Justiz

Projekt "Schwitzen statt Sitzen" wird 2012 weitergeführt

Das Haftvermeidungsprojekt „Schwitzen statt Sitzen“ wird in diesem Jahr fortgesetzt. Die notwendigen Mittel von insgesamt 1,9 Millionen Euro sind im Einzelplan 05 im Haushalt 2012, über den im Landtag von Baden-Württemberg beraten wurde, bereitgestellt. „Ich danke vor allem den Landtagsfraktionen, auf deren Initiative hin die Mittel um 285.000 Euro auf nun 1,9 Millionen Euro aufgestockt wurden“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger in Stuttgart: „Ohne den zusätzlichen Beitrag wäre dieses erfolgreiche Projekt vor dem Aus gestanden.“ Denn das Netzwerk Straffälligenhilfe, das Verurteilte in gemeinnützige Arbeit vermittelt, hatte sich nicht in der Lage gesehen, den Eigenmittelanteil für das Projekt zu erhöhen. Für das Jahr 2012 rechnet das Netzwerk mit Projektkosten von etwa 2,24 Millionen Euro. Damit müssen 340.000 Euro vonseiten des Netzwerks aufgebracht werden.

Das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ ermöglicht es Verurteilten, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können, gemeinnützige Arbeit zu leisten statt eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten. Einsatzstellen werden auch dann vermittelt, wenn die gemeinnützige Arbeit als Bewährungsauflage oder für die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen geringer Schuld auferlegt wurde. „Damit werden nicht nur Haftkosten gespart“, erklärte der Justizminister: „Verurteilte, die seit langer Zeit ohne Arbeit sind, lernen auf diese Weise auch wieder einen geregelten Arbeitsrhythmus kennen. Das hilft ihnen bei der Arbeitssuche.“ Er wies darauf hin, dass durch das Projekt allein im Jahr 2010 genau 202.021 Hafttage vermieden werden konnten. „Ich werde mich dafür einsetzen, dass die gute Arbeit des Projekts ,Schwitzen statt Sitzen‘ auch in Zukunft finanziell abgesichert ist“, sagte Stickelberger zu.

Etat des Justizministerium (Einzelplan 05)

Der Einzelplan 05 des Landeshaushalts 2012 umfasst Ausgaben von etwa 1,47 Milliarden Euro (plus 1,4 Prozent im Vergleich zum Jahr 2011). Dem stehen Einnahmen in Höhe von 690,3 Millionen Euro (plus 0,3 Prozent) gegenüber. Daraus ergibt sich ein Zuschussbedarf von 779,3 Millionen Euro.

Am Gesamthaushalt des Landes nimmt der Etat des Justizministeriums einen Anteil von 3,8 Prozent ein. 70 Prozent der Ausgaben im Einzelplan 05 sind Personalkosten. Der hohe Personalkostenanteil ist ein Kennzeichen der Justizhaushalte aller Bundesländer, denn die Ausübung der rechtsprechenden Gewalt einschließlich der Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen ist sehr personalintensiv.

Quelle:

Justizministerium Baden-Württemberg

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