinde Blaufelden | Blaufelden | 21.600,00 Euro |
Stadt Creglingen | Archshofen | 33.620,00 Euro |
Stadt Creglingen | Frauental | 18.860,00 Euro |
Stadt Creglingen | Niederrimbach | 43.140,00 Euro |
Stadt Creglingen | Oberrimbach | 27.850,00 Euro |
Stadt Creglingen | Weiler | 69.620,00 Euro |
Gemeinde Durchhausen | Durchhausen | 14.800,00 Euro |
Gemeinde Frankenhardt | Honhardt Frankenhardt | 96.028,00 Euro |
Gemeinde Heroldstatt | Heroldstatt | 57.200,00 Euro |
Stadt Horb | Altheim | 48.679,64 Euro |
Gemeinde Igersheim | Neuses | 33.150,00 Euro |
Stadt Kirchberg an der Jagst | Kirchberg | 60.640,00 Euro |
Stadt Kirchberg an der Jagst | Kirchberg | 59.184,00 Euro |
Gemeinde Michelfeld | Michelfeld Gnadental | 83.802,00 Euro |
Gemeinde Rot am See | Beimbach | 58.712,00 Euro |
Gemeinde Rot am See | Brettheim | 40.824,00 Euro |
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur Nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes finden Sie im Internet unter: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Gesetze und Vorschriften
Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden Sie auf den Internetseiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL):Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL)
Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz:Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg