Landesregierung und Privatschulverbände haben eine Regelung zur Alterssicherung beurlaubter Beamter an Privatschulen vereinbart. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung können nun die Zuschüsse für Privatschulen ab dem 1. August 2014 nochmals um 6,7 Millionen Euro erhöht werden.
„Die Schulen in freier Trägerschaft stellen in Baden-Württemberg eine wesentliche Ergänzung des öffentlichen Schulwesens dar. Es ist ein wichtiges Anliegen der Landeregierung, diese fair auszustatten. Mit der verhandelten Vereinbarung haben wir eine konstruktive Finanzierungsgrundlage geschaffen, die den Interessen beider Seiten gerecht wird“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Stuttgart anlässlich der Unterzeichnung einer Vereinbarung mit den Privatschulverbänden.
Konstruktive Finanzierungsgrundlage
„Wir haben die Situation der Privatschulen seit 2011 deutlich verbessert und können die Zuschüsse jetzt nochmals erhöhen. Mit der Vereinbarung wird die Finanzierung zudem gerechter, da wir eine Gleichbehandlung der privaten Träger bei der Alterssicherung sicherstellen“, so der Minister für Kultus, Jugend und Sport Andreas Stoch.
Die Privatschulverbände verpflichten sich künftig dazu, eine Versorgungsabgabe für Lehrkräfte, die aus dem öffentlichen Schuldienst an Privatschulen beurlaubt werden, an das Land zu zahlen. Einbezogen werden dabei Pädagoginnen und Pädagogen, die ab dem Schuljahr 2014/15 vom Land an Privatschulen beurlaubt werden. Für Lehrkräfte, die bereits beurlaubt sind, verzichtet das Land auf eine Beteiligung an der Altersversorgung. Die Versorgungsabgabe beträgt pauschal 20 Prozent der Endstufe der Entgeltgruppe 13 TV-L, unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Entgelttabelle samt Tarifsteigerungen. Für Lehrkräfte in Teilzeitbeschäftigung wird eine anteilige Versorgungsabgabe erhoben.
Neben Ministerpräsident Kretschmann, Kultusminister Stoch und dem Vorsitzenden der AGFS Andreas Büchler wurde die Vereinbarung unterzeichnet von Dietfried Scherer für die Schulstiftung und AG der Katholischen Freien Schulen der Erzdiözese Freiburg, Sonja Spohn für den Evangelischen Schulbund in Südwestdeutschland, Harald Häupler für die Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Dr. Thomas Weinmann für das Evangelische Schulwerk Baden und Württemberg, Martin Laude für die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg und Hans-Martin Meth für den Arbeitskreis Baden-Württembergischer Landerziehungsheime.
Ziel: Zuschüsse sollen 80 Prozent der Kosten decken
Hintergrund der Vereinbarung ist das Ziel der Landesregierung, den Privatschulen Zuschüsse in Höhe von 80 Prozent der Kosten eines Schülers an einer öffentlichen Schule zu erstatten (so genannter „Kostendeckungsgrad“). Die Landesregierung hat deshalb ihre Unterstützung bereits zum 1. Januar 2012 und zum 1. August 2013 erhöht und damit jetzt schon einen Kostendeckungsgrad von mindestens 75,4 Prozent erreicht. Eine weitere Erhöhung der Zuschüsse ist im Haushaltsplan daran gebunden, dass sich die Privatschulen an der Altersversorgung der verbeamteten Lehrkräfte beteiligen. Diese Voraussetzung wird durch die Vereinbarung erfüllt.
Die Vereinbarung beendet die bisherige Förderpraxis. Sie besteht darin, dass Privatschulen bei der Beschäftigung beurlaubter Beamter bislang keine Beiträge für die Alterssicherung zahlen müssen, weil das Land die Pensionskosten trägt. Dies betrifft vor allem Schulen in kirchlicher Trägerschaft.
Durch die Vereinbarung wird auch dem Ziel einer Gleichstellung der Bezuschussung der privaten Schulträger, unabhängig von der Zahl der jeweils an die einzelne Schule beurlaubten Landesbeamten, Rechnung getragen.
Landeszuschüsse an Privatschulen
Die Landesregierung setzt sich für eine faire Ausstattung von Privatschulen ein. Deshalb hat sie die Zuschüsse bereits 2012 um 7,5 Millionen Euro und zum 1. August 2013 um rund 6,7 Millionen Euro erhöht. Mit der letzten Zuschusserhöhung wurde für alle Schularten ein Kostendeckungsgrad von mindestens 75,4 Prozent erreicht, bei den Gymnasien sind es sogar 77,6 Prozent und bei den Fachschulen für Sozialpädagogik 78,6 Prozent.
Die Finanzhilfe des Landes an die Privatschulen wird grundsätzlich als „Kopfsatz“ gewährt. Das bedeutet, dass pro Schüler ein Zuschuss gezahlt wird. Die Höhe dieses Zuschusses ist abhängig von der Schulart und orientiert sich an den im sogenannten Bruttokostenmodell im Privatschulgesetz gesetzlich festgelegten Kosten, die ein Schüler einer öffentlichen Schule durchschnittlich verursacht. Insgesamt sind im Haushaltsjahr 2013 rund 744 Millionen Euro für die laufende Bezuschussung der Privatschulen im Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2014 sind hierfür rund 782 Millionen Euro eingeplant.