Bundesrat

Rede von Ministerpräsident Kretschmann zur Asylrechtsreform

Es gilt das gesprochene Wort!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

das Grundrecht auf Asyl ist unveräußerlich. Menschen, die in ihrer Heimat verfolgt werden und um Leib und Leben fürchten müssen, muss Hilfe, Schutz und Unterkunft gewährt werden. Wir fühlen uns - auch gerade in diesem Punkt - unserer besonderen deutschen Geschichte verpflichtet.

Aktuell sind weltweit so viele Menschen auf der Flucht wie noch nie seit dem Zweiten Weltkrieg. Sie fliehen vor Verfolgung, Mord und Terror aus den Krisen- und Kriegsgebieten unserer Welt - aus Syrien, aus dem Irak, aus Afrika und anderen Ländern. Diese Menschen brauchen unsere Hilfe.

Die Bereitschaft in der Bevölkerung, Flüchtlinge in Not zu unterstützen und aufzunehmen, ist sehr groß.

In vielen Städten und Gemeinden gibt es große gesellschaftliche Bündnisse, in der sich eine Vielzahl von Verbänden, Institutionen und Ehrenamtlichen engagieren. Dafür müssen wir dankbar sein und wir müssen alles tun, damit dieser gesellschaftliche Konsens und die Empathie der Bürger und Bürgerinnen für die Flüchtlinge nicht nachlässt.

Uns muss klar sein: In den kommenden Monaten, wohl auch Jahren, werden voraussichtlich noch weit mehr Menschen zu uns kommen, die unsere Hilfe benötigen. Das stellt uns alle, in den Kommunen, den Kreisen, den Ländern und auch im Bund vor große Herausforderungen. Diese humanitäre Verantwortung müssen wir annehmen und der damit verbundenen großen Aufgabe gerecht werden.

Dies geht nur in gemeinsamer Anstrengung mit den verschiedenen politischen Ebenen, aber auch mit der Zivilgesellschaft, mit den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden, den Flüchtlingsorganisationen, aber vor allem auch mit den vielen engagierten Menschen in unserem Land.

Die Flüchtlinge finden bei uns Schutz. Jedoch sind die Bedingungen angesichts der hohen Zahl neuankommender Menschen bisweilen schwierig: überfüllte Erstaufnahmestellen führen dazu, dass Flüchtlinge in Notunterkünften: in Sporthallen oder Zelten übernachten müssen. Auch ihre Versorgung mit Lebensmitteln, die ärztliche Versorgung und gesundheitliche Betreuung und anderen notwendigen Gütern kann nur unter großer Anstrengung adäquat gewährleistet werden. Unter den Flüchtlingen sind viele Kinder, die besonderer Hilfe bedürfen.

Uns muss auch klar sein: Auch in Hinblick auf die bei uns lebenden Flüchtlinge und Asylbewerber gibt es deutlichen Verbesserungsbedarf. Dazu gehört die Abschaffung der Residenzpflicht, das heißt die Pflicht sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten und somit das Recht auf Freizügigkeit einschränkt. Also zu Situationen führt, bei denen ein Jugendlicher nicht zu den Auswärtsspielen ihrer Fußballmannschaft mitfahren kann. Oder Flüchtlinge nicht zu ihren Familien in anderen Bundesländern können. Das Sachleistungsprinzip ist beschämend für die Menschen, die bei uns Schutz suchen, denn sie können sich die Dinge ihres täglichen Bedarfes nicht selbst aussuchen. Die Wirtschaft sucht händeringend nach Arbeitskräften, aber Flüchtlinge müssen lange warten, bis sie eine Arbeit annehmen dürfen und dann gilt die Vorrangpflicht.

Dies ist unmenschlich für die Betroffenen und anachronistisch in einer Zeit grassierenden Fachkräftemangels. Statt dass Menschen arbeiten dürfen, werden sie zur teilnahmslosen Untätigkeit gezwungen. Auch die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge und Asylbewerber ist verbesserungswürdig. Nicht zuletzt müssen die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung dringend entlastet werden.

Nach einer der heftigsten gesellschaftlichen Auseinandersetzungen in Deutschland wurde 1993 das Grundrecht auf Asyl - unter anderem durch die Einführung des Instituts der Sicheren Herkunftsstaaten - beschränkt. Ich hielt und halte diese Einschränkung für falsch. Dennoch hat sie Verfassungsrang. Die Bundesregierung hat nun ein Gesetz auf den Weg gebracht, das vorsieht, die sogenannten sicheren Herkunftsländer auf Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien auszuweiten.

