In einer weiteren Tranche des Förderprogramms „Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege“ erhalten neun Städte und Gemeinden rund 575.000 Euro. Die Nachfrage der Kommunen nach Unterstützung bei der Modernisierung des ländlichen Wegenetzes ist nach wie vor hoch.
„Ich freue mich, dass wir im Rahmen des Programms ‚Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege‘ in diesem Jahr bereits zum dritten Mal eine Tranche Bewilligungen freigeben können. Ein modernes Wegenetz ist ein wesentlicher und tragender Bestandteil zum Erhalt unserer Kulturlandschaften. Mit den steigenden Temperaturen wird wieder deutlich, dass diese Wege nicht nur der Land- und Forstwirtschaft von Nutzen sind. Gerade in der jetzigen Zeit, in der Urlaubsreisen kaum realisierbar sind, lernen die Menschen die Natur- und Kulturlandschaft vor der eigenen Haustür noch mehr zu schätzen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Seit 2018 rund 149 Kilometer ländliche Wege gefördert
Neun Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von zusammen 575.334,91 Euro. Damit werden in 13 Baumaßnahmen rund elf Kilometer Wege modernisiert. „Die Zahl der eingehenden Anträge unterstreicht die Wichtigkeit des ländlichen Wegenetzes. Für die Modernisierung dieser Wege stellt das Land den Kommunen die benötigten Fördermittel gerne zur Verfügung“, sagte Minister Hauk.
Das Land hat das Förderprogramm zur ‚Nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege‘ im Jahr 2018 ins Leben gerufen und stellt bis Ende 2021 insgesamt zehn Millionen Euro Fördermittel bereit. Seit Bestehen des Förderprogramms wurde landesweit die Modernisierung von rund 149 Kilometern ländlicher Wege gefördert. Anträge auf Förderung können von den Kommunen bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde im Landratsamt gestellt werden. Diese steht dem Antragsteller als Spezialist für Ländlichen Wegebau auch beratend zur Seite.
Geförderte Kommunen
13 Anträge von neun Kommunen werden mit insgesamt 575.334,91 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:
- Stadt Buchen, Gemarkung Buchen: 40.709,20 Euro
- Stadt Crailsheim, Gemarkung Ingersheim, Onolzheim: 67.760,00 Euro
- Stadt Crailsheim, Gemarkung Ingersheim, Onolzheim: 69.440,00 Euro
- Gemeinde Dettingen unter Teck, Gemarkung Dettingen: 38.116,00 Euro
- Stadt Geislingen an der Steige, Gemarkung Aufhausen: 25.200,00 Euro
- Stadt Geislingen an der Steige, Gemarkung Aufhausen: 12.000,00 Euro
- Gemeinde Gingen an der Fils, Gemarkung Gingen: 16.800,00 Euro
- Gemeinde Gruibingen, Gemarkung Gruibingen: 38.151,50 Euro
- Stadt Niederstotzingen, Gemarkung Niederstotzingen: 24.274,92 Euro
- Gemeinde Nordheim, Gemarkung Nordhausen: 67.512,25 Euro
- Gemeinde Nordheim, Gemarkung Nordheim: 21.646,74 Euro
- Stadt Weikersheim, Gemarkung Schäftersheim: 53.724,30 Euro
- Stadt Weikersheim, Gemarkung Nassau: 100.000,00 Euro
Serviceportal Baden-Württemberg: Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege - Förderung beantragen
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Gesetze und Vorschriften