Verkehrssicherheit

Privatunternehmen dürfen Schwertransporte begleiten

Schwertransport, der durch einen Verwaltungshelfer begleitet wird. Die Fahrt fand am 27. Februar 2019 statt und wurde durch die Polizei- Zeitschrift Baden-Württemberg begleitet. (Bilderquelle: IM BW/Lichtgut/Leif Piechowski)

Großraum- und Schwertransporte dürfen künftig auch von qualifizierten Privatunternehmen begleitet werden. Verkehrsminister Winfried Hermann und Innenminister Thomas Strobl zogen eine positive Bilanz des Pilotversuchs. Damit kann die Polizei entlastet werden.

In Baden-Württemberg können künftig Großraum- und Schwertransporte auch von qualifizierten Privatunternehmen begleitet werden. Bisher war alleine die Polizei für die Begleitung zuständig. Verkehrsminister Winfried Hermann und Innenminister Thomas Strobl zogen eine positive Bilanz des Pilotversuchs mit privaten Unternehmen. Er hatte im Herbst 2017 begonnen und soll nun in den Regelbetrieb übergehen.

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Strobl erklärte: „Wenn wir die Polizei bei der Begleitung der Transporte entlasten können, dann haben wir viel gewonnen. Kernaufgabe der Polizeikräfte ist schließlich der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger.“ Verkehrsminister Hermann sagte: „Der Probebetrieb hat gezeigt, dass geschulte Privatdienstleister einen sicheren Transport ermöglichen. In der Folge könnte sich die entlastete Polizei stärker um die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der Verkehrsregeln kümmern.“ Möglich wird das veränderte Vorgehen durch das sogenannte Verwaltungshelfer-Modell mit privater Transportbegleitung im Zuge einer Rechtsänderung auf Bundesebene.

Die bei einem Großraum- und Schwertransport erforderlichen amtlichen Anordnungen werden verlagert – weg von den bislang begleitenden Polizeibeamten, hin zu den entlang des Fahrtwegs zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Diese erstellen, angepasst an die Verkehrsverhältnisse vor Ort, verkehrsrechtliche Anordnungen, die von den privaten Verwaltungshelfern mit Hilfe spezieller Begleitfahrzeuge umgesetzt werden.

Die Polizei ist bislang bei Großraum- und Schwertransporten in zweifacher Hinsicht tätig: Zum einen kontrolliert sie, ob die Transporte den erteilten Auflagen und Genehmigungen entsprechen. Zum zweiten begleitet sie die Transporte durch verkehrsregelnde Maßnahmen – etwa, indem sie zeitweise Kreuzungen sperrt.

Seit Jahren nimmt die Zahl der Großraum- und Schwertransporte zu, die häufig durch Polizeikräfte begleitet werden müssen. Künftig wird die Polizei von dieser Aufgabe entbunden und damit entlastet. Im Rahmen des Pilotversuchs war der Einsatz von privaten Begleitunternehmen nur auf wenigen Pilotstrecken möglich. Eine Auswertung vorläufiger Zahlen für das Jahr 2018 zeigt aber schon jetzt einen deutlichen Rückgang des polizeilichen Personaleinsatzes um 10.000 Arbeitsstunden (circa 20 Prozent) auf rund 40.000. Im Vergleich zum Jahr 2017 begleiteten Polizisten und Polizistinnen somit rund 1.500 Transporte weniger und kamen 2018 nur noch auf 10.000 Transportbegleitungen. Auf die Mitwirkung der Polizei kann jedoch nicht vollständig verzichtet werden: In Teilbereichen wie beispielsweise der Einweisung und Kontrolle der Begleitfirmen ist sie weiterhin erforderlich.

Für Minister Hermann war vor allem die Verkehrssicherheit ein wichtiges Kriterium im Pilotversuch: „Eine Entlastung der Polizei darf nicht zu Lasten der Sicherheit auf unseren Straßen gehen. Ich freue mich, dass die privaten Unternehmen hier mit einem hohen Maß an Professionalität überzeugt haben.“

Die Begleitung von Schwertransporten durch private Unternehmen hat weitere Vorteile. So lassen sich künftig Zeitverzögerungen durch wechselnde Zuständigkeiten vermeiden, die immer auch mit einem Austausch des Personals verbunden sind. Somit kann gewährleistet werden, dass sich die Zeitverluste für die Transportbranche, aber auch Störungen des Verkehrsflusses und damit ein erhöhtes Verkehrssicherheitsrisiko minimieren.

Das Verwaltungshelfer-Modell

Vom Verwaltungshelfer-Modell mit privater Transportbegleitung profitiert auch die Wirtschaft, da sie flexibler und mit Blick auf die Planungen sicherer agieren kann. Bislang stehen die für den Transport erstellten Ablaufpläne im Falle der Polizeibegleitung unter dem Vorbehalt, dass die Polizeikräfte nicht durch einen anderen Einsatz gebunden werden. Die Kosten für die Transportbegleitung hat weiterhin der Inhaber der Transportgenehmigung zu tragen.

Die private Transportbegleitung punktet vor allem auf Streckenabschnitten, die plan- und regelbar sind und bei denen keine Ermessensentscheidung der Polizei erforderlich ist. Auf diesen Abschnitten sollen künftig qualifizierte Fachunternehmen anstelle der Polizei begleiten. Eine Rechtsänderung auf Bundesebene macht dies möglich. Danach sollen Schwertransporte nun durch sogenannte Verwaltungshelfer begleitet werden, die spezielle Begleitfahrzeuge steuern und für die sichere Fahrt nach den von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Vorgaben verantwortlich sind. Anders als die Polizei verfügen sie jedoch über keine eigene Entscheidungsbefugnis. Die Verwaltungshelfer werden von der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei in die Besonderheiten der Strecke eingewiesen. Sie müssen besonders geschult und auf ihre Eignung überprüft sein.

Begleiten werden Fahrzeuge der neuesten Generation – sogenannte BF4-Fahrzeuge. Diese stechen durch ihre gelbe Farbe und den besonderen Dachaufbau hervor, der in alle Richtungen Verkehrszeichen anzeigen kann.

In einigen Jahren soll mit dem Einsatz privat beliehener Transportbegleiter ein weiterer Schritt zur Entlastung der Polizei erfolgen. Diese sollen dann den Verkehr vor Ort hoheitlich regeln dürfen, was derzeit nur die Polizei darf. Weitere Rechtsanpassungen auf Bundes- und Landesebene wären erforderlich.

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