Ihre Begründung: Eine solche Ausweitung würde dazu führen, dass die Erstaufnahmestellen und Unterkünfte für Flüchtlinge erheblich entlastet würden, da so in einem schnellen Verfahren Asylanträge abgelehnt werden könnten.

Tatsächlich aber darf bezweifelt werden, dass die Ausweitung des Prinzips der sicheren Herkunftsstaaten auf diese Länder zu einer relevanten Entlastung der Einrichtungen und Kommunen führen wird. Denn schon jetzt wird die übergroße Mehrheit, mehr als 90 Prozent der Asylbewerber und -bewerberinnen so behandelt, als kämen sie aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland. Ihre Anträge werden als offensichtlich unbegründet abgelehnt.

In diesem Jahr entschied das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über 19.406 Asylanträge von Menschen aus den 3 betroffenen Staaten. 54-mal wurde Schutz gewährt, fast ausschließlich als subsidiärer Schutz oder wegen des Vorliegens von Abschiebungshindernissen, beispielsweise weil sie krank sind oder aus familiären Gründen nicht wegen politischer Verfolgung. Die Anerkennungsquote der Menschen, die aus diesen Ländern fliehen, lag in den letzten Jahren bei 0,3 Prozent.

Klar ist, dass auch Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten weiterhin als Asylberechtigte anerkannt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Trotz veränderter Fristen und einer Beweislastumkehr im Zuge der Drittstaatenregelung ist dieser Weg auch weiterhin nicht verbaut.

Wir wissen um die Diskriminierung, Ausgrenzung und Drangsalierung von Roma in den Staaten des westlichen Balkans. Im Übrigen genauso wie in den EU-Staaten Bulgarien, Rumänien oder noch schlimmer und teilweise staatlich geduldet in Ungarn. Nichtsdestotrotz können diese Menschen unter den bisherigen Verfahrensbedingungen in der Regel nicht als Flüchtlinge anerkannt werden.

Von zentraler Bedeutung ist es daher, dass die Situation der Roma sich auch in ihren jetzigen Heimatländern verbessert. Das ist eine Aufgabe der Europäischen Union. Der Schutz von Minderheiten ist dabei ein vorrangiges Thema.

Aber auch bei uns gilt es, Sinti und Roma als integraler Bestandteil unserer Gesellschaft, unserer Kultur und Geschichte zu begreifen.

Die grün-rote Regierung von Baden-Württemberg hat mit der anerkannten, nationalen Minderheit der Sinti und Roma in Baden-Württemberg einen Staatsvertrag geschlossen, der die einstimmige Zustimmung aller Parteien des Landtags gefunden hat. Wir haben einen gemeinsamen Rat für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg ins Leben gerufen. Und wir stellen 500.000 Euro pro Jahr bereit, um Bildungs- und Kulturprojekte zu ermöglichen und vor allem die Integration und Beratung bleibeberechtigter Sinti und Roma zu fördern.

Die Situation der Roma ist daher auch Teil der Dialoge des Donauraumes, an denen wir uns aktiv beteiligen und als Land unseren Beitrag zur Stabilisierung der öffentlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse auf dem Westbalkan leisten. Auch bilaterale Formen der Zusammenarbeit sind dabei relevant: So unterhält Baden-Württemberg beispielsweise eine Gemischte Regierungskommission mit Serbien, in der wir uns aktiv engagieren.

Mit Mitteln der Baden-Württemberg Stiftung unterstützen wir Kinder der Minderheit der Roma in Rumänien. In einem weiteren Projekt fördern wir junge Leute, die noch keinen Schul- und Ausbildungsabschluss erworben haben. Als Bund und Länder begrüßen und unterstützen wir zudem Projekte der Europäischen Union, die beispielsweise im Kosovo Häuser für Minderheitenangehörige erstellt.

Ich halte es zudem für unerlässlich, dass die Europäische Kommission und die Bundesregierung mehr Druck auf diese Staaten zur Einhaltung von Menschenrechten und rechtsstaatlichen Regeln ausübt. Die europäische Kommission muss dieses Ziel mit der gleichen Intensität angehen mit der sie sich um den Wettbewerb befasst. Dazu gehört für mich in besonderem Maße die Verpflichtung, die Rechte von Minderheiten zu achten und durchzusetzen.

Die Grünen aus den von uns mitregierten Bundesländern haben in den letzten Wochen konstruktive Verhandlungen mit der Bundesregierung geführt.
In Zentrum standen dabei Maßnahmen, mit Hilfe derer eine wirkliche Verbesserung der Lebensverhältnisse für die hier im Land ankommenden und lebenden Flüchtlinge erreicht werden kann. Gleichzeitig ging es uns darum, für die Kommunen, die Flüchtlinge aufnehmen, eine reale Entlastung zu erwirken.

Nach langen und harten Verhandlungen ist es aus meiner Sicht gelungen, substantielle Verbesserungen zu erreichen:

  1. Die Residenzpflicht von Asylbewerbern und Geduldeten, die ein Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereichs verbietet, wird ab dem vierten Monat nach Aufenthaltsnahme für das gesamte Bundesgebiet abgeschafft. Damit wird erstmals über den Bund das Recht auf Freizügigkeit auch für diese Personengruppe realisiert.
  2. Das absolute Beschäftigungsverbot wird von neun auf drei Monate verkürzt, während die Vorrangprüfung nach Ablauf von 15 Monaten ganz entfällt. Für Flüchtlinge, die bei regulärer Einreise beschäftigungsrechtlich privilegiert wären wie z.B. Hochschulabsolventen und jene in Mangelberufen, entfällt die Vorrangprüfung nach drei Monaten. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur besseren Integration der Menschen in den Arbeitsmarkt.
  3. Das Sachleistungsprinzip wird aufgehoben. Das Asyslbewerberleistungsgesetz sieht bislang einen Vorrang für Sachleistungen vor. In Zukunft wird es einen Vorrang für Geldleistungen geben. Damit erlangen Flüchtlinge mehr Selbstbestimmtheit. So können beispielsweise kulturell und religiös bestimmte Essgewohnheiten besser berücksichtigt werden.
  4. Mit der Bundesregierung wurde zudem vereinbart, dass im Rahmen der Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen konstruktiv darüber verhandelt wird, wie Länder und Kommunen von ansteigenden Kosten aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern entlastet werden können. Die Unterstützung bei der Gesundheitsversorgung und bei der Hilfe für unbegleitete Kinder und Jugendliche steht dabei im Vordergrund.

Natürlich hätten wir uns insgesamt noch weitergehende Verbesserungen gewünscht, z.B. eine Aufnahme der Flüchtlinge in die gesetzlichen Krankenkassen bei gleichzeitiger Erstattung der anfallenden Kosten an die Kassen – eine massive Vereinfachung des Zugangs zu einer schnellen und angemessenen Gesundheitsversorgung für alle Flüchtlinge.

Oder beim Zugang von Flüchtlingen auf den Arbeitsmarkt über eine komplette Abschaffung der Vorrangprüfung oder in Hinblick auf eine weitere Entlastungen der Kommunen. Diese Ziele werden wir weiter verfolgen und erwarten hier auch weiteres Entgegenkommen der Bundesregierung.

In einem größeren Kontext brauchen wir auch - um das Asylrecht in seinem Kern zu schützen - ein zeitgemäßes Zuwanderungsrecht, das es Menschen ermöglicht, nach Deutschland zu kommen, ohne den Umweg über das Asylrecht suchen zu müssen.
Dennoch ist das Kompromissangebot der Bundesregierung ein substantieller Gewinn für die Praxis. Denn darum geht es: Die Lebenssituation von Flüchtlingen bei uns im Land ganz konkret zu verbessern und den Kommunen Hilfestellung anzubieten.

Zugleich wird sich die Rechtslage der Menschen, die aus Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu uns kommen, im Kern nicht ändern, wenngleich es für den einzelnen schwieriger wird, das Grundrecht auf Asyl für sich durchzusetzen.
Baden-Württemberg wird deshalb heute dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zustimmen. Es war ein schwieriger Abwägungsprozess. Auch für mich persönlich war das eine sehr schwierige Entscheidung, der viele Diskussionen und Gespräche vorausgegangen sind. Gleichzeitig respektiere ich auch alle, die in ihrer Abwägung zu einem anderen Ergebnis gekommen sind.

Für Baden-Württemberg gilt: Wir können uns angesichts der immensen Herausforderungen vor Ort und mit Blick auf die klare Verantwortung die wir für die Flüchtlinge tragen den realen Verbesserungen, die sie im harten Alltagsleben bekommen, nicht verschließen - im Sinne der Flüchtlinge und der Kommunen, aber auch im Sinne des großen gesellschaftlichen Zusammenhalts in unserem Land!

Vielen Dank.

